Paragraf
BearbeitenDa die DM-Banknoten aller Serien nicht mehr gesetzliches Zahlungsmittel sind, gelten die Restriktionen des § 128 OWiG (ebenso wie die strafrechtlichen Vorschriften zum Schutz von Geldzeichen nach §§ 146 ff. StGB) und damit auch daraus abgeleitete Vorgaben hinsichtlich Größe, Auflösung, Kennzeichnungspflicht o. ä. für deren Abbildung mittlerweile nicht mehr; sie sind damit aus straf- bzw. ordnungswidrigkeitenrechtlicher Sicht grundsätzlich frei reproduzierbar. (Zitat Bundesbank[1])
Review: Deutsche Mark
BearbeitenSo, ich glaube ich bin jetzt soweit fertig mit meinen Ergänzungen. Zwar habe ich noch ein paar interessante Dinge gefunden, die ich in den nächsten Tagen ergänzen werde, aber prinzipiell werde ich keine großen Änderungen, Erweiterungen oder Umbauten mehr vornehmen.
Die von einer IP gemachten Anmerkungen zur damaligen Lesenswert-Diskussion habe ich aufgegriffen und kommentiert (s.u.). Nun möchte ich den Artikel zum Review vorschlagen. Vielleicht schaffen wir es noch bis zum „Artikel des Tages“ am 31. Dezember die Auszeichnung „Exzellent“ zu erhalten. Was meint Ihr? Gruß
frühere Lesenswert Diskussion
Bearbeiten- Kontra aus folgenden Gründen:
- viele Behauptungen im Artikel
- "Die D-Mark wird im Vergleich zum Euro nach wie vor als „stärkere“ Währung angesehen.",
- Quelle FocusOnline-20100519: Fast die Hälfte der Menschen im Land, das haben Umfragen ergeben, wünschen sich die D-Mark zurück. Die gute, alte, stabile Währung. [...] Der Euro schmelze wie Butter, heißt es.
- "(in Klammern der heutige Sammlerwert für eine Münze)",
- aktueller Münzkatalog als Quelle angegeben → Deutsche_Mark#Seltene_M.C3.BCnzen
- "Der Wertverlust der D-Mark könnte auch auf die hohen Wachstumsraten zurückzuführen sein, die meistens eine höhere Inflation zur Folge haben.",
- "Im Laufe der Zeit – vor allem aber gegen Ende der D-Mark-Zeit in den 1990er-Jahren – gab es in der Bevölkerung den Eindruck, dass der 5-DM-Schein relativ selten war.",
- Umformuliert und mit Zahlen von der Bundesbank belegt → Deutsche_Mark#Der_F.C3.BCnf-Mark-Schein
- "Die D-Mark galt nach den Schweizer Franken als stabilste Währung in Europa",
- Quelle zu Inflationsraten hinzu
- "Durch ihre lange Umlaufzeit und ihre konservative und würdevolle Gestaltung verkörperten die Banknoten dieser Serie für viele Menschen den Wert der D-Mark." )
- auskommentiert, da keine Quelle gefunden.
sind unbelegt,
- oder gar Nullaussagen ("In vielen anderen osteuropäischen Ländern wurde die D-Mark aufgrund der hohen Nachfrage inoffizielle Landeswährung.")
- mit Quellen versehen
- wichtige Aspekte werden nicht erwähnt (Konvertierbarkeit, Bretton-Woods),
- Bretton-Woods wird erwähnt
- Thema Konvertierbarkeit (Beko-Mark) eingefügt
- andere viel zu knapp abgehandelt ("Rechtliches" verschweigt die gesetzlichen Grundlagen)
- Die gesetzliche Grundlage wird bei den jeweiligen Themen angesprochen oder ist als Einzelnachweis verlinkt
- Die Themen Euroeinführung bzw. Kaufkraftverlust sollten in einzelnen Unterkapiteln behandelt werden und nicht über den Artikel verstreut
- Bereits erledigt
- "Den zweitgrößten Anteil hatte mit 33 % kurioserweise der 1000-DM-Schein, der im normalen Bargeldverkehr kaum genutzt wurde." warum kurioserweise?
