Apotheker

Pharmazeuten, die als Fachkräfte zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigt sind

Apotheker (von griechisch-lateinisch apot[h]ecarius, etwa „Krämer“ oder „Gewürzkrämer“, als Betreiber einer apotheca) sind Pharmazeuten, die als Fachkräfte zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigt sind. Sie beschäftigen sich insbesondere mit der Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln einschließlich der Beratung von Verbrauchern und anderen Beteiligten im Gesundheitswesen (in Deutschland gemäß § 2 Abs. 3 BApO). Hierzu sind profunde Kenntnisse der Galenik, Pharmakologie, Physiologie, Chemie, Biologie, Biochemie, Analytik und Qualitätssicherung notwendig, welche im Pharmaziestudium erworben werden. Der Beruf zählt als akademischer Heilberuf zu den klassischen Kammerberufen.

Kunde und Apothekerin in Beratungsgespräch
Apothekerin mit Feinwaage, 1980

Geschichte

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750 Jahre Beruf des Apothekers: deutsche Briefmarke von 1991
 
Apotheker in Bergen, Norwegen. 19. Jahrhundert

Im in Süditalien verfassten Circa instans, einer im 12. Jahrhundert publizierten Schrift aus der Schule von Salerno, wird bezüglich der apothecarii bereits kritisch[1] vor Medikamentenfälschungen gewarnt, werden diese exemplarisch dargestellt und Apothekerkritik wird dahingehend geübt, was das betrügerische Abwiegen von Arzneidrogen, die Bevorzugung schlechterer Ware und die Substitution wertvoller durch billige Zutaten betrifft.[2] 1231 wurde vom Stauferkaiser Friedrich II. ein von zahlreichen Gelehrten zusammengestelltes Gesetzeswerk initiiert, das als „Liber Augustalis“ (auch „Constitutiones regni utriusque Siciliae“ – Bestimmungen für das Königreich beider Sizilien) auf dem Hoftag in Melfi (Basilicata) beraten wurde und ab September 1231 Gültigkeit erlangte. In den folgenden Jahren gab es zahlreiche Nachträge, darunter um 1241 als „Edikt von Salerno“ mehrere Paragraphen, die das Medizinalwesen betrafen. In einem dieser Nachträge wird der Arztberuf von dem des im Mittelalter häufig auch therapeutisch tätigen Apothekers[3] abgegrenzt: Ärzte dürfen keine Apotheke besitzen oder daran beteiligt sein; Arzneimittelpreise wurden gesetzlich festgeschrieben, um Preistreiberei zu verhindern; der Apotheker musste einen Eid leisten. Es ist davon auszugehen, dass es Arzneibereiter/Apotheker (dort confectionarii genannt) in diesem bzw. im mediterranen Gebiet[4] bereits gab, denn einer gesetzlichen Regelung bedarf nur etwas, für das es auch Regelungsnotwendigkeit gibt, beispielsweise durch Überschneidung von Berufsbildern. So wird das Berufsbild des vom Arzt unterschiedenen apothecarius bereits um das Jahr 1100 im sogenannten „Liber iste“ (sowie um 1170 im „Liber mitis“ von dem an der Domschule von Parma unter anderem Medizin lehrenden Guido d’Arezzo (Guido von Arezzo der Jüngeren)[5][6] der auch chirurgische Vorlesungen des Roger Frugardi redigiert herausgegeben hat) deutlich greifbar.[7] Auch wenn das Datum 1241 als „Gründungsdatum“ des Apothekerstandes gilt: Der Liber Augustalis hatte ausschließlich im Königreich Sizilien Gültigkeit. Er beeinflusste aber eine Reihe von Rechtsverordnungen auch nördlich der Alpen[8] und wurde letztlich zum Vorbild der Apothekengesetzgebung in ganz Europa.

