Intheusa
Hier kann man mir eine Nachricht hinterlassen: [1]
Babel: | ||
---|---|---|
| ||
Benutzer nach Sprache |
Distanzierung von Links
BearbeitenIch distanziere mich ausdrücklich von allen Links all meiner Wikipedia-Beiträge, sowohl intern als auch extern, da ich unmöglich den Inhalt anderer verlinkter Artikel oder Websites alleine beeinflussen kann.
Haftungsausschluss
BearbeitenIch erstelle und bearbeite Artikel nach bestem Wissen und Gewissen. Dennoch können sich in der Bearbeitung Fehler einschleichen, die hoffentlich von anderen korrigiert werden. Irren ist menschlich. Ich übernehme somit keine Haftung für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der von mir eingestellten Informationen. Dies bezieht sich auf eventuelle Schäden materieller, ideeller oder sonstiger Art Dritter oder wem-auch-immer, die durch die Nutzung meiner Artikel oder die durch mich bearbeiteten Artikel verursacht werden könnten.
Meinungs- und Informationsfreiheit
BearbeitenArtikel 5 [Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit)
Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.
Artikel 19 (Informationsfreiheit)
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Meine Anforderungen an Admin-Kandidaten
Bearbeiten- Mindestens 1000 Edits im Artikelnamensraum
Auf jemanden, der dort nicht genug und konstruktiv mitarbeitet, sondern nur ständig am Diskutieren ist, kann ich verzichten.
- Mindestens 6 Monate mitgearbeitet
Bei besonders engagierten Kandidaten würde ich aber u.U. eine Ausnahme machen.
- Der Kandidat muss von einem anderen nominiert werden.
Wer von niemandem vorgeschlagen wird, sollte sich mal fragen, warum das denn so ist, anstatt sich selbst zu nominieren.
- Benutzerseite sollte vorhanden sein
Ich möchte zumindest etwas über einen Kandidaten erfahren. (Wer gewählt werden will, der sollte über seine Arbeitsmethodik informieren. Die Art der Beiträge ist natürlich auch wichtig, allerdings erwarte ich eine generelle Stellungnahme dazu.)
- admingerechte Selbsteinschätzung
Wer von sich selbst sagt, dass er es sich eigentlich nicht zutraut oder aus welchen Gründen auch immer in der nächsten Zeit kaum das Internet benutzen kann, dem werde ich das auch glauben und gegen ihn stimmen. Ein Admin muss selbstbewusst und in der Lage sein, ausreichend Zeit hier zu investieren.
Das sind natürlich nur die Minimalvoraussetzungen; das allgemeine Auftreten des Kandidaten spielt letztendlich die entscheidende Rolle.
Ich habe übrigens die Kriterien nicht aus der Luft gegriffen, sondern vor Allem geschaut, was die Kandidaten denn vorzuweisen hatten, die dann auch tatsächlich gewählt wurden. Falls du also Admin werden willst und alles Genannte trifft auf dich zu, dann solltest du eigentlich sehr gute Chancen haben.
Andernfalls ist die Wahrscheinlichkeit einer Niederlage sehr hoch.
Online-Nachschlagewerke
Bearbeitendeutsch:
- Bertelsmann
- Brockhaus Online
- Meyers Konversation-Lexikon 4. Aufl. 1888
- Allgemeine Encyclopädie der Wissenschaften und Künste (1818/1889) (= Ersch/Gruber-online)
- Bautz
- ADB/NDB
englisch:
Vorlagen
BearbeitenHinweise:
- {{Gesundheitshinweis}}
- {{Rechtshinweis}}
Für Problemfälle:
- {{Unverständlich}}
- {{Überarbeiten}}
- {{Neutralität}}
- {{Lückenhaft}}
Für Löschfälle:
- {{Prüfung}}
- {{Löschantrag}}
- {{Löschen}}
Diverses:
- {{Inuse}}
- {{Begriffsklärung}}
- {{Stub}}
Schreibkram
Bearbeiten- <div style="display:inline;background:yellow">
markern</div>
- <u>unterstreichen<u>
- <s>
durchstreichen</s> - <sup>hochgestellt</sup>
- <sub>tiefgestellt</sub>
- <big>big</big>
- <small>small</small>
<center>center</center>- <br /> (Zeilenumbruch)
- Ascii 124 (|)
- zwischen Zahl und Einheit:
setzen (non breakable space), vermeidet Zeilenumbrüche, Beispiel: 1000 m
Hilfreiches
BearbeitenQualitätssicherung, Verschieben, Redirect
Wettbewerbe: | |
Sonstiges: |