- Wort kurios gelöscht
- Das Thema "Aufgabe der Mark im Gegenzug für die Erlaubnis zur Wiedervereinigung" wird nicht behandelt
- Gibt es Belege dafür, dass es so war? Im Artikel http://de.wikipedia.org/wiki/2plus4 ist nichts entsprechendes Erwähnt.
- da in Krisenzeiten der Materialwert von Münzen oft ihren Nennwert übersteigt. Ist ja wohl nicht nur in Krisenzeiten so!
- Ergänzung "Insbesondere". Ein 5-DM-Stück ab 1975 hat heute (16.11.2011) einen Materialwert von ca. 15,5 Pf. Und das trotz steigender Rohstoffpreise in den letzten Jahren. Herstellungskosten (1 Pf. Stück > 1 Pf) darf man nicht mit einrechnen da man diese ja nicht durch Einschmelzen zurück gewinnt.
--88.70.245.115 20:44, 16. Dez. 2008 (CET)
Reserverwährung
BearbeitenWährung | 1970 | 1972 | 1976 | 1980 | 1984 | 1995 | 1998 | 1999 | 2002 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
US-Dollar | 77,2 % | 78,6 % | 76,6 % | 67,2 % | 65,8 % | 59,0 % | 69,3 % | 70,9 % | 66,5 % |
Euro | – | – | – | – | – | – | – | 17,9 % | 24,2 % |
Deutsche Mark | 1,9 % | 4,6 % | 8,8 % | 14,8 % | 12,1 % | 15,8 % | 13,8 % | – | – |
Pfund Sterling | 10,4 % | 7,1 % | 1,9 % | 2,9 % | 2,8 % | 2,1 % | 2,7 % | 2,9 % | 2,9 % |
Yen | – | 0,1 % | 2,1 % | 4,3 % | 5,4 % | 6,8 % | 6,2 % | 6,4 % | 4,5 % |
Französischer Franc | 1,1 % | 0,9 % | 1,6 % | 1,7 % | 1,0 % | 2,4 % | 1,6 % | – | – |
Schweizer Franken | 0,7 % | 1,0 % | 2,2 % | 3,2 % | 2,0 % | 0,3 % | 0,3 % | 0,2 % | 0,4 % |
Sonstige | 8,7 % | 7,7 % | 6,8 % | 5,9 % | 10,9 % | 13,6 % | 6,1 % | 1,6 % | 1,4 % |
Quellen: |
Beko-Mark
BearbeitenVom 1. April 1954 bis 30. Juni 1958 war es Devisenausländern gestattet, „beschränkt konvertierbare“ Konten in DM (der sogen. Beko-Mark) zu eröffnen auf die Deviseninländer Einzahlungen vornehmen durfen.[2] Die Konten wurden unverzinslich geführt und konnten zu Zahlungen in Drittländern verwendet werden konnten. Danach waren die Guthaben dieser Konten frei konvertierbar.
notepad
Bearbeitenbeschränkt konvertierbare“ Guthaben
Beko-Mark war eine in den 1950er Jahren gebräuchliche Abkürzung für „beschränkt konvertierbare“ Guthaben, auch genannt, in der zu der Zeit gültigen westdeutschen D-Mark-Währung. Diese Guthaben wurden von 1954 bis 1958 für Devisenausländer auf Bankkonten in der Bundesrepublik Deutschland geführt.
Aufgrund der Mitteilung der BdL Nr. 7031/54 vom 22. März 1954 und Nr. 7043/54 vom 29. April 1954
Eine besondere Form der Konvertibilität ergab sich ab dem 1. April 1954 durch die beschränkt kovertible Mark“. Aufgrund der Mitteilung der BdL Nr. 7031/54 vom 22. März 1954 und Nr. 7043/54 vom 29. April 1954 war es Devisenausländern gestattet, „beschränkt konvertierbare DM-Konten“ zu eröffnen, die unverzinslich geführt wurden und zu Zahlungen in Drittländern verwendet werden konnten. Auf dieses Konto durften Deviseninländer Einzahlungen vornehmen. Ähnliche Möglichkeiten gab es auch im Ausland: Im Sterling-Raum der transferable Sterling (TAA-Pfund), für französische Francs die Zone der multilateralen Transfermöglichkeiten (zone du franc transférable).
Rechtliches
BearbeitenDer Ursprung der Deutschen Mark lag in den Vier Gesetzen zur Neuordnung des Geldwesens[3][4][5][6], die am 20. Juni 1948 in Kraft traten.
Durch das Gesetz zur „Errichtung der Bank deutscher Länder“ erhielt die Bank die alleinige Berechtigung zur Ausgabe von Banknoten und auch von Münzen
. Durch das Bundesgesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (BGBl. S. 323) ging das Münzregal auf den Bund über. Aus diesem Grund trugen die Münzen seit Mitte 1950 die Umschrift „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“ statt „BANK DEUTSCHER LÄNDER“. In § 1 dieses Gesetzes waren auch die einzelnen Nominale aufgeführt, welche ausgegeben werden durften. Seit einer Gesetzesänderung im Dezember 1986 konnten auch Scheidemünzen über 10 Deutsche Mark ausgeprägt werden.[16]
Die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR trat am 1. Juli 1990 aufgrund eines Staatsvertrages in Kraft, der am 18. Mai 1990 von den Finanzministern Theodor Waigel und Walter Romberg unterzeichnet wurde.
Währungsunion [Bearbeiten] 1:1 1. Juli 1990: In Gera stehen DDR-Bürger bei einer Bank an, um DM abzuheben
Die Währungsunion stellte für die meisten DDR-Bürger zunächst den größten Einschnitt dar, da sie nun DM in ihren Händen hielten, die für sie, wie auch im Ausland, das Symbol für das Wirtschaftswunder und den bundesdeutschen Wohlstand war.
Der Umtauschkurs wurde speziell gestaffelt und variierte je nach Alter und Gegebenheit. So durften Bürger ab 60 Jahren bis zu 6.000, Erwachsene bis zu 4.000 und Kinder bis 14 Jahren bis zu 2.000 DDR-Mark zum Kurs von 1:1 umtauschen. Darüberliegende Sparguthaben wurden zum Kurs 2:1 gewechselt, Schulden wurden ebenfalls halbiert. Löhne, Gehälter, Stipendien, Renten, Mieten und Pachten sowie weitere wiederkehrende Zahlungen wurden zum Kurs von 1:1 umgestellt. Die Guthaben von Personen und Firmen, die nicht ihren Wohnsitz in der DDR hatten, wurden zum Kurs von 3:1 umgetauscht.
Die Deutsche Bundesbank wurde alleinige Währungs- und Notenbank.
Als Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU, verkürzt auch Europäische Währungsunion, EWU) wird eine Vereinbarung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bezeichnet, sich ab dem 1. Juli 1990 durch die Umsetzung bestimmter wirtschafts- und währungspolitischer Regelungen in einem dreistufigen Prozess enger aneinander zu binden. Das Hauptziel der EWWU-Regelungen ist die Ergänzung des Europäischen Binnenmarkts durch eine gemeinsame Währung mit hoher Preisniveaustabilität.[1]
DM im Ausland
BearbeitenDie Währung von Kap Verde ist an den Euro gebunden, weil der Kap-Verde-Escudo vor der Euroeinführung an den portugiesischen Escudo gebunden war. Die Währung von Bosnien und Herzegowina, die Konvertible Mark, war vor der Euroeinführung an die D-Mark gebunden, welche vom Euro abgelöst wurde. Der CFA-Franc und der Komoren-Franc, welche in früheren Kolonien Frankreichs benutzt werden, und der CFP-Franc, welcher in den Französischen Überseegebieten im Pazifik benutzt wird, sind an den Euro gebunden, da sie vorher an den französischen Franc gebunden waren.
Montenegro und der Kosovo benutzen den Euro seit seiner Einführung; davor war ihre Währung jeweils die Deutsche Mark, die den Jugoslawischen Dinar ersetzt hatte. Als die D-Mark vom Euro abgelöst wurde, übernahmen sie den Euro durch einseitige Euroisierung. Eine Vereinbarung mit der EZB über die Verwendung des Euro besteht nicht[21][22]. Im Kosovo ist außerdem noch der Serbische Dinar im Umlauf, welcher von den serbischen Minderheiten benutzt wird[23].
Mit Bulgarien und Litauen haben auch zwei EU-Mitgliedstaaten ihre Währung in einem festen Wechselkurs an den Euro gebunden. Der Lew, die bulgarische Währung, wurde 1999 im Verhältnis 1:1 an die Deutsche Mark gekoppelt, so dass die Währung heute einen festen Umrechnungskurs von 1,95583 BGN = 1 EUR hat.[25] Die Einführung des Euro selbst scheiterte jedoch bislang an der bulgarischen Inflation, die zu hoch für die Erfüllung der EU-Konvergenzkriterien ist. Der litauische Litas war seit 1994 erst an den US-Dollar gebunden, im Vorfeld des litauischen EU-Beitritts wurde er im Februar 2002 im Kurs von 1 EUR = 3,4528 LTL auf Euro umgestellt. Litauen ist zudem Mitglied im Wechselkursmechanismus II.
Falschgeld
BearbeitenKlassizifierung
BearbeitenFalschgeld wird vom BKA und der Bundesbank klassifiziert, dabei werden folgende Kürzel verwendet[7][8]:
A | Imitate aus den 1960er Jahren |
B | Imitate aus den 1970er Jahren |
C | Imitate aus den 1980er Jahren |
DF | Druckfälschung |
FK | Farbkopie |
PF | Prägefälschung (Münzen) |
ohne Quelle
BearbeitenDie Deutsche Mark war die am zweithäufigsten gefälschte Währung der Welt; nur der US-Dollar wurde öfter gefälscht.
Euro hin, schwache Mark her – unter Fälschern ist die deutsche Währung heiß begehrt. Laut Interpol wurden 1996 weltweit DM-Blüten mit einem Nennwert von fast 40 Millionen Mark sichergestellt. Nur der Dollar wird noch öfter kopiert als die Mark. ... Brennpunkt: FALSCHGELD - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/panorama/boulevard/brennpunkt-falschgeld_aid_166132.html
AM LIEBSTEN DER BLAUE – ANTEIL VERSCHIEDENER DM-NOTEN AN FALSCHGELDFUNDEN
1996 tauchten bei der Bundesbank 25 769 Blüten auf. Besonders gern kopiert: 100- und 200-DM-Noten. Größere Scheine werden selten gefälscht, weil die Bürger mißtrauischer sind ... Brennpunkt: FALSCHGELD - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/panorama/boulevard/brennpunkt-falschgeld_aid_166132.html
100- und 200-DM-Scheine wurden am häufigsten gefälscht. Kleinere Scheine wurden wegen des geringeren Gewinns und größere Scheine wegen der größeren Auffälligkeit (sie werden kritischer betrachtet) nur selten gefälscht.
Bei einer Banknoten-Umlaufmenge von 58 Milliarden Mark wurden vergangenes Jahr nur 2700 gefälschte Scheine im Gesamtwert von 275 000 Mark im Zahlungsverkehr registriert.
Der Münchner Günther Hopfinger hatte vor zwei Jahren (=1975) 1000-Mark-Scheine nachgemacht, bis zum letzten Strich mit Tusche auf gewöhnlichem Schreibmaschinenpapier selbst gemalt; elf solcher Kunstwerke konnte er absetzen, bevor er geschnappt wurde -- dann drehte die Kripo einen Lehrfilm über seine Schöpfungen.
Weniger künstlerisch, aber gleich erfolgreich verfuhr ein Zivilangestellter der Bundeswehr, der nach einem Jahr gefaßt werden konnte. Er klebte Farbphotographien von 500-Mark-Noten zusammen und legte als Sicherheitsfaden Stanniolstreifen aus Zigarettenpackungen ein; mindestens 18 solcher Scheine brachte er unter -- "die einzig ernst zu nehmende Fälschung auf diesem Gebiet" (Geppert).
Möglich, daß die Ausgabe der besonders gesicherten Bundesbanknoten-Serie Fälscherkreise weiter entmutigt. Denkbar aber auch sind ehrgeizige Versuche, die Sicherungen mit noch raffinierteren Fälschungen zu überwinden. Die Bundesbank jedenfalls sorgt vor: Schon ist ein Vollautomat ("ISS 3000") in der Entwicklung. der 40 Scheine pro Sekunde bearbeiten kann; er soll "in den achtziger Jahren" (Lucht) eingesetzt werden.
Für diesen Zeitraum auch ist geplant, die "Merkmale zwecks verstärkter Fälschungssicherheit" weiter zu erhöhen, so ein Bundesbank-Bericht, "unter Änderung des äußeren Erscheinungsbildes". Genauer: Dann gibt es für die Westdeutschen ganz neues Geld.
DER SPIEGEL 6/1977
- Anfangs viele Münzfälschungen
- Mafia
- Grosse Fänge des BKA
Spiegel 29/1993 Titelthema Falschgeld
Im Jahre 1996 wurden weltweit Banknoten-Fälschungen der Deutschen Mark im Nennwert von 40 Millionen Mark sichergestellt. Diese Scheine lassen sich wie folgt aufschlüsseln:[9]
Nennwert | Anteil |
---|---|
5 DM | 0,1 % |
10 DM | 2,2 % |
20 DM | 4,8 % |
50 DM | 2,7 % |
100 DM | 63,5 % |
200 DM | 21,4 % |
500 DM | 2,6 % |
1000 DM | 2,7 % |
Aussenwert der DM
BearbeitenAnders hingegen bei ausgewählten Währungen, die heute durch den Euro abgelöst wurden. Gegenüber diesen hat die DM teils massiv an Wert gewonnen[10].
Anmerkungen zu den Grafiken:
Gemälde BBk-I
Bearbeiten-
5 DM
-
10 DM
-
20 DM
-
50 DM[[1]]
-
100 DM
-
500 DM
-
1000 DM
Gemälde BBk-III
Bearbeiten-
5 DM
-
10 DM
-
10 DM
-
50 DM
-
100 DM
-
200 DM
-
500 DM
-
1000 DM
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Münz- und Geldscheinsammlung. Abgerufen am 19. November 2011.
- ↑ Mitteilung der BdL Nr. 7031/54 vom 22. März 1954 und Nr. 7043/54 vom 29. April 1954
- ↑ Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen 1. Gesetz. - ↑ Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen 4. Gesetz. - ↑ Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Spiegel_1993-29. - ↑ DER SPIEGEL 2/1996
- ↑ Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Focus-37/1997. - ↑ a b http://www.bundesbank.de/statistik/statistik_zeitreihen.php?lang=de&open=&func=list&tr=www_s332_b01011_1 Historische DM-Devisenkurse der Frankfurter Börse (Übersicht)
http://www.labournet.de/news/2003/Dienstag0605.html
http://www.labournet.de/branchen/sonstige/fahrzeug/maifluggi.pdf
http://www.labournet.de/branchen/sonstige/fahrzeug/greatday.html
5 kleine Reproduktionen, Bundeskassenscheine 5 Pfennig - 2 Mark 1967
Kategorie: Münzen > Papiergeld Deutschland > Papiergeldähnliche Noten
5 Reproduktionen der Bundeskassenscheine von 1967 - 5 Pfennig, Format 60 x 40 mm - 10 Pfennig, Format 70 x 45 mm - 50 Pfennig, Format 80 x 50 mm - 1 Deutsche Mark, Format 90 x 55 mm - 2 Deutsche Mark, Format 100 x 60 mm stabiles Papier Dieser Artikel ist versandkostenfrei / worldwide free shipping for this item Bilder:
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Das "Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen" vom 8. Juli 1950 definiert in §1 die einzelnen Nominale 1, 2, 5, 10 und 50 Pf., Sowie 1, 2 und 5 DM
§2 sagt, dass diese Münzen gesetzliche Zahlungsmittel sind.
