Beifahranlage

technische Einrichtung im Schienenverkehr
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Der Begriff Beifahranlage ist im Eisenbahnbetrieb nicht bekannt oder etabliert. Die im Artikel beschriebene Funktion entspricht einem herkömmlichen Zugdeckungssignal und stellt keine eigenständige, technisch oder betrieblich relevante Einrichtung dar. Zudem wird ein Zugdeckungssignal nicht durch eine eigene Anlage gesteuert, sondern wie alle anderen Signale über das Stellwerk des jeweiligen Bahnhofs. Der Lokführer bzw. der Zug fährt in diesem Fall selbstständig an den vorderen Zug heran, ohne dass eine spezielle technische Einrichtung als Beifahranlage existiert. Da der Artikel somit auf einer falschen oder irreführenden Grundlage basiert, sollte er gelöscht werden. Was hier als "Beifahranlage" bezeichnet wird sind einfach verschieden Fahrstrassen Möglichkeiten in der vorhandenen Stellwerkstechnik.

Eine Beifahranlage ist eine technische Einrichtung, die es Zügen erlaubt, regulär und ohne allzu große Verzögerung in ein teilweise besetztes Gleis eines Bahnhofs einzufahren. Erforderlich ist dies, da Zugfahrten nur in Gleisabschnitte eingelassen werden dürfen, die frei von Fahrzeugen sind. Steht im Bahnhof auf einem Gleis, das befahren werden soll, bereits ein Zug, so muss der ankommende zweite Zug vor dem Einfahrsignal halten und kann nur auf einen schriftlichen Befehl mit deutlich verringerter Geschwindigkeit (auf Sicht) einfahren.

Video des Ablaufs beim Kuppeln von zwei ICE-Zugteilen

Um dies zu vermeiden, wird eine Beifahranlage genutzt. Häufigster Anwendungsfall ist das zügige Vereinigen von Zugteilen auf Verbindungen mit Flügelung. Eine Beifahranlage erlaubt auch, dass ein Gleis gleichzeitig von mehreren Zügen besetzt wird, entweder aus Kapazitätsgründen oder um ein zügiges Umsteigen zu ermöglichen.

Technisch teilt man das betreffende Gleis durch ein oder mehrere Zugdeckungssignale in Abschnitte. Diese Signale können dann als Zielsignal für Einfahrfahrstraßen dienen, sodass ein einfahrender Zug ohne Halt bis zum Zugdeckungssignal einfahren darf, wegen der kurzen Einfahrt allerdings mit verringerter Geschwindigkeit. Soll anschließend gekuppelt werden, wird das Zugdeckungssignal betrieblich abgeschaltet und der Zug legt die verbleibende Strecke als Rangierbewegung zurück.