Hier will ich fahrradspezifische oder verkehrspolitische Infos sammeln:

Das Fahrrad als Verkehrsmittel

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Wenn man das Fahrrad als Verkehrsmittel im Alltag nutzt und nicht nur als Trend- oder Freizeitsportgerät ansieht, merkt man schnell, dass in Deutschland nun mehr fast ein Jahrhundert lang nahezu die gesamte Verkehrspolitik und -förderung rein auf das Auto ausgerichtet ist. Das Auto ist "des Deutschen liebstes Kind".

Selbst die sogenannte Radverkehrsförderung in Form von Radwegebau dient eigentlich eher der Komfortverbesserung für die Kfz-Fahrer, denn einer Förderung des Radverkehrs. Es werden nämlich effektiv nicht mehr Möglichkeiten für den Radverkehr geboten, sondern es werden regelmäßig durch benutzungspflichtige Radwege Verkehrseinschränkungen für den Radverkehr ausgesprochen. Es kommen jedenfalls dabei keine alltagstaugliche Wege heraus:

  • massive Mängel schon bei Planung und Bau:
    • zu schmal,
    • holprige Pflasterbeläge statt glattem Asphalt, was zu einem erhöhten Energiebedarf beim Fahren und einer ebenfalls erhöhten Unfallgefahr führt[1]
    • Bordsteinkanten (auch wenn es vielleicht nur ein oder zwei Zentimeter sind, kann das schon zu Stürzen (bei Auffahren in spitzem Winkel) oder zu Pannen (Durchschlag des Reifens, schlimmstenfalls Felgenbruch) führen),
    • enge Kurvenradien, teils rechtwinklige Wegführungen
    • eingeschränkte Sichtverhältnisse durch Bäume, Büsche, parkende Kfz usw.
    • Wegführung im Türöffnungsbereich der Kfz (kommt sehr häufig bei Radfahrstreifen vor!)
    • Blendung durch das assymetrische Abblendlicht der Kraftfahrzeugen bei linkseitiger Führung des Radverkehrs
  • viele neu entstehende Gefahrenpunkte gegenüber der "normalen" Fahrbahnnutzung an Kreuzungen sowie Grundstücksein- und -ausfahrten
  • mangelhafte Instanthaltung und Reinigung
  • kein oder unzureichender Winterdienst
  • wird gerne von Politikern genutzt, um sich ein grünes Deckmäntelchen zu geben

Um es überspitzt zu sagen: die hier in der Gegend anzutreffende "Standardbauweise" für Radwege ist bei einem Gehweg einfach ein Schild "Kombinierter Rad- und Gehweg" hinzuhängen... Diese "Praxis" hat(te) den Hintergrund, dass an Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen die jeweilige Kommune den Bau und die Unterhaltung dieses Geh- und Radweg vom Bund vollständig bezahlt bekam. Dieses Prozedere wurde 2006 vom Bundesrechungshof moniert[2] und 2008 rechtlich abgeändert (hälftige Finanzierung)[3]. Eine Folge dieser Ausschilderungspraxis ist m.E., dass sich die illegale Gehweg- und Geisterradelei mittlerweile zur regelrechten Seuche entwickelt hat, da eigentlich keiner mehr wirklich den Überblick hat, von wo bis wo ein Radweg nun geht und von wem er in welche Richtungen benutzt werden darf.

Dies wirkt für mich als Alltagsfahrer, der auch regelmäßig bei Dunkelheit und/oder schlechtem Wetter fährt, eher wie eine "Radverkehrsverhinderung". Standardmäßig bekommt man dann auch noch die Benutzung unbrauchbarer Wege aufgezwungen (Radwegbenutzungspflicht) und/oder die Straße wird ganz und gar für Radfahrer gesperrt (natürlich ohne Ausweich-Wegweisung). Ich habe jedenfalls bisher noch keinen einzigen, alltagstauglichen Radweg gesehen (abgesehen von der eigentlichen Fahrbahn, die von den sonstigen Fahrzeugen benutzt wird).

Otto Normal-mit-dem-Auto-zur-Arbeit-Fahrer dagegen jammert über die Spritpreise, über Schadstoffklassen, über die angebliche "Abzockerei" bei den ja mittlerweile quasi zum Standard gewordenen Regelverstößen (zu schnelles Fahren, Falschparken, Unterschreitung von Sicherheitsabständen usw.), Kfz-Steuer, Versicherungsbeiträge usw. Aber er kommt nicht auf die Idee, mal sein eigenes Verhalten auf den Prüfstand zu stellen: Ich habe mal irgendwo gelesen, dass 80% der Arbeitnehmer weniger als 25km, 50% gar weniger als 10km bis zu ihrem Arbeitsplatz haben. Die meisten jedoch fahren trotzdem mit dem Auto und sind auch der festen Überzeugung, dass sie das Auto insbesondere dafür brauchen.