§5 bestimmt die Höchstmenge an Münzen (30 DM je Einwohner) 20 DM ohne Zustimmung der BDL
§6 bestimmt dass die Eigenschaften (Gestalt, Gewicht, Abmessungen) dem Bund vorbehalten sind.
§8 bestimmt dass die BDL dem Bund die Münzen zum Nennwert abnehmen muss
"Gesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen" vom 8. Juli 1950 http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID=anonymous32006010035&bk=Bundesanzeiger_BGBl&name=bgbl%2FBundesgesetzblatt%20Teil%20I%2F1950%2FNr.%2031%20vom%2015.07.1950%2Fbgbl150s0323.pdf
Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 1 Deutschen Mark vom 8. Sept. 1950 aus Nr. 42 vom 28.09.1950, Seite 685 http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID=anonymous32006010035&bk=Bundesanzeiger_BGBl&name=bgbl%2FBundesgesetzblatt%20Teil%20I%2F1950%2FNr.%2042%20vom%2028.09.1950%2Fbgbl150s0685.pdf
Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Pfennig vom 8. Sept. 1950 aus Nr. 42 vom 28.09.1950, Seite 686 http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID=anonymous32006010035&bk=Bundesanzeiger_BGBl&name=bgbl%2FBundesgesetzblatt%20Teil%20I%2F1950%2FNr.%2042%20vom%2028.09.1950%2Fbgbl150s0686a.pdf 95% Kupfer, 4% Zinn, 1% Zink
Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 50 Deutschen Pfennig vom 14. Sept. 1950 aus Nr. 43 vom 11.10.1950, Seite 694 http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID=anonymous32006010035&bk=Bundesanzeiger_BGBl&name=bgbl%2FBundesgesetzblatt%20Teil%20I%2F1950%2FNr.%2043%20vom%2011.10.1950%2Fbgbl150s0694a.pdf
Gesetz für Ausprägung von 10-DM Münzen für Olympia 1972?
10.12.1986
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen
http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID=anonymous32006010035&bk=Bundesanzeiger_BGBl&name=bgbl%2FBundesgesetzblatt%20Teil%20I%2F1986%2FNr.%2067%20vom%2020.12.1986%2Fbgbl186s2414.pdf
aus Nr. 67 vom 20.12.1986, Seite 2414
Gesetz Bank Deutscher Länder:
http://www.verfassungen.de/de/de45-49/bizone-gesetz48-1.htm (Quelle in der Wikipedia angegeben)
Militärregierung - Deutschland Amerikanisches Kontrollgebiet
Militärregierung - Deutschland
Britisches Kontrollgebiet
Militärregierung - Deutschland
Französisches Kontrollgebiet
Gesetz Nr. 60
Errichtung der Bank deutscher Länder
Verordnung Nr. 129 Errichtung der Bank deutscher Länder
Verordnung Nr. 203 Errichtung der Bank deutscher Länder
vom 1. März 1948
vom 1. März 1948
vom 26. März 1949
geändert durch
Bekanntmachung vom 1. November 1948 (WiGBl. 1949 Beilage 2 S. 7) bzw. Verordnung Nr. 203 vom 26. März 1949 (ABl. franz. Oberkomm. S. 1912),
(Neubekanntmachung)
Gesetz Nr. 15 der Alliierten Hohen Kommission vom 15. Dezember 1949 (ABl. HoK S. 70),
Gesetz Nr. 29 der Alliierten Hohen Kommission vom 29. Juni 1950 (ABl. HoK S. 470),
Gesetze vom 10. August 1951 (BGBl. I. S. 509, 510), bestätigt durch die Alliierte Hohe Kommission am 29. Februar 1952 (ABl. AHK S. 1521),
Gesetze vom 7. September 1953 (BGBl. I. S. 1317, 1318), bestätigt durch die Alliierten Hohe Kommission vom 26. Oktober 1953 (ABl. AHK S. 2745),
Gesetz vom 6. August 1954 (BGBl. I. S. 240), bestätigt durch die Alliierte Hohe Kommission vom 11. November 1954 (ABl. AHK S. 3124),
Gesetz vom 14. Juni 1956 (BGBl. I. S. 507).
