Zuteilungsverfahren
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Der Begriff Zuteilungsverfahren wird in verschiedenen Kontexten verwendet:
- bei Wahlen müssen Sitze gemäß den Stimmanteilen zugeteilt werden, siehe Sitzzuteilungsverfahren
- Notenbanken teilen neu geschaffenes Zentralbankgeld den Geschäftsbanken zu. Zuteilungsverfahren sind Zinstender und Mengentender; siehe Offenmarktpolitik#Zuteilungsverfahren des Zentralbankgeldes
- Bausparkassen teilen mit Z. einen zuteilungsreifen Bausparvertrag bauwilligen Bausparern zu
- in Marktwirtschaften regelt oft der Preis eines Gutes die Zuteilung (Allokation). Beispiele:
- Gegenbeispiel:
- Windhundprinzip – wer zu spät kommt bekommt nichts mehr. Gängiges Zuteilungsverfahren für Subventionen, zum Beispiel die Verschrottungsprämie
- an der Börse gleichen sich Angebot und Nachfrage nicht immer vollständig aus. Der Kursmakler kann verschiedene Maßnahmen ergreifen, siehe Kurszusatz
Siehe auch: