Neuer jüdischer Friedhof (Barsinghausen)
Der Neue jüdische Friedhof Barsinghausen ist ein jüdischer Friedhof in der niedersächsischen Stadt Barsinghausen in der Region Hannover. Er ist ein geschütztes Kulturdenkmal.
Auf dem Friedhof in der Kirchdorfer Straße befinden sich 28 Grabsteine.
Der Friedhof wurde wahrscheinlich von 1912 bis 1944 belegt.
Alter Friedhof
BearbeitenDer Vorgängerfriedhof („Alter Friedhof“) in der Deisterstraße wurde wahrscheinlich vom 17./18. Jahrhundert bis 1910/1912 belegt. Dieser Friedhof wurde Mitte der 1930er Jahre geschändet. Dabei wurden Grabsteine umgeworfen und zerschlagen. Kurz vor Kriegsende wurde auf dem Friedhofsgelände mit Bauarbeiten begonnen, die dabei entstandenen Gruben sind noch heute erkennbar. Auf dem Friedhof befindet sich ein Grabstein; dieser wurde wiedergefunden und 1982 als Gedenkstein aufgestellt.
Literatur
Bearbeiten- Miriam Lappin / Antje C. Naujoks: Barsinghausen. In: Herbert Obenaus (Hrsg. in Zusammenarbeit mit David Bankier und Daniel Fraenkel): Historisches Handbuch der jüdischen Gemeinden in Niedersachsen und Bremen. Band 1 und 2 (1668 S.), Göttingen 2005, ISBN 3-89244-753-5, S. 164–171 (Jüdischer Friedhof Barsinghausen: S. xx, S. xx).
- Dokumentation durch Friedel Homeyer im Auftrag des Landkreises Hannover (1982)
- Friedel Homeyer: Der Jüdische Friedhof in Barsinghausen. In: Gestern und Heute. Juden im Landkreis Hannover. Hannover 1984, S. 200–203 (Neuer Friedhof), S. 204–207 (Alter Friedhof).
Weblinks
Bearbeiten- Neuer jüdischer Friedhof im Denkmalatlas Niedersachsen
- Barsinghausen (Neuer Friedhof). In: Übersicht über alle Projekte zur Dokumentation jüdischer Grabinschriften auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland; hier: Niedersachsen
- Kirchen und Kloster; darin: 1 Foto (Alter jüdischer Friedhof) und 7 Fotos (Neuer jüdischer Friedhof)
- Orte der Erinnerung – Der jüdische Friedhof in Barsinghausen
- Zwangsarbeitergrabstätten im Raum Barsinghausen
- ehemaliger jüdischer Friedhof
- Jüdische Friedhöfe sind wichtige Geschichtsquellen. Deister-Leine-Zeitung vom 29. Januar 2010