Bandog
Bandog oder auch Bandogge bezeichnet einen speziellen Hundetyp, eingesetzt für Schutz- und Wachzwecke, sowie zur Jagd auf große Tieren (zum Beispiel zur Wildschweinjagd). Hierfür werden häufig massige, muskulöse Hunderassen (Molosser) mit agilen, furchtlosen Hunderassen (American Pit Bull Terrier, American Bulldog) gekreuzt. Im Laufe der Zeit entstanden aus Bandogs auch eigene, anerkannte Hunderassen, wie der Bullmastiff.[1]
Begriffliche Abgrenzung
BearbeitenBandog wird häufig mit dem Begriff Kettenhund übersetzt, wobei dies im englischen Sprachgebrauch eine differenzierte Bedeutung hat. Bandogs werden häufig an der Kette gehalten, nicht jeder Kettenhund ist ein Bandog. Der Begriff Kettenhund beschreibt hingegen jeden Hund, der über einen längeren Zeitraum an einer Kette gehalten wird. In der englischen Sprache wird hierfür zum Beispiel chained dog verwendet.
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Ein Kettenhund
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Ein Schlittenhund in Kettenhaltung
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Die Illustration aus 1804 zeigt einen Bandog (Mastiff), der einen Handwerksbetrieb bewacht
Geschichte
BearbeitenDer Begriff findet sich bereits in Literatur von 1576:
„His kinde of Dogge called a mastyue or Bandogge is vaste, huge, stubborne, ougly, and eager, of a heuy and burthenous body, and therefore but of litle swiftnesse, terrible, and frightfull to beholde, and more fearce and fell then any Arcadian curre (notwithstading they are sayd to haue their generation of the violent Lion.) They are called Villatici, because they are appoynted to watche and keepe farme places and coūtry cotages sequestred from commō recourse, and not abutting vpon other houses by reason of distaunce, when there is any feare conceaued of theefes, robbers, spoylers, and night wanderers.“[2]
Übersetzt: Seine Doggenart, die Mastyue oder Bandogge genannt wird, ist groß, riesig, stämmig, grob und ungeduldig, von hohem und schwerem Körper und daher nur von geringer Schnelligkeit, schrecklich und furchterregend anzuschauen, und furchterregender und stürzender als jeder arkadische Hund (abgesehen davon, dass man sagt, dass sie von einem gewalttätigen Löwen abstammen.) Sie werden Villatici genannt, weil sie dazu berufen sind, weit entfernte Orte und Hütten zu bewachen und zu schützen, die von der Öffentlichkeit abgeschirmt sind und nicht an andere Häuser angrenzen, wenn man Angst vor Dieben, Räubern, Spionen und Nachtwanderern hat.
Einsatz als Wach- und Schutzhund
BearbeitenMolossoide Hunde und Kreuzungen aus diesen Hunden waren und sind als Wachhunde sehr begehrt, da sie bereits durch ihr Erscheinungsbild abschreckend wirken. Diese Hunde wurden tagsüber häufig angebunden oder im Zwinger gehalten und nachts auf Unternehmens- oder Privatgrundstücken frei laufen gelassen, damit sie ein Gelände oder Grundstück bewachen. Besondere Bekanntheit erlangte der sogenannte Swinford Bandog. 1972 präsentierte John Swinford seine Version eines modernen Bandogs. Sein Ziel war es, den in historischen Quellen beschriebenen Typ von Bandog zu reproduzieren, er wollte einen Wach- und Schutzhund von guter Qualität züchten. Der Neapolitanische Mastiff und der American Pit Bull Terrier (aus Zuchtlinien mit Schwerpunkt auf Gameness) wurden neben anderen Rassen für seine Zucht verwendet. Der Bandog gewann seither an Popularität.[3]
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Bandog, Hündin mit Welpen
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Swindford Bandog 1970
Einsatz bei der Jagd auf große Tiere
BearbeitenZur historischen Bedeutung und den Ablauf einer Wildschweinjagd, siehe Wildschweinjagd und Sauhund.
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Gemälde einer Wildschweinjagd mit Stöber- und Packhunden.