Ich will ja nicht sagen, dass die ingesamt 60km meiner täglichen Strecke zur Arbeit und zurück etwas für jedermann wäre (Steckenprofil und Verkehrsbelastung sind bei mir akzeptabel, an der Arbeit kann ich mich umziehen, Durchschnittsfahrzeiten waren bei mir mit Auto/Parkplatzsuche/Fußwege 50min, 50ccm-Motorroller 60min, Fahrrad+Umziehen 75min, ÖPNV 90min). Aber insbesondere Leute, die weniger als 10km zur Arbeit haben, sollten durchaus mal über einen Umstieg nachdenken!

Besonders kann ich mich über Leute amüsieren, die quasi jeden Weg mit dem Auto zurücklegen und dann, damit sie nicht völlig aus dem Leim gehen, noch mit zusätzlichem, erheblichem Geld- und Zeitaufwand Fitnessstudio/Jogging/oder was auch immer für Ausgleichssportarten betreiben und zu diesen Freizeitaktivitäten natürlich das Auto zur Anreise nutzen...

Und welcher Aufwand getrieben wird, um den CO2-Ausstoss zu reduzieren: Anstatt mehr (und richtiges) für ein Null-Emmissionsfahrzeug wie das Fahrrad zu tun, wird ein riesen Aufwand mit der Entwicklung von immer neuen Kfz-Varianten und neuer Technologie getrieben (Hybrid, Elekto, Wasserstoff usw.). Häufig wird ja auch auf den "Jobmotor" Autoindustrie verwiesen und gefliessentlich unterlassen zu erwähnen, dass es auch eine Fahrradindustrie (mit teils hochinnovativen, mittelständigen Unternehmen, siehe dazu weiter unten) gibt.


Innovative deutsche Fahrradindustrie

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Leider wird ja immer so getan, dass die Automobilindustrie der einzig relevante "Heilsbringer" der deutschen Gesellschaft sei. Aber und gerade im Bereich der Fahrradtechnik gibt es einige innovative deutsche Firmen mit ihren Produkten:

  • ABUS (u.a. Fahrradschlösser)
  • Busch & Müller (Beleuchtung)
  • Continental AG (Bereifung, u.a. Winterreifen für's Rad)
  • Hebie (diverse Fahrradteile, u.a. innovativer Vollkettenschutz Chainglider)
  • Magura (hydraulische Bremssysteme)
  • Ortlieb (Packtaschen)
  • Ralf Bohle GmbH (Hersteller von Fahrradreifen der Marke Schwalbe)
  • Rohloff (14-Gang-Nabenschaltung, Ketten und Werkzeugen)
  • Schmidt Maschinenbau (Nabendynamos und Scheinwerfern)
  • SIGMA Elektro GmbH (Beleuchtung, Tachos)
  • Trelock (Schlösser, Beleuchtung, Tachos)
  • Wippermann (Ketten)

...to be continued...

Es ist leider sehr schade, dass unter Verkehrsförderung einzig die Förderung des motorisierten und hier im speziellen des Auto- und Lkw-Verkehrs gesehen und praktiziert wird.

Radwegbenutzungspflicht

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Immerhin hat mittlerweile der Bayrische Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil darauf hingewiesen, dass die Fahrbahnnutzung für Radfahrer die Regel und die zwangsweise Benutzung von Fahrradwegen nur die Ausnahme sein darf (Az: BayVGH 11 B 08.186). [4] [5] Die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht beurteilt sich nach § 45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO (VGH Baden-Württemberg Az: 5 S 575/09). Und ausserdem: Wenn die Benutzung des Radweges unzumutbar erschwert ist, besteht keine Benutzungspflicht (OLG Oldenburg, 29.07.1952, VkBl. 53, 190).

Unfallrisiko auf Radwegen

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Zitat aus Drucksache 16/5317 des Deutschen Bundestages, Seite 83/84, Antwort vom 09.05.2007 der Parlametarischen Staatssekretärs Achim Großmann auf die schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter:

Die genannte Untersuchung und auch nachfolgende Untersuchungen liefern Hinweise darauf, dass die Radverkehrsführung auf der Fahrbahn vor allem in Knotenpunktbereichen ein höheres Sicherheitsniveau für den Radverkehr erreichen kann als auf Radwegen.[6]

Oder auch: Drucksache 16/5255 des Deutschen Bundestages, Seite 30, Punkt 93

Auch interessant sind:

