Der Amtsbezirk Frohnleiten war zwischen 1853 und 1867 eine Verwaltungseinheit im Grazer Kreis in der Steiermark.

Der Amtsbezirk war der Kreisbehörde in Graz unterstellt[1] und besorgte deren Amtsgeschäfte vor Ort. Die Zuständigkeit erstreckte sich neben Frohnleiten auf die Gemeinden Feistritz, Mauritzen, Peggau, Rothleiten, Röthelstein, Semriach, Stübinggraben, Schrems, Tyrnau, Tulwitz, Uebelbach, Windhof.

Einzelnachweise

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  1. Schematismus der k.k. Finanzbeamten des Österr. Kaiserstaates, Verlag Jos. A. Kienreich, Graz 1858, S. 25 online