Benutzer:Okmijnuhb/Definitionsmacht (sexualisierte Gewalt)
Unter Definitionsmacht wird verstanden, Betroffenen die Deutungshoheit über eine erlebte Situation zuzugestehen.
Begriffsgeschichte
BearbeitenDer Begriff Definitionsmacht wurde erstmals im Zusammenhang mit der Polizei gebraucht und knüpfte dabei an die in der kritischen Kriminologie entwickelte Vorstellung vom Prozess der Kriminalisierung als einem Definitionsprozess an.[1] Später tauchte er im feministischen Diskurs auf und dessen Kritik an einem neutralen „objektiven Gewaltbegriff“. Wo die Grenze zwischen Gewalt und Nicht-Gewalt liege, könne nur vom Subjekt im Zusammenhang mit dessen Handlungsmöglichkeiten selbst bestimmt werden. Was eine „Verletzung ausmacht“, müsse von dem betroffenen Subjekt ausgehen.[2] In der Geschichte der Frauenhausbewegung ging es auch darum, was eine „Verletzung“ jenseits der physischen Beschädigung ist.[3]
Seither ist der Begriff erweitert und dem Begriff Deutungshoheit angenähert worden.[4]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Johannes Feest/Erhard Blankenburg: Die Definitionsmacht der Polizei. Strategien der Strafverfolgung und soziale Selektion. Bertelsmann Universitätsverlag, Düsseldorf 1972, ISBN 978-3-571-09050-2; S. 19
- ↑ Carol Hagemann-White: Strategien gegen Gewalt im Geschlechterverhältnis. Eine Bestandanalyse und Perspektiven. Centaurus-Verlagsgesellschaft, Pfaffenweiler 1992, ISBN 978-3-89085-754-1, S. 24
- ↑ Laura Wolters: Vom Antun und Erleiden. Eine Soziologie der Gruppenvergewaltigung, Hamburger Edition, Hamburg 2022, ISBN 978-3-86854-360-5, S. 75
- ↑ Johannes Feest: Definitionsmacht, Renitenz und Abolitionismus. Texte rund um das Strafvollzugsarchiv. Springer, Wiesbaden 2020, ISBN 978-3-658-28808-2, Einleitung, S. 2
auskommentiert, da im BNR [[Kategorie:Feminismus]] [[Kategorie:Sexualität des Menschen]] [[Kategorie:Definition]]