Das Amtsgericht Nittenau war ein von 1879[1] bis 1973[2] bestehendes Amtsgericht in Nittenau in Bayern.

Heutiges Rathaus (ehm. Amtsgericht) in Nittenau

Geschichte

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1838/39 wurde von dem Landgericht Roding das Landgericht (ä. O.) Nittenau abgespalten, das in etwa dem Untergericht Nittenau des ehemaligen Pflegamts Wetterfeld entsprach.[3]

Mit Wirkung vom 1. Juli 1862 wurde das Bezirksamt Roding als reine Verwaltungsbehörde eingerichtet, die bis dahin bestandene Verflechtung von Rechtspflege und Verwaltung im unteren Verwaltungsbereich wurde aufgehoben. Als Eingangsinstanz der niederen Gerichtsbarkeit wurden die weiter bestehenden Landgerichte 1879 durch das Gerichtsverfassungsgesetz reichseinheitlich in Amtsgericht umbenannt. Nachdem das Amtsgericht Nittenau im Zweiten Weltkrieg zum Zweigstellengericht des Amtsgerichts Roding herabgestuft wurde[4] und dies 1956[5] und 1959[6] unter der neuen Bezeichnung 'Zweigstelle' bestätigt worden war, erfolgte am 1. Juli 1973 die Auflösung der Zweigstelle Nittenau.[7]

Gebäude

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Das ehemalige Amtsgerichtsgebäude an der Gerichtsstraße 11 von 1903 (Inschrift), ein L-förmiger, zweigeschossiger Neubarockbau mit Mansardwalmdach, Risalit mit Dachhaus und Schweifgiebel, Eingangsportal mit Muschelkalk, ist jetzt Rathaus. Daneben liegt das ehemalige Amtsgerichtsgefängnis.[8]

Einzelnachweise

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  1. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355.
  2. Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt.
  3. Maria Rita Sagstetter: Vom Königsgut "Nittenouua" 1007 zum königlich-bayerischen Landgericht Nittenau im 19.Jahrhundert, abgerufen am 22. Dezember 2019.
  4. 8. Die Oberlandesgerichts-, Landgerichts- und Amtsgerichtsbezirke Bayerns. In: Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern, bearbeitet auf Grund der Volkszählung vom 13. September 1950. München 1952, S. 117*.
  5. § 1, Verordnung über die Errichtung amtsgerichtlicher Zweigstellen vom 30. November 1956 (GVBl. S. 294)
  6. § 1, Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 9. Juni 1959 (GVBl. S. 178)
  7. In der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 30. Mai 1973 (GVBl. 341) nicht mehr erwähnt
  8. Denkmalliste für Neukirchen (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, abgerufen am 22. Dezember 2019.