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Zwei Hunde nach der Jagd (Australien)
Rechtliches
BearbeitenKettenhaltung
BearbeitenIn Deutschland ist die Hundehaltung als Anbindehaltung an Auflagen gebunden.[4] In Österreich wurde die Kettenhaltung von Hunden 2005 verboten: „Die dauernde Anbindehaltung ist verboten. Hunde dürfen keinesfalls, auch nicht vorübergehend, an der Kette oder in sonst einem angebundenen Zustand gehalten werden.“[5]
Kupieren
BearbeitenWeltweit betrachtet ist das Kupieren der Ohren von Schutz-, Wach- und Kampfhunden in der Praxis weit verbreitet. Das Kupieren von Ohren ist nicht nur in Deutschland bereits seit 1987 verboten. Bei einer späteren Änderung des Tierschutzgesetzes wurde auch das Kupieren von Ruten verboten. (§6 Absatz 1 TierSCHG).[6]
Schutzhundeausbildung
BearbeitenIm österreichischen Bundesland Wien ist die Schutzhundeausbildung und anderweitiges Training, welches gegen Menschen gerichtetes Angriffsverhalten enthält, verboten: „Die Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken (Schutzhundeausbildung) sowie sonstige vergleichbare Ausbildungen von Hunden, die ein gegen den Menschen gerichtetes Angriffsverhalten beinhalten, sind verboten. Dieses Verbot gilt nicht für die Ausbildung von Diensthunden des Bundes.“ (Wiener Tierhaltegesetz § 8a)[7]
Hetzen auf andere Tiere
BearbeitenIn Deutschland ist die Hetzjagd auf Wild nicht erlaubt. (Bundesjagdgesetz § 19 Abs. 1 Nr. 13).[8] „Nicht erlaubt ist demnach die Jagdausübung in der Form, dass das gejagte Tier von dem hetzenden Tier festgehalten wird, bevor es vom Jäger getötet wird.“[9] Das Hetzen eines Hundes auf andere Tiere ist per Tierschutzgesetz verboten. (Tierschutzgesetz § 3 S. 1 Nr. 8).[10]
Rassenspezifische Gesetzgebung
BearbeitenBekannt geworden ist der englische Begriff Bandog im deutschsprachigen Raum im Rahmen der Kampfhunddebatte. In einschlägigen Kreisen der Hundeszene bezeichnet der sogenannte Bandog einen besonders großen Kampfhund. Dazu werden zum Beispiel American Pit Bull Terrier mit Molossern verpaart. Das Ergebnis ist ein großer, nicht ganz so massiger Hund, der aber noch sehr beweglich und agil ist.
- Im bayerischen Hundekatalog (Rasseliste) wird der Bandog folgendermaßen definiert:[11] Als Bandog (Kettenhund) werden im Allgemeinen Kreuzungen großrahmiger Hunde (Schulterhöhe über 45 cm, Gewicht über 30 kg) mit hoher Aggressivität bezeichnet. Es besteht kein einheitliches äußeres Erscheinungsbild, die Farbschläge variieren.
- In der Schweiz steht der Bandog im Kanton Zürich auf der Rasseliste; Haltung, Zucht und Import sind dort verboten.
- In Österreich steht der Bandog in zwei von drei listenführenden Bundesländern (Niederösterreich und Vorarlberg) auf der Rasseliste. Je nach Bundesland ist ein „Sachkundenachweis“ (Niederösterreich) oder eine Sondergenehmigung des Bürgermeisters (Vorarlberg) zur Haltung erforderlich.[12]
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Carl Semencic: The World of Fighting Dogs. TFH Publications, San Francisco 1984 (englisch).
- Orr, Bronwyn, Richard Malik, Jacqui Norris, and Mark Westman: The Welfare of Pig-Hunting Dogs in Australia. In: Animals 9. Band 10, Nr. 853, 2019, doi:10.3390/ani9100853 (englisch).
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Lyn Pratt: Bullmastiffs today. Ringpress, 1996.
- ↑ John Caius: Section 4. In: Of Englishe Dogges. (wikisource.org [abgerufen am 23. Januar 2024]).
- ↑ Carl Semencic: The World of Fighting Dogs. TFH Publications, San Francisco 1984, ISBN 0-86622-656-7.
- ↑ Tierschutz-Hundeverordnung Vom 2. Mai 2001
- ↑ Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Tiergerechte Haustierhaltung. In: oesterreich.gv.at. 17. März 2023, abgerufen am 25. Januar 2024 (österreichisches Deutsch).
- ↑ Tierschutzgesetz - TierSchG. Abgerufen am 26. Januar 2024.
- ↑ RIS - Wiener Tierhaltegesetz - Landesrecht konsolidiert Wien, Fassung vom 27.01.2024. Abgerufen am 27. Januar 2024.
- ↑ § 19 BJagdG - Einzelnorm. Abgerufen am 27. Januar 2024.
- ↑ Hans Joachim Hackbarth, Annekatrin Lückert: Tierschutzrecht: praxisorientierter Leitfaden. Hüthig Jehle Rehm, München 2002.
- ↑ § 3 TierSchG - Einzelnorm. Abgerufen am 27. Januar 2024.
- ↑ Stadt München - Gefährliche Tiere - Kampfhunde - Bandog
- ↑ Infoseite des Bundeskanzleramts der Republik Österreich: Haltung von Kampfhunden ( des vom 8. Dezember 2015 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (abgerufen am 28. Oktober 2015)