Das Amtsgericht Burglengenfeld war ein von 1879[1] bis 1973[2] bestehendes Amtsgericht in Burglengenfeld in Bayern.

Geschichte

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Im Jahre 1803 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Burglengenfeld errichtet. Die Verwaltungsaufgaben wurden ab 1862 an das Bezirksamt Burglengenfeld abgegeben. Als Eingangsinstanz der niederen Gerichtsbarkeit wurden die bisherigen Landgerichte 1879 durch das Gerichtsverfassungsgesetz reichseinheitlich in Amtsgericht umbenannt. Das Amtsgericht in Burglengenfeld wurde zum 1. Juli 1973 in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Schwandorf umgewandelt und am 1. August 2006 in das Amtsgericht Schwandorf integriert und aufgelöst.[3]

Einzelnachweise

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  1. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355
  2. Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt
  3. Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 17. Juli 2006, GVBl. Nr. 14/2006, S. 429