Tagesspiegel: Räder auf die Fahrbahn, Radwege zu Parkplätzen

ADFC NRW: Sicherheit auf Radwegen

de.rec.fahrrad: 150 LKW-Abbiegetote p.a. laut ADAC-Motorwelt

Leider konnte ich zum letzten Link keine offizielle Quelle im Internet finden, allerdings denke ich nicht, dass die Zahlen zuweit hergeholt oder gar aus den Fingern gesaugt sind. D.h. rd. ein Viertel der jährlichen toten Radfahrern entfällt alleine auf dieses eine Unfallszenario. Zu Erwarten ist, dass die große Masse sogar auf vermeintlich sicheren Radwegen ums Leben gekommen sein dürfte. Auf der Fahrbahn dürften sich jedefalls nur die wenigsten Radfahrer trauen, sich rechts an einem an einer Kreuzung stehenden Lkw vorbeizuquetschen. Einen Ansatz bietet evtl. Unfallanalyse Berlin: Rechtsabbiegende Lkw und Radfahrer.

Allerdings sind die Schlüsse bei Unfallanalysen wie in Unfallforschung der Versicherer: Verbesserung der Verkehrssicherheit in Münster im wieder gleich: es werden zwar offenkundliche Mängel der Radwege, d.h. der Separierung des Radverkehrs festgestellt, die Folgerung ist aber nicht, dass man evtl. über den Sinn der Radwege nachdenken würde, sondern viel mehr, dass die Separierung verstärkt werden muss...

Weiter geht hier z.B. der VCD Bayern mit Sicherheit und Attraktivität von Radwegen an Staatstraßen ist zweifelhaft, Radverkehr sinnvoll fördern, VCD warnt vor Irrwegen durch Radwegebau und Der Verkehrsclub Deutschland warnt vor unbedachtem Radwegebau, der vor einer Geldverschwendung beim Bau von Radwegen parallel zu bestehenden Fahrbahnen warnt, da nach Untersuchungen der BaSt bei parallel zu Fahrbahnen verlaufende Radwege ein höheres Unfallrisiko als die Nutzung der "normalen" für die Radfahrer bringen. Apropos Geldverschwendung: wie schon weiter oben erwähnt rügte der Bundesrechnungshof in seinem Jahrsbericht 2006 die gängige Praxis der Kommunen, sich den Gehwegebau entlang von Bundesstraßen durch den Trick, einfach kombinierte Geh- und Radwege anzulegen, vom Bund finanzieren lassen[7].

Auch interessant: Initiative Cycleride: Petition zur Abschaffung der Benutzungspflicht oder Westline: Weniger Straße mehr Sicherheit oder: http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/1000/14_1818_D.PDF oder: Informationen der Berliner Polizei zum Thema Radwegbnutzungspflicht oder: eine englischesprachige Sammlung zum Thema Radwegesicherheit oder: Rheinstetten will Sicherheit erhöhen

Interessant finde ich auch das immer wieder vorkommende, gebetsmühlenartige Anpreisen des Fahrradhelms als wichtiges Sicherheitsutensil. Und das, obwohl er evtl. eh kaum wirkt bzw. wirken kann (wenn man sich die Prüfkriterien anschaut (körperloser Prüfkopf, Aufschlaggeschwindigkeiten unter 20km/h)). Interessant fand ich da die Stellungnahme von Prof. Bock in einer Pressemitteilung der Hannelore-Kohl-Stiftung), deren Tenor sogar in Richtung pro Helmpficht geht, allerdings, wenn man zwischen den Zeilen liest, recht fragliche Zahlen wiedergibt: da ist nämlich die Rede von rd. 85% mit SHT verunfallten Radfahrern ohne Helm, die man per Fahrradhelm "retten" könnte. Wenn man genau liest, erkennt man, dass rd. 15% der mit SHT verunfallten Radfahrern eben doch mit Helm unterwegs waren. Dies hegt bei mir ob der Tragequote von 5-6% doch erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der Fahrradhelme, denn es legt m.E. nahe, dass der Fahrradhelm entweder nichts nützt, evtl. gar schadet und/oder die behelmten Fahrer deutlich riskanter fahren als die Unbehelmten. Es muß schließlich eine Ursache dafür geben, dass die Quote von 15% SHT trotz Helm deutlich höher liegt als die 5-6% Tragequote.

Dazu kommt, dass mir die Pro-Fahrradhelm-Kampagnen bei einem Anteil an den Kopfverletzungen unter 1% [8] irgendwie eher wie ein Eindreschen auf einen Strohmann vorkommen. Im Geschäftsbericht der HNS für 2004 kommen Radfahrer und Fußgänger zusammen gerade auf einen Anteil von zusammen 1%. Eine Helmkampagne für Fußgänger ist mir bisher noch nicht unter gekommen.

