Benutzer Diskussion:Okmijnuhb/Definitionsmacht (sexualisierte Gewalt)

Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von 2.204.142.208 in Abschnitt Verständnisfrage


Vielleicht sollte angemerkt werden, dass in der Praxis dieses Konzept, jede Handlung nach subjektiver Wahrnehmung als sexualisierte Gewalt zu benennen und beliebige Forderungen aufstellen zu können, nur Frauen zugestanden wird. Außerdem ist es sogar an den wenigen Orten an denen es praktiziert wird (hauptsächlich autonome Szene) höchst umstritten, siehe http://kritikderpraxis.blogsport.de/ 19:18, 9. Mai 2010 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 131.130.108.75 (Diskussion | Beiträge) )

Das stimmt so nicht, die Definitionsmacht wird Menschen aller Geschlechter zugestanden. In Texten zum Thema Definitionsmacht ist oft deshalb nur von Frauen als Betroffenen die Rede, weil jede Kriminalitätsstatistik eindeutig feststellt, dass in 90% (+x) aller Fälle Männer die Verantwortlichen und Frauen die Betroffenen sexualisierter Gewalt sind. Die UrheberInnen von Texten werten diese klare Verteilung als patriarchales Muster und wollen ihm Rechnung tragen, indem sie