Im deutschen Sprachraum kamen Apotheken und Apotheker im heutigen Sinn[9] im Laufe des 14. Jahrhunderts auf. In Würzburg etwa ist der erste „moderne“ Apotheker, Meister Heinrich der Apotheker, ab 1406 belegt.[10]

Einer der neben Konrad Schreck von Aschaffenburg († um 1523) bedeutendsten, auch als pharmazeutischer Fachautor[11] und medizinischer Berater tätigen Apotheker des deutschen Mittelalters war der an der Apotheke des Jakob Schwarzmurer im Haus Zum Kiel tätige Zürcher Pharmakognost Hans Minner (* um 1415/20; † nach 1480).[12][13][14]

Heute erfährt der Apotheker in einem mehrjährigen Studium eine umfassende Ausbildung unter anderem zu den Themen: Arzneimittel, Arzneimittelherstellung, Arzneimittelprüfung, Arzneimittelwirkungen inklusive Wechsel- und Nebenwirkungen sowie Physiologie und klinischer Pharmazie.

Schutzpatrone

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Schutzpatrone der Apotheker sind die heiligen Zwillingsbrüder Cosmas und Damian, die Kranke unentgeltlich behandelten, und der Erzengel Raphael.

Deutschland

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Im Jahr 2015 gab es in Deutschland 62.575 berufstätige Apotheker (Frauenanteil: 69,3 %) und 15.268 Pharmaziestudierende.[15]

Apotheker zählen wie Ärzte, Architekten und Rechtsanwälte zu den klassischen „freien Berufen“, Apotheker absolvieren ein fünfjähriges Studium.

Das Betreiben einer Apotheke ist in der Bundesrepublik Deutschland seit 1960 an die Approbation des betreibenden Apothekers gebunden. Die zuvor bestehende traditionelle Konzessionierung wurde als verfassungswidrig erklärt.[16]

Studium und Weiterbildung

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Apothekerzeugnis aus Rothenburg ob der Tauber, 1691.

Die gesetzliche Grundlage der pharmazeutischen Ausbildung in Deutschland bilden die Bundes-Apothekerordnung und die Approbationsordnung für Apotheker. Die Ausbildung beginnt mit dem Studium der Pharmazie an einer Universität und umfasst mindestens acht Semester (vier Jahre). Es folgt für den zukünftigen Apotheker das Praktische Jahr (PJ), von dem mindestens sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke abgelegt werden müssen. Die restliche Zeit kann auch außerhalb (etwa in einer Krankenhausapotheke oder in der pharmazeutischen Industrie) absolviert werden, wobei ein Apotheker als ausbildungsberechtigte Person zugegen sein muss.

Nach dem Ablegen des Dritten Staatsexamens kann die Approbation beantragt werden, die zur Ausübung des Apothekerberufs berechtigt. Dafür sind außer dem Examen unter anderem auch eine ärztliche Bescheinigung, dass man in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Apothekerberufs geeignet ist, und ein polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Erst nach Erteilung der Approbation darf die Berufsbezeichnung „Apotheker“ geführt werden. Im Falle schwerer Verfehlungen (wie etwa Straftaten) kann die staatliche Apothekenaufsicht den Entzug der Approbation veranlassen. Die Betroffenen werden angehört und können Rechtsmittel einlegen.

Im Jahr 2018 gab es 15.894[17] Pharmaziestudenten an deutschen Universitäten. Der Frauenanteil unter den Studenten ist hoch; zum Beispiel betrug er 73 % im Wintersemester 2009/10[18] und 70 % im Wintersemester 2014/15.[19]

Weiterbildung

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Nach Abschluss des Studiums bzw. nach dem Eintritt in das Berufsleben ergeben sich vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten.

