Ödenwald

Landschaftsschutzgebiet in Baden-Württemberg

Das Gebiet Ödenwald ist ein vom Landratsamt Freudenstadt am 12. Februar 1962 durch Verordnung ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Loßburg im Landkreis Freudenstadt.

Landschaftsschutzgebiet „Ödenwald“

IUCN-Kategorie V – Protected Landscape/Seascape

f1
Lage Deutschland, Baden-Württemberg, Landkreis Freudenstadt, Loßburg
Fläche 26,1 ha
Kennung class="hintergrundfarbe5" | WDPA-ID 323445
Geographische Lage 48° 25′ N, 8° 25′ OKoordinaten: 48° 24′ 54″ N, 8° 24′ 35″ O
Ödenwald (Baden-Württemberg)
Ödenwald (Baden-Württemberg)
Einrichtungsdatum 12. Februar 1962
Verwaltung Landratsamt Freudenstadt

Das Landschaftsschutzgebiet umfasst die Fläche um den Weiler Ödenwald westlich des Kernorts Loßburg. Es gehört zum Naturraum Grindenschwarzwald und Enzhöhen. Das Gebiet grenzt unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet Plenter- und Femelwälder an.

Landschaftscharakter

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Es handelt sich um ein waldfreies Gebiet rund um den Wohnplatz Ödenwald, das von großflächigen Waldbeständen umgeben ist. Die Landschaft wird von Weiden und Wiesen, in ortsnaher Lage auch mit Obstbäumen bestimmt. Im Westen durchfließt der Lohmühlebach das Gebiet und ist zu einem kleinen Weiher aufgestaut.

Siehe auch

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Commons: Landschaftsschutzgebiet Ödenwald – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien