Abschussgenehmigung
Behördliche Genehmigung zum Abschuss, z.B. eines entlaufenen Tieres, eines Flugzeuges
Als Abschussgenehmigung wird bezeichnet:
- Im Jagdrecht erfolgt eine Abschussgenehmigung für Wild im Rahmen eines Abschussplanes
- Im Militär kann die Feuererlaubnis im Fall eines Beschusses eines Flugzeugs als Abschussgenehmigung bezeichnet werden
- Naturschutzbehörden können unter engen Voraussetzungen den Abschuss geschützter Wildtiere genehmigen, siehe Bundesnaturschutzgesetz#Kapitel 5 Schutz und Pflege wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Artenschutz)