  • An einigen Universitäten kann nach Abschluss des zweiten Staatsexamens (also z. B. im Rahmen des praktischen Jahres) eine Diplomarbeit bearbeitet werden. Diese dauert 6 Monate und schließt mit dem akademischen Grad Diplom-Pharmazeut ab.
  • Des Weiteren bieten einige Universitäten auch Bachelor- bzw. Master-Studiengänge an.[20] Masterstudiengänge dauern in der Regel ein Jahr. Man kann bereits nach dem zweiten Staatsexamen im praktischen Jahr damit anfangen.
  • Außerdem kann nach Abschluss des zweiten Staatsexamens eine Promotion zum Dr. rer. nat. (in Frankfurt am Main: Dr. phil. nat.) oder Dr. rer. med.[21] begonnen werden. Die Promotion dauert in der Regel 3–5 Jahre und verbessert die Chance, einen Arbeitsplatz in der pharmazeutischen Industrie oder bei Bundesoberbehörden, wie zum Beispiel dem BfArM, zu bekommen.
  • Im Anschluss an die Approbation kann eine Weiterbildung zum Fachapotheker erfolgen. Die Weiterbildung gibt es etwa zum Apotheker für Allgemeinpharmazie, Klinische Pharmazie, Arzneimittelinformation, Pharmazeutische Technologie oder Pharmazeutische Analytik sowie für Toxikologie und Ökologie. Die Weiterbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre. Den Abschluss bildet ein Fachgespräch.[22] Weiterbildung in den genannten Fachgebieten dient der Vertiefung von Kenntnissen und Fertigkeiten und wird in manchen Berufsfeldern gefordert (z. B. Krankenhauspharmazie). Die Führung einer Fachgebietsbezeichnung ist auch im Rahmen der Weiterbildungermächtigung erforderlich. Sie ermöglicht jedoch keine weiteren rechtlichen Verantwortlichkeiten.
  • Unabhängig von der Weiterbildung in einem Fachgebiet besteht die Möglichkeit in einem Spezialisierungsbereich eine Zusatzbezeichnung zu erwerben. Zusatzbezeichnungen können in den Bereichen Ernährungsberatung, Prävention & Gesundheitsförderung, Naturheilverfahren & Homöopathie, Onkologische Pharmazie, Geriatrische Pharmazie und Infektiologie erworben werden.[23] Der Ausbildungsumfang ist geringer als bei der Weiterbildung in einem Fachgebiet.

Durchschnittliches Gehalt

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In der öffentlichen Apotheke in Deutschland beträgt das monatliche Gehalt für einen approbierten angestellten tarifgebundenen Apotheker seit dem 1. Januar 2020 genau 3529 (im 1. Berufsjahr) bis 4279 Euro (ab dem 11. Berufsjahr) bei einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche und 34 Urlaubstagen.[24] Diese Zahlen gelten in fast allen Kammerbezirken. In Nordrhein-Westfalen sind es ab 1. Januar 2020 genau 3511 Euro (1.–2. Berufsjahr) bis 4.202 Euro (ab dem 10. Berufsjahr).[24]

In der Regel werden allerdings deutlich höhere außertarifliche Gehälter verhandelt, auch aufgrund des momentanen Apothekermangels in Deutschland. So stellt die Bundesagentur für Arbeit seit 2013 ein ausgewiesenes Defizit an Apothekern fest und deklariert diesen als „Mangelberuf“.[25]

Die Vergütung von angestelltem Apothekenpersonal wird durch den Gehaltstarif geregelt. Die Tarifverträge im Apothekenwesen werden zwischen ADEXA – Die Apothekengewerkschaft, und dem ADA (Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken) bzw. der Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter (TGL) Nordrhein abgeschlossen.

Höhere Gehälter werden in Krankenhausapotheken gezahlt, in der Pharmaindustrie sind Einstiegsgehälter von 40.000–50.000 Euro/Jahr (ohne Promotion), bzw. 50.000–65.000 Euro/Jahr (mit Promotion) üblich. In Landes- und Bundesbehörden werden angestellte bzw. beamtete Apotheker entweder nach dem TVÖD und nach der entsprechenden Beamtenbesoldung bezahlt. Einstiegsstufen sind die Stufen E 13 bzw. A 13.

Amtsapotheker

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Eine weitere Tätigkeit ist die als Amtsapotheker. Je nach Bundesland handelt es sich um festangestellte oder verbeamtete Apotheker, deren Aufgabe darin besteht, den ordnungsgemäßen Betrieb von öffentlichen Apotheken, Krankenhausapotheken und pharmazeutischen Unternehmen zu überwachen. In manchen Bundesländern wird diese Funktion auch von ehrenamtlichen Pharmazieräten ausgeübt, die als Ehrenbeamte nach einer Gebührenordnung für ihre Dienstausübung entgolten werden und meistens in einem anderen Ort des zuständigen Kammerbezirk als Apotheker tätig sind, oftmals sogar in selbständiger Funktion. Zur Überwachungstätigkeit gehört z. B. auch die Kontrolle von Supermärkten, Drogeriemärkten und anderen Einzelhandelsgeschäften dahingehend, ob dort etwa Waren oder Gegenstände angeboten werden, die der Apothekenpflicht unterliegen und dort nicht angeboten werden dürfen. Auch die Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft unterliegt dem Aufgabenbereich der Apothekenaufsicht. Der Amtsapotheker übernimmt auch die Tätigkeit im Apothekenbereich der Gewerbeaufsicht, nicht zuletzt deshalb, da die Apothekenbetriebsordnung ein Teil der Gewerbeordnung ist. Die Apotheke, als Unternehmen betrachtet, ist ein Gewerbebetrieb, der der Gewerbesteuer unterliegt.

