Zusatzweiterbildung Rehabilitationswesen

ärztliche Zusatzweiterbildung im Fach Rehabilitation

Die Zusatzweiterbildung Rehabilitationswesen ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung im Fach Rehabilitation für Fachärzte in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung.

Definition

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Die Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Einleitung und Koordination von Rehabilitationsmaßnahmen zur beruflichen und sozialen (Wieder-)Eingliederung im Rahmen interdisziplinärer und interprofessioneller Zusammenarbeit einschließlich der damit zusammenhängenden Begutachtung.[1]

Mindestanforderung

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Um die Bezeichnung Rehabilitationswesen führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte

  • über eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung verfügen, zusätzlich
  • eine Kurs-Weiterbildung mit einem Umfang von 320 Stunden absolviert haben[2], davon
    • 160 Stunden in Rehabilitationswesen/Sozialmedizin und
    • 160 Stunden in Rehabilitationswesen, sowie zusätzlich
  • über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in Rehabilitationswesen gemäß den in der Weiterbildungsordnung festgelegten Weiterbildungsinhalten verfügen.[1]

Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.

Inhalte der Weiterbildung

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Zur Weiterbildungsprüfung muss dargelegt werden können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten der in der Weiterbildungsordnung beschriebenen Bereiche erlangt hat. Dazu gehören unter anderem die folgenden Themen:

Gemeinsame Inhalte für die Zusatz-Weiterbildungen Sozialmedizin und Rehabilitationswesen

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Spezifische Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen

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  • Begutachtung und Steuerung von Leistungen zur Rehabilitation
    • Gutachtenerstellung in Gerichts- und Schlichtungsverfahren
    • Gutachtenerstellung nach den Anforderungen der Leistungsträger
    • Indikationsstellung und Beratung zu rehabilitativen Leistungen bei Personen mit unterschiedlichen Krankheitsbildern
    • Erstellung und kontinuierliche Anpassung von Rehabilitationsplänen einschließlich Case Management
    • Leitung und Koordination eines interprofessionellen und patientenzentrierten Rehabilitationsteams einschließlich der Angehörigenarbeit
  • Medizinische Rehabilitation
    • Planung, Koordination und Beurteilung von stationären oder ganztags ambulanten Anschlussrehabilitationen und/oder Heilverfahren in ** Rehabilitationseinrichtungen Planung, Koordination und Beurteilung von Leistungen zur Teilhabe in der Langzeitversorgung von Menschen mit chronischen Krankheiten und langfristigen Behinderungen
  • Schulisch-pädagogische, berufliche und soziale Rehabilitation
    • Koordination von Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in verschiedenen Einrichtungen der sozialen Rehabilitation
    • Indikationsstellung und Einleitung beruflicher und/oder arbeitsplatzorientierter Rehabilitationsleistungen
  • Erarbeitung von individuellen Empfehlungen für technische Hilfen und Adaptationen am Arbeitsplatz und/oder in der Wohnung[1]

Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. a b c Zusatz-Weiterbildung Rehabilitationswesen. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, S. 423ff. Bundesärztekammer, abgerufen am 26. Oktober 2024.
  2. Bundesärztekammer (Hrsg.): (Muster-)Kursbuch Rehabilitationswesen. 2. Auflage. 18. Februar 2022 (bundesaerztekammer.de [PDF]).