Verkehrssicherungspflicht

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Das Aufstellen von Sperrpfosten aus Metall ohne reflektierende Farbe oder Katzenaugen (Reflektoren) auf einem Fahrradweg verletzt die Verkehrssicherungspflicht (OLG Hamm 9 U 252/98 und OLG Rostock 1 U 197/02). Aber auch: [http://www.anwalt.de/rechtstipps/land-berlin-haftet-fuer-fahrradunfall-wegen-schlechter-strasse-amtshaftungurteil-v_003890.html Amtshaftung wegen schlechter Straße]

Was ist rechtlich "Radfahren"?

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Rollern auf einem Pedal (z.B. rechter Fuß auf linkem Pedal) ist kein Fahrradfahren (KG Berlin, 12 U 68/03, DAR 2004, 699 oder OLG Stuttgart 5 Ss 479/87) im üblichen Sinn. So können Fußgängerüberwege regulär benutzt werden.

Sicherheitsabstände nach rechts:

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Auch als Radfahrer muss man Sicherheitsabstände einhalten. Auch und insbesondere nach rechts. Die Unfallgefahr durch zu geringe Abstände wird gerne unterschätzt, was ich aus eigener leidvoller Erfahrung nach zwei Autotüren und einer Stecklandung im Bankett nur sehr betonen kann.

Aus der Rechtsprechung werden etwa ein Meter genannt (Zitat aus Jagusch/Hentschel, § 2 StVO Rn. 35:

Das Rechtsfahrgebot bedeutet nicht äußerst rechts oder soweit technisch möglich (BayObLG VRS 62, 377), sondern angemessen weit rechts unter Einhaltung von etwa 1 m zum rechten Fahrbahnrand (OLG Frankfurt/M. VRS 54, 300; BayObLG VRS 61, 55; VRs 62, 379).

Und unter Rn. 41:

Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand ist auch bei scharfem Rechtsfahren einzuhalten (BGH VR 66, 472), 1 m genügt in der Regel und widerspricht andererseits auch nicht dem Rechtsfahrgebot (OLG Düsseldorf VRS 48, 134; VR 83, 348; NZV 1992, 232; OLG Karlsruhe VRS 47, 18; OLG Saarbrücken VM 74, 85), doch entscheiden die Umstände (Fahrt, Geschwindigkeit, Fahrbahnbreite, Sicht usw.) (OLG Frankfurt/M. DAR 1979, 336; BGH VRS 20, 99, 257; BayObLG VRS 44, 142).[9]

D.h. das häufig zu sehende Fehlverhalten "Quasi-in-der-Gosse-Langschrammen" oder "Auf-der-rechten-Begrenzungslinie-Herumbalanzieren" gehört in die Kategorie "Selbstgefährdung". Die Selbstgefährdung findet dabei auf zweierlei Weise statt: durch den zu geringen Abstand zum Fahrbahnrand oder auch parkenden Autos begibt man sich direkt in Sturz- bzw. Unfallgefahr. Die "Belohnung" für dieses Verhalten durch Autofahrer sind dann zusätzlich üblicherweise noch häufige knappe Überholmanöver.

Zeichen 250 für Radfahrer

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Bei Zeichen 250 + Zusatzzeichen 1026-36, 1026-37 oder 1026-38 (Land- und/oder forstwirtschaftlicher Verkehr frei) ist es nach einer Verlautbarung des Bundesminsteriums für Verkehr (Verkehrsnachrichten, Heft 10, 1981) erlaubt, dass Radfahrer diese land- und fortswirtschaftliche Wege benutzen dürfen, wenn dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird.

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Recht vor Links gitl auch auf vermeintlichen Gehwegen. In diesem Fall kam ein nicht beschilderter Weg, welcher nicht zu irgendeiner Straße gehört, von rechts auf einen kombinierten Rad- und Fußweg. Quelle: OLG Karlsruhe, DAR 2000, 211 (Az 9 U 78/99)

Tagfahrlicht

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Das Tagfahrlicht bei allen Kfz hat negative Auswirkungen auf alle nicht bzw. schlecht beleuchteten Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer aber auch die motorisierten Zweiradfahrer.

Studie aus Dänemark: Hansen, L. K., Daytime running lights in Denmark--Evaluation of the safety effect, Danish Council of Road Safety Research, Copenhagen, 1993

Siehe auch: http://vcoe.at/publikationen/detail.asp?ID=1774&kat0=11

Auto-"Wahn"

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http://images.zeit.de/text/2007/38/Interv_-Knoflacher

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/052/1605255.pdf

Referenzen

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  1. [1]
  2. Artikel im Handelsblatt zum Jahresbericht 2006 des Bundesrechnungshofes
  3. [2]
  4. [3]
  5. [4]
  6. Drucksache 16/5317 des Deutschen Bundestages
  7. Artikel im Handelsblatt zum Jahresbericht des Bundesrechnungshofes
  8. Geschäftsbericht2004 der HKS, Seite 15
  9. [5]