Sachkundige Person

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Eine besondere Verantwortung kann der Apotheker in der Funktion der so genannten sachkundigen Person (engl.: qualified person, QP) innehaben. Die hierfür gesetzlich festgelegte Eignung verlangt zusätzlich zu einer zweijährigen Tätigkeit in der Arzneimittelprüfung die Approbation als Apotheker (alternativ möglich ist ein Hochschulstudium der Chemie, Biologie, Human- oder Veterinärmedizin plus dem Nachweis umfangreicher Kenntnisse in den verschiedensten pharmazeutischen Grundfächern). Die sachkundige Person ist in letzter Stufe dafür verantwortlich, dass jede Produktionscharge eines Arzneimittels entsprechend den gesetzlichen Vorschriften hergestellt und geprüft wurde. Sie hat die Einhaltung dieser Vorschriften für jede Arzneimittelcharge in einem fortlaufenden Register oder einem vergleichbaren Dokument vor deren Inverkehrbringen zu bescheinigen.

Österreich

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Die Ausbildung zum Apothekerberuf erfolgt über ein Studium der Pharmazie, welches mit einem Diplom abgeschlossen wird. Das Studium ist in Österreich an den Universitäten in Graz, Innsbruck und Wien möglich. Studienvoraussetzung ist die Reifeprüfung und in bestimmten Fällen zusätzlich noch Ergänzungsprüfungen in Biologie und/oder Latein.

Gesetzlich ist eine Mindeststudiendauer von 9 Semestern vorgeschrieben. Das Studium ist in drei Abschnitte unterteilt. Der erste Studienabschnitt umfasst zwei Semester, der zweite beträgt fünf Semester und der dritte zwei Semester. Jeder Abschnitt wird mit einer Diplomprüfung abgeschlossen.

Sich selbständig machen und eine Apotheke leiten kann man in Österreich erst nach fünfjähriger Tätigkeit als angestellter Apotheker.

Laut österreichischem Apothekengesetz ist es nicht-inländischen EFTA-Bürgern nicht möglich, eine neue Apotheke zu errichten. Diese können lediglich eine Apothekenkonzession für eine seit mindestens drei Jahren betriebene Apotheke erhalten.[26]

Die Ausbildung zum Apotheker in der Schweiz ist das Pharmaziestudium.

Angeboten wird das Studium an der Universität Basel, der ETH in Zürich und der Universität Genf.

Das Studium ist aufgeteilt in eine 3-jährige Bachelorstufe und eine 1,5- bis 2-jährige Masterstufe, wobei es zwei verschiedene Abschlüsse gibt: Den Master in Pharmazie (für eidg. dipl. Apotheker) und den Master in pharmazeutischen Wissenschaften (Industrieausrichtung).[27]

In der Schweiz ist die Fachapotheker-Weiterbildung verpflichtend, um eigenständig arbeiten zu dürfen.[28]

Tätigkeitsfelder von Apothekern

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Darstellung eines Apothekers (Löwen-Apotheke Niederhöchstadt).

Die meisten Apotheker arbeiten in der öffentlichen Apotheke. Neben der Offizinapotheke gibt es weitere Berufsfelder wie die Krankenhausapotheke, die öffentliche Verwaltung (Behörden oder Ämter in den Bereichen Gesundheit, Zulassung, Militär, Ministerien, Universitäten), die Krankenkassen und die Pharmaindustrie. In den Apotheken nehmen sie die pharmazeutische Betreuung der Patienten wahr.

