Benutzer:JARU/Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz

{Löschantragstext|tag=23|monat=November|jahr=2010|titel=Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz}In dieser Form völlig irreführend oder falsch. Der Arzneimittelvertrieb über Apotheken wird nicht eingeschränkt (wie auch). Es dürfen nach wie vor Präparate verschrieben werden, Rabattverträge gelten seit 2007 (GKV-WSG) vorrangig vor dem vermeintlich billigsten Produkt, das soll auch so bleiben. Der Versandhandel soll nach wie vor auch mit verschreibungspflichtigen Medikamten möglich sein usw. Tatsächliche Inhalte sind z.B. Anpassungen beim Ärztehonorar, Erhöhung des Apothekenabschlags zugunsten der GKV oder die Umstellung der Großhandelsvergütung. Entweder müssen die Folgen komplett überarbeitet oder der Artikel von Grund auf neu geschrieben werden. -- 217.87.106.183 19:20, 23. Nov. 2010 (CET)


Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (Abkürzung: AMNOG) ist ein deutsches Bundesgesetz, welches den Arzneimittelmarkt ab 2011 neu reguliert und vornehmlich auf den Vertrieb durch Apotheken abzielt. Das Gesetz geht auf eine Initiative des Bundesgesundheitsministers Philipp Rösler zurück

Wesen des neuen Gesetzes

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Der Arzneimittelvertrieb über Apotheken wird stark eingeschränkt. Es dürfen keine direkten Arzneimittel mehr verschrieben, sondern nur noch das preisgünstigste Produkt des gewünschten Wirkstoffes abgegeben werden. Der Vertrieb über den Online-Handel wird wegen fast vollständiger Verschreibungspflicht verboten, der über den Großhandel stark eingeschränkt. Das wirkt sich nachteilig auf die Preise und auf die Kostenerstattung aus.

Inkrafttreten

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Das Gesetz soll nach Zustimmung des Bundesrats voraussichtlich zum 1. Januar 2011 in Kraft treten.

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[[Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]] [[Kategorie:Gesundheitspolitik (Deutschland)]] [[Kategorie:Pharmazeutisches Recht]]