Amtsgericht Gerlachsheim
Das Amtsgericht Gerlachsheim war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Gerlachsheim im Großherzogtum Baden im Bezirk zunächst des Hofgerichts des Unterrheinkreises, später des Kreisgerichts Mosbach.
Geschichte
BearbeitenDas Amtsgericht Gerlachsheim wurde im Jahr 1857 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung in Baden während der staatlichen Neuorganisation nach der Revolution 1848/49 gegründet. Dem Gericht war das Hofgericht des Unterrheinkreises in Mannheim übergeordnet.[1] Im Jahre 1864 nahm das Kreisgericht Mosbach die Stellung des übergeordneten Gerichts ein.[2]
Das Gerlachsheimer Amtsgericht wurde im bereits 1806 erbauten ehemaligen Wohnhaus des fürstlichen Domänenleiters bis zu seiner Aufhebung untergebracht. Bereits 1872, nur 15 Jahre nach seiner Gründung, wurde das Amtsgericht Gerlachsheim wieder aufgehoben und das Amtsgericht Tauberbischofsheim übernahm dessen Bezirk. Im Jahre 1930 wurde auch das Notariat Gerlachsheim aufgelöst und das Notariat Tauberbischofsheim übernahm dessen Tätigkeiten.[3]
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Meinrad Schaab: Die räumliche Entwicklung der Gerichtsorganisation in Südwestdeutschland im 19. und 20. Jahrhundert. In: Eckhard Franz u. a.: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert. Hannover 1989, S. 4 f., 22
- ↑ Schaab S. 5, 23
- ↑ Amtsgericht Tauberbischofsheim: Geschichte des Amtsgerichts Tauberbischofsheim. Online auf www.amtsgericht-tauberbischofsheim.de. Abgerufen am 6. Januar 2017.
Koordinaten: 49° 34′ 46,1″ N, 9° 42′ 57,6″ O