In der pharmazeutischen Industrie sind die Aufgabenbereiche für Apotheker vielfältig. Traditionell umfassen sie die Bereiche der Forschung und Entwicklung von neuen Arzneimitteln und der Arzneimittelherstellung und der Arzneimittelprüfung. Eine besondere Verantwortung kann der Apotheker in der Funktion der so genannten sachkundigen Person (Deutschland) bzw. Fachtechnisch verantwortliche Person (Schweiz) innehaben.

Im Marketing, im Bereich der regulatorischen Angelegenheiten und in der Funktion als Informationsbeauftragter erschließen sich dem Apotheker zusätzliche Tätigkeitsfelder.[29]

Bekannte Apotheker

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Mit der erstmaligen Isolierung des Alkaloids Morphin als (haupt-)wirksamem Inhaltsstoff von Opium gelang Friedrich Wilhelm Sertürner um 1805 ein großer Fortschritt hin zur Präzisierung der Schmerztherapie.

August Oetker (1862–1918) war Erfinder des gebrauchsfähigen Backpulvers („Backin“) und Gründer der Nährmittelfabrik Dr. Oetker. Die Gründer vieler deutscher Pharmaunternehmen wie Ernst Schering (Gründer des Vorläuferunternehmens der Schering AG), Emanuel Merck (Gründer der Firma Merck KGaA), Friedrich Pascoe oder Carl Leverkus (Gründer des Vorläuferunternehmens der Bayer AG und Namensgeber der Stadt Leverkusen) waren Apotheker wie auch John Pemberton, der Erfinder der Coca-Cola-Rezeptur. Der Apotheker Felix Hoffmann war maßgeblich an der Entwicklung von Aspirin für die Firma Bayer beteiligt.

Max von Pettenkofer (1818–1901), Apotheker und Arzt war Begründer des Max von Pettenkofer-Institut in München.

Andere bekannte Apotheker sind der „Vater der RaufasertapeteHeinrich Wilhelm Hugo Erfurt (1834–1922), der „ZementmischerGustav Ernst Leube (1808–1881), James Parkinson (Namensgeber der Parkinson-Krankheit), der Brite John Langdon-Down (1828–1896) (Namensgeber des Down-Syndroms), Nostradamus und der österreichische Lyriker Georg Trakl (1887–1914), der allerdings durch die Beschäftigung in der Apotheke immer mehr dem Rauschmittelkonsum verfiel, der auch schon vorher sein Leben prägte und dann auch in den Tod trieb.

Einige Apotheker sind als Schriftsteller bekannt geworden (Ludwig Bechstein, Theodor Fontane, Georg Trakl), andere als Maler (Carl Spitzweg).

Besondere Verdienste um die Ausbildung der Apotheker im 19. Jahrhundert hatte Johann Bartholomäus Trommsdorff. Magdalena Meub (später Neff) studierte als erste Studentin an der TH Karlsruhe Pharmazie und war nach dem Examen um 1905 die erste approbierte Apothekerin Deutschlands.

Siehe auch

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Portal: Medizin – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Medizin

Literatur

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  • Adrien Philippe: Geschichte der Apotheker bei den wichtigsten Völkern der Erde. Aus dem Französischen übersetzt von Hermann Ludwig. 2. Auflage. Wiesbaden 1858; Neudruck: Fischer, Stuttgart 1966.
  • Willem Frans Daems: Die Termini technici apoteca und apotecarius im Mittelalter. In: Veröffentlichungen der Internationen Gesellschaft für Geschichte der Pharmazie. Neue Folge, Band 8, 1956, S. 39–52.
  • Rudolf Schmitz: Geschichte der Pharmazie. Unter Mitarbeit von Franz-Josef Kuhlen. Band I: Von den Anfängen bis zum Ausgang des Mittelalters. Govi-Verlag, Eschborn (Ts.) 1998, ISBN 3-7741-0706-8.
  • Rudolf Schmitz: Geschichte der Pharmazie. Fortgeführt von Christoph Friedrich und Wolf-Dieter Müller-Jahncke. Band II: Von der Frühen Neuzeit bis zur Gegenwart. Govi-Verlag, Eschborn/Ts. 2005, ISBN 3-7741-1027-1.
  • Rudolf Schmitz: Zur Entwicklungsgeschichte und Soziologie des deutschen Apothekerstandes im Hoch- und Spätmittelalter. In: Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft für Geschichte der Pharmazie. Neue Folge, 13, 1958, S. 157–165.
  • Peter Dilg, Guido Jüttner, Wolf-Dieter Müller-Jahncke, Paul U. Unschuld (Hrsg.): Perspektiven der Pharmaziegeschichte. Festschrift Rudolf Schmitz. Graz 1983.
  • Christoph Friedrich: Apotheker erinnern sich. Autobiographien aus drei Jahrhunderten. Govi-Verlag, 2007, ISBN 978-3-7741-1072-4.
  • Gundolf Keil, Willem F. Daems: „Gelêrter der arzeniê, ouch apotêker“. Zum Ansehen des Apothekers im spätmittelalterlichen Deutschland. In: Sudhoffs Archiv. Band 64, 1980, S. 86–89.
  • Gundolf Keil: „meister lôrenz, des keisers apotêker“. Anmerkungen zur heilkundlichen Fachprosa deutscher Apotheker des Mittelalters. In: Werner Dressendörfer, Wolf-Dieter Müller-Jahncke (Hrsg.): Orbis pictus. Festschrift Wolfgang-Hagen Hein. Frankfurt am Main 1985, S. 183–186.
  • Hugo Maubach: Das Charakterbild des Apothekers in der Litteratur. Springer, Berlin 1898; urn:nbn:de:hbz:061:2-13065 Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf.
  • Mikulas Simon: Die soziale Stellung der Apotheker in der Zürcher Stadtgesellschaft in Mittelalter und früher Neuzeit. Stuttgart 1983 (= Quellen und Studien zur Geschichte der Pharmazie, 24).
  • Wolfgang-Hagen Hein, Holm-Dieter Schwarz (Hrsg.): Deutsche Apotheker-Biographie. (= Veröffentlichungen der Internationalen Gesellschaft für Geschichte der Pharmazie. Neue Folge, Band 43, 46, 55 und 60). 2 Bände und 2 Ergänzungsbände. Stuttgart 1975–1997.
  • Peter Dilg, Guido Jüttner: Pharmazeutische Terminologie. Die Fachsprache des Apothekers. Frankfurt am Main 1972.
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Commons: Apotheker – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Apotheker – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Konrad Goehl, Gundolf Keil: „apothecarii nostri temporis“ – Eine Kritik am Apothekerstand aus der Frühzeit der Pharmazie. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 14, 1996, S. 261–267.
  2. Konrad Goehl: Beobachtungen und Ergänzungen zum ‘Circa instans’. In: Medizinhistorische Mitteilungen. Zeitschrift für Wissenschaftsgeschichte und Fachprosaforschung. Band 34, 2015 (2016), S. 69–77, hier: S. 71–73.
  3. Gundolf Keil: Zur Frage der kurativ-konsiliarischen Tätigkeit des mittelalterlichen deutschen Apothekers. In: Peter Dilg u. a. (Hrsg.): Perspektiven der Pharmaziegeschichte. Festschrift Rudolf Schmitz. Graz 1983, S. 181–196.
  4. Wolfgang-Hagen Hein, Kurt Sappert: Die Medizinalordnung Friedrichs II. Eine pharmaziehistorische Studie. (= Veröffentlichungen der Gesellschaft für Geschichte der Pharmazie. Neue Folge 12). Eutin 1957, S. 19 f.
  5. Konrad Goehl, Gundolf Keil: Guido von Arezzo der Jüngere. In: Lexikon des Mittelalters. Band 4. München/Zürich 1989, Sp. 1773–1774.
  6. Konrad Goehl: Guido d’Arezzo der Jüngere und sein ‚Liber mitis‘ (= Würzburger medizinhistorische Forschungen. Band 32). 2 Bände. Horst Wellm, Pattensen 1984, ISBN 3-921456-61-4.
  7. Konrad Goehl, Gundolf Keil: „apothecarii nostri temporis“. Eine Kritik am Apothekerstand aus der Frühzeit der Pharmazie. In: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 14, 1996, S. 261–267.
  8. Armin Wankmüller: Zur Frage der Trennung des ärztlichen und pharmazeutischen Berufs in Deutschland. In: Medizinische Monatsschrift. Band 7, 1953, S. 590–594.
  9. Vgl. auch Josef Anton Häfliger: Basels mittelalterliche Apothekenordnungen. In: Pharm. Act. Helv. Band 1, 1926, S. 133–202, passim.
  10. Peter Kolb: Das Spital- und Gesundheitswesen. In: Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt Würzburg. 4 Bände, Band I–III/2 (I: Von den Anfängen bis zum Ausbruch des Bauernkriegs. 2001, ISBN 3-8062-1465-4; II: Vom Bauernkrieg 1525 bis zum Übergang an das Königreich Bayern 1814. 2004, ISBN 3-8062-1477-8; III/1–2: Vom Übergang an Bayern bis zum 21. Jahrhundert. 2007, ISBN 978-3-8062-1478-9), Theiss, Stuttgart 2001–2007, Band 1, 2001, S. 386–409 und 647–653, hier: S. 407 f. (Apotheker).
  11. Ursula Schmitz: Hans Minners „Thesaurus medicaminum“. Pharmaziehistorische Untersuchungen zu einer alemannischen Drogenkunde des Spätmittelalters (= Quellen und Studien zur Geschichte der Pharmazie. Band 13). jal-Verlag, Würzburg 1974, ISBN 3-7778-0096-1. (Zugleich Mathematisch-naturwissenschaftliche Dissertation Marburg an der Lahn 1973).
  12. Gundolf Keil: Minner, Hans. In: Verfasserlexikon. 2. Auflage. Band 6, Sp. 585–593.
  13. Gundolf Keil: Minner, Hans. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin/New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 994 f.
  14. Gundolf Keil: „blutken – bloedekijn“. Anmerkungen zur Ätiologie der Hyposphagma-Genese im ‚Pommersfelder schlesischen Augenbüchlein‘ (1. Drittel des 15. Jahrhunderts). Mit einer Übersicht über die augenheilkundlichen Texte des deutschen Mittelalters. In: Fachprosaforschung – Grenzüberschreitungen. Band 8/9, 2012/2013, S. 7–175, hier: S. 116–118.
  15. Zahlen Daten Fakten. ABDA, abgerufen am 2. Februar 2017.
  16. Ralf Bröer: Medizinalgesetzgebung/Medizinrecht. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 942–950; hier: S. 943.
  17. Studienabschlüsse: Geschlechterverteilung bei ausgewählten Studiengängen an Hochschulen in Deutschland 2018. Abgerufen am 22. Januar 2020.
  18. Pharmaziestudium bei Frauen immer beliebter. (Memento vom 11. Dezember 2013 im Internet Archive) auf: cities.eurip.com
  19. Berliner Morgenpost-Berlin: Pharmazie studieren überwiegend Frauen. 11. Oktober 2015, abgerufen am 22. Januar 2020 (deutsch).
  20. Der Weg zum Master. In: Pharmazeutische Zeitung. 06/2006.
  21. Manuela Hirche: Promotionsbüro - Charité - Universitätsmedizin Berlin: Dr. rer. medic. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 2. Februar 2017; abgerufen am 2. Februar 2017.
  22. Weiterbildungsangebote der LAK Hessen (Memento vom 15. August 2004 im Internet Archive), als Beispiel dargestellt
  23. Spezialisierungsbereiche. auf: abda.de; abgerufen am 17. Juli 2020.
  24. a b ADEXA - Tarifpolitik. Abgerufen am 22. Januar 2020.
  25. Nachwuchsproblem: Mangelberuf Apotheker. In: pharmazeutische-zeitung.de. Abgerufen am 22. Januar 2020.
  26. Österreichische Apothekerkammer, → Berufe in der Apotheke → Apotheker → Apotheker: Das Studium, der Beruf
  27. pharmasuisse.org
  28. Helga Blasius (hb): Apotheker benötigen Weiterbildung, um vertreten zu dürfen. 22. Januar 2019, abgerufen am 22. Januar 2020.
  29. Pharmazeutische Tätigkeitsfelder außerhalb der Apotheke. (Memento vom 18. August 2006 im Internet Archive; PDF; 6,5 MB) Broschüre der DPhG, Stand 2006.