Unter einer Bürgerblock-Regierung verstand man in der Weimarer Republik eine Regierungskoalitionen aller größeren bürgerlichen ParteienZentrum, DDP, DVP einschließlich der bisher republikfeindlichen DNVP – unter Ausschluss der Arbeiterpartei SPD.

Weimarer Republik

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Nachdem 1923 unter Reichskanzler Wilhelm Marx erste Versuche eine solche Regierung zu bilden gescheitert waren[1], kam es am 15. Januar 1925 zu einer solchen Koalition unter Reichskanzler Hans Luther, die aber bereits am 5. Dezember 1925 wieder zerbrach. Am 29. Januar 1927 stellte Reichskanzler Wilhelm Marx ein zweites Kabinett dieser Art auf.[2] Infolge der Reichstagswahl 1928 schlug die DNVP wieder einen dezidiert republikfeindlichen Kurs ein, was weitere Bürgerblock-Regierungen unmöglich machte.

Von Bürgerblock-Regierungen zu unterscheiden sind Regierungen der Weimarer Koalition (SPD, Zentrum, DDP), Regierungen der bürgerlichen Mitte (Zentrum, DDP, DVP) sowie der Großen Koalition (SPD, Zentrum, DDP, DVP). Die Präsidialkabinette ab 1930 stützten sich nicht mehr auf Regierungskoalition zwischen Parteien.

Verwendung in der Bundesrepublik

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In der Bundesrepublik Deutschland wurden vereinzelt CDU/CSU/FDP-Koalitionen so bezeichnet. Der gängige Begriff allerdings ist „bürgerliche Regierung“.

Literatur

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  • Ulrich Kluge: Die Weimarer Republik. Schöningh, Paderborn 2006, S. 167 ff. (online)
  • Manfred Weissbecker: Macht und Ohnmacht der Weimarer Republik, Haufe, 1990, S. 122 ff. (online)

Einzelnachweise

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  1. Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik im Bundesarchiv, „Die Bildung des ersten Kabinetts Marx“ (Zugriff: 29. Juli 2024)
  2. Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik im Bundesarchiv, „Das Kabinett Marx IV. 1. Kabinettsbildung“ (Zugriff: 29. Juli 2024)