aufgehoben durch § 43 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank vom 26. Juli 1957 (BGBl. I. S. 745)
Um im allgemeinen Interesse die bestmögliche Verwendung der Geldmittel im Tätigkeitsbereich der angeschlossenen Landeszentralbanken herbeizuführen, die Währung sowie das Geld- und Kreditsystem zu festigen und die Geschäftstätigkeit der angeschlossenen Landeszentralbanken in Übereinstimmung zu bringen, sind die Militärgouverneure und Oberbefehlshaber der amerikanischen und der britischen Zone übereingekommen, die Bank deutscher Länder zu errichten.
Die britische Militärregierung wird zur Erfüllung dieses Übereinkommen Verordnung Nr. 129 für die britische Zone erlassen. Die amerikanische Militärregierung führt dieses Übereinkommen in der amerikanischen Zone durch Verkündung des Gesetzes Nr. 60 aus.
Ich, General Lucius D. Clay, Oberbefehlshaber im europäischen Befehlsbereich und Militärgouverneur (US) für Deutschland, erlasse daher die folgendes Gesetz: Es wird daher hiermit folgendes angeordnet:
Durch Bekanntmachung vom 1. November 1948 wurde in der Präambel das Wort "Tätigkeitsbereich" ersetzt durch: "Tätigkeitsgebiet".
ARTIKEL I. Rechtsform und Sitz der Bank. 1. Durch diese Verordnung wird die Bank deutscher Länder - nachstehend „Bank" genannt - als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Frankfurt am Main errichtet.
ARTIKEL III. Aufgaben und Geschäftstätigkeit. 8. Die Bank erhält, wenn eine entsprechende Anweisung der zuständigen alliierten Behörden ergeht, den Charakter einer allein berechtigten Notenbank und unternimmt nach Maßgabe der vorgenannten Anweisung die Ausgabe von Banknoten und auch von Münzen innerhalb ihres Zuständigkeitsgebietes und setzt sie in Umlauf.
Durch Bekanntmachung vom 1. November 1948 wurde der Artikel III. wie folgt geändert: - der § 8 erhielt folgende Fassung: "8. Die Bank hat das ausschließliche Recht zur Ausgabe von Noten und Münzen innerhalb ihres Zuständigkeitsgebiets."
Durch Gesetz vom 29. Juni 1950 wurden im Artikel III. § 8 die Worte "und Münzen" gestrichen; siehe hierzu auch das Bundesgesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (BGBl. S. 323).
Durch das Gesetz zur "Errichtung der Bank deutscher Länder" erhielt die Bank die alleinige Berechtigung zur Ausgabe von Banknoten und ach von Münzen. Die erste Münze war die von Adolf Jäger gestaltete 1 Pfennig Münze, die in einer Auflage von insgesamt knapp 240 Mio. Stück in den Umlauf kam. Am 21. Mai 1949 folgte die zehn, am 2. Januar 1950 die fünf und am 14. Februar 1950 die 50 Pfennig Münze[1]. Durch das Bundesgesetz über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (BGBl. S. 323) ging das Münzregal auf den Bund über. Aus diesem Grund tragen die Münzen seit 1950 die Umschrift "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND". In §1 des vorstehenden Gesetztes waren sogar die einzelnen Nominale aufgeführt, welche ausgegeben werden durften.
- ↑ a b c Schön + Schön, Kleiner Deutscher Münzkatalog, 41. Auflage. 2011, ISBN 978-3-86646-068-3 Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag. Der Name „KDMK41“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.