Diskussion:Abschussgenehmigung

Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von 141.30.244.229 in Abschnitt Militär

Belege

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Nach Bearbeitung den Vorlage:Beleg entfernt. --Gabrikla (Diskussion) 21:38, 8. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Genehmigung und Verpflichtung

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M.E. geht es in dem Artikel kunterbunt durcheinander:

  • "Ein Tier, welches sich nicht unter menschlicher Obhut befindet, sich der menschlichen Obhut und Kontrolle entzogen hat und aus Gründen des Tierschutzes oder der Gefahrenabwehr nicht einzufangen ist, ist zu töten" Das hat nichts mit einer AG zu tun; diese wird schon aus Zeitgründen unmöglich sein.
  • "Für Wild erfolgt eine Abschussgenehmigung jagdrechtlich durch Festlegung von Jagd- und Schonzeiten im Rahmen eines Abschussplanes." Zum einen gilt das in DE nur für "Schalenwild, außer Schwarzwild, sowie Auer-, Birk- und Rackelhuhn", zum anderen ist er zu erfüllen, also eine Verpflichtung, s. Abschussplan
  • "zum Töten eines Tieres mittels einer Schusswaffe": keine Genehmigung impliziert die Genehmigung einer bestimmten Waffe; zulässig muß sie naturlich sein (vgl. etwa Fallenjagd oder Falkenjagd.--Cloysentry (Diskussion) 15:31, 24. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Militär

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Was hat der sachfremde Abschnitt "Militär" hier in diesem Artikel zu suchen? Es gibt bereits den wesentlich besseren Artikel Übergesetzlicher Notstand, der dasselbe Thema deutlich ausführlicher darstellt. Bestenfalls kann man hier einen Siehe-auch-Link zu diesem Artikel setzen, ansonsten ist dieser Abschnitt ersatzlos zu entfernen. --141.30.244.229 00:58, 30. Sep. 2024 (CEST)Beantworten