Zusatzweiterbildung Sexualmedizin
Die Zusatzweiterbildung Sexualmedizin ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung im Bereich Sexualmedizin für Fachärzte in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung.
Definition
BearbeitenDie Zusatz-Weiterbildung Sexualmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation von Störungen oder Erkrankungen, welche die sexuellen Funktionen, das sexuelle und/oder partnerschaftliche Erleben und Verhalten sowie die geschlechtliche Identität betreffen, auch wenn diese infolge anderer Krankheiten und/oder deren Behandlung auftreten und/oder mit sexuellen Traumatisierungen verbunden sind.[1]
Mindestanforderung
BearbeitenUm die Bezeichnung Sexualmedizin führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte
- über die Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung verfügen und zusätzlich
- eine Kurs-Weiterbildung Psychosomatische Grundversorgung (80 Stunden) oder die Zusatzweiterbildung Psychotherapie oder die Zusatzweiterbildung Psychoanalyse absolviert haben und zusätzlich
- einen Weiterbildungskurs in Sexualmedizin mit einem Umfang von 120 Stunden absolviert haben[2] und zusätzlich
- an Fallseminaren unter Supervision mit einem Umfang von 120 Stunden teilgenommen haben (die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung an anerkannten Weiterbildungsstätten ersetzt werden) sowie
- über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in Sexualmedizin gemäß den in der Weiterbildungsordnung festgelegten Weiterbildungsinhalten verfügen.[1]
Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.
Inhalte der Weiterbildung
BearbeitenZur Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:
- Somatische, psychische und soziale Grundlagen der menschlichen Sexualität
- Psychosexuelle und somatosexuelle Entwicklung und deren Verlauf über die Lebensspanne, die Entwicklung der Geschlechtsidentität und der sexuellen Orientierung
- Bedingungsgefüge, Formen, Verläufe, Manifestationen von sexuellem Missbrauch und seine gesundheitlichen Früh- und Spätfolgen Relevante rechtliche Grundlagen, z. B. Sexualstrafrecht, Personenstandsrecht, Transsexuellengesetz
- Diagnostik, Klassifikation, Ätiologie von Störungen
- Sexuell übertragbare Infektionen
- Beratung und Therapie
- Prävention und Rehabilitation
- Selbsterfahrung.[1]
Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.
Siehe auch
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b c Zusatz-Weiterbildung Sexualmedizin. (PDF) In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 432ff. Bundesärztekammer, abgerufen am 2. November 2024.
- ↑ Bundesärztekammer (Hrsg.): (Muster-)Kursbuch Sexualmedizin. 2. Auflage. 18. Februar 2022 (bundesaerztekammer.de [PDF]).