Zusatzweiterbildung Sportmedizin
Die Zusatz-Weiterbildung Sportmedizin ist eine in der Musterweiterbildungsordnung der deutschen Bundesärztekammer von 2018 (MWBO) aufgeführte Zusatz-Weiterbildung für Fachärzte in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung.
Definition
BearbeitenDie Zusatz-Weiterbildung Sportmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Beurteilung, Beratung und Betreuung gesunder und kranker Menschen im Kontext von körperlicher Aktivität, Inaktivität sowie Training im Leistungs-, Breiten-, Rehabilitations- und Behindertensport.[1]
Mindestanforderung
BearbeitenUm die Bezeichnung Sportmedizin führen zu dürfen, müssen Ärztinnen und Ärzte
- über die Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung verfügen und zusätzlich
- einen Weiterbildungskurs in Sportmedizin mit einem Umfang von 120 Stunden absolviert haben[2], zusätzlich
- 120 Stunden sportärztliche Tätigkeit in einem Sportverein oder einer anderen vergleichbaren Einrichtung absolviert haben und zusätzlich
- über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in Sportmedizin nach den Vorgaben der (Muster-)-Weiterbildungsordnung verfügen.
Bei der Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung müssen der zuständigen Ärztekammer sämtliche Nachweise über die erfüllten Mindestanforderungen vorgelegt werden. Dazu gehören auch die Logbuch-Dokumentationen über alle durch die MWBO vorgegebenen Inhalte der Weiterbildung.
Inhalte der Weiterbildung
BearbeitenBei der Weiterbildungsprüfung muss man darlegen können, dass man Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten unter anderem in folgenden Bereichen erlangt hat:
- Erfassung, Berücksichtigung, Einordnung und Bewertung akuter, chronischer und sportartspezifischer Belastungen aller beteiligter Organsysteme und deren Anpassungsreaktionen
- Beratung und Betreuung zu präventiven, therapeutischen und rehabilitativen Bewegungsangeboten
- Beurteilung von Rehabilitationsmaßnahmen und Belastbarkeit in den einzelnen Rekonvaleszenzphasen
- Durchführung relevanter allgemeiner und sportartspezifischer Messmethoden und deren Bewertung
- Beurteilung der körperlichen Leistungsfähigkeit in Abhängigkeit von Lebensalter, Geschlecht und sportlicher Aktivität
- Sportartspezifische Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Betreuung von Menschen mit Behinderungen im Kontext körperlicher Aktivität und Sport
- Beurteilung der körperlichen Leistungsfähigkeit bei chronischen Erkrankungen
- Beratung und Betreuung von Personen mit funktionellen Beeinträchtigungen, Schäden und chronischen Krankheiten im Kontext körperlicher Aktivität und Sport
- Management und Bewertung erforderlicher Medikamenteneinnahme einschließlich exogener Hormongaben, z. B. Kontrazeptiva
- Anti-Doping-Management
- Beratung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen, Frauen, Männern, Menschen mit Behinderungen und Senioren in verschiedenen Gruppen, z. B. im Bereich Leistungs-, Breiten-, Rehabilitationssport
- Sportmedizinische Bewertung der Bewegungs- und Trainingslehre, der Sportdidaktik und Sportmethodik
- Sportmedizinische Schulungsmaßnahmen von Übungsleitern
Die Inhalte der Musterweiterbildungsordnung sind allerdings nur eine Empfehlung für die rechtsverbindlichen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die hiervon abweichende Regelungen treffen können.
Siehe auch
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Zusatz-Weiterbildung Sportmedizin. In: (Muster-)Weiterbildungsordnung MWBO 2018, Seite 453ff. Bundesärztekammer, abgerufen am 26. Oktober 2024.
- ↑ Bundesärztekammer (Hrsg.): (Muster-)Kursbuch Sportmedizin. 2. Auflage. 18. Februar 2022 (bundesaerztekammer.de [PDF]).