Arbovirus

Viren, die von Glierfüßern übertragen werden
(Weitergeleitet von Arbovirose)
Die Einteilung der Viren in Sys­te­matiken ist kontinuier­licher Gegen­stand der For­schung. So existieren neben- und nach­einander ver­schie­dene Virus­klas­sifi­kationen sowie die offi­zielle Virus-Taxo­nomie des Inter­national Com­mit­tee on Taxo­nomy of Viruses (ICTV). Die hier be­han­delte Grup­pe ist als Taxon durch neue For­schungen ob­solet ge­wor­den oder aus an­deren Grün­den nicht Teil der offi­ziel­len Virus-Taxo­nomie.

Als Arboviren, vor 1963 Arborviren (Akronym für englisch arthropode-borne viruses; von borne „getragen“), bezeichnet man Viren, die durch Arthropoden (Gliederfüßer wie Moskitos, Sandfliegen und Zecken) übertragen werden; die von ihnen ausgelösten Erkrankungen werden als Arbovirosen zusammengefasst. Es handelt sich um eine künstlich zusammengefasste Gruppe ohne nähere Beziehungen innerhalb der Virus-Taxonomie.

Die Gruppenzugehörigkeit ergibt sich allein durch den Übertragungsweg: Arboviren vermehren sich in Wirbeltieren, werden während der Virämie durch blutsaugende Insekten oder Zecken aufgenommen und durch Biss oder Stich auf weitere empfängliche Wirbeltiere übertragen. Die Überträger (Arthropoden) erkranken nicht an den aufgenommenen Viren.

Vorkommen

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Mehr als 350 verschiedene Arboviren sind bekannt, davon sind circa 95 auf den Menschen übertragbar. Hauptverbreitungsgebiet sind die Habitate der Vektoren, meistens in den Tropen. Die meisten humanen Arboviruserkrankungen sind zoonotischer Natur, etwa fünf Arboviren zirkulieren sowohl in menschlichen als auch in tierischen Populationen, bisher verwendet nur das Denguevirus ausschließlich den Menschen als Reservoirwirt.

Auch in Europa sind mehrere auf den Menschen übertragbare (humanpathogene) Arboviren bekannt: FSME-Virus, Chikungunya-Virus, Tahyna-Virus, Sindbis-Virus und West-Nil-Virus, vermutlich auch das Usutu-Virus.

Vermehrung

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Arboviren können in Zecken und Stechmücken jahrelang bzw. lebenslang überleben. Reservoirwirte sind Haus- und Wildtiere wie Vögel, Nagetiere, Schafe, Rinder, Affen usw. Der Mensch ist häufig nur Zufallswirt und dient dann nicht als Reservoir. Durch ökologische Veränderungen (Migration, Verschleppung von Tieren, Waldrodungen, Klimaveränderungen usw.) haben sich einige Arbovirosen in den letzten Jahren über ihr ursprüngliches Verbreitungsgebiet hinaus ausgebreitet. Zu den Überträgern (Vektoren) gehören Schildzecken (Ixodidae), Lederzecken (Argasidae), Stechmücken (Culicidae), Gnitzen (Ceratopogonidae) und Sandmücken.

Als weitgehend anthrophilen Vektor nutzen vier Arboviren die Gelbfiebermücke (Aedes aegypti), die vorwiegend Menschen sticht: die Flaviviren Dengue-Virus, Gelbfieber-Virus und Zika-Virus sowie das Alphavirus Chikungunya-Virus.[1]

Liste der auf den Menschen übertragbaren Arboviren (Beispiele)

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Familie Togaviridae (Togaviren)

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Familie Flaviviridae (Flaviviren)

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Ordnung Bunyavirales (Bunyaviren)

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  • Spezies Bandavirus dabieense: Dabie-Bandavirus (ehemals Huaiyangshan-Banyangvirus)
  • Subtyp SFTS-Virus (SFTSV, Vektor: Zecken)
  • Subtyp Bhanja-Virus (BHAV, Vektor: Zecken)
  • Spezies Orthobunyavirus jamestownense
  • Spezies Orthobunyavirus tahynaense
  • Subtyp Ťahyňa-Virus (TAHV, unspezifisches Fieber, Vektor: Stechmücken, v. a. der Gattung Aedes)
  • Spezies Orthobunyavirus achiotei

Familie Reoviridae (Orbiviren)

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Klinisches Bild beim Menschen

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Mit Stand 2019 sind bei 130 Arboviren menschliche Infektionskrankheiten beschrieben sowie bei 50 Arboviren tierische Infektionen. Wenn eine Arbovirus-Infektion symptomatisch wird, fällt dies in eine von drei Symptomuntergruppen. Jede der Symptomgruppen wird von vielen verschiedenen Arboviren aus unterschiedlichen taxonomischen Gruppen ausgelöst:

Meldepflicht

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In Deutschland ist der direkte oder indirekte Nachweis von Arboviren namentlich meldepflichtig nach § 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), soweit der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist (§ 7 Abs. 1 Satz 1 IfSG: Nummern 6a. „Chikungunya-Virus“, 10a. „Dengue-Virus“, 15. „FSME-Virus“, 16. „Gelbfiebervirus“, 48a. „West-Nil-Virus“ und 50a. „Zika-Virus und sonstige Arboviren“). Zur Meldung verpflichtet ist im Regelfall die Leitung des untersuchenden Labors (siehe § 8 IfSG).

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. a b David M. Morens, Gregory K. Folkers, Anthony S. Fauci: Eastern Equine Encephalitis Virus — Another Emergent Arbovirus in the United States In: The New England Journal of Medicine 2019, Band 381, Ausgabe 21 vom 21. November 2019, Seiten 1989–1992, doi:10.1056/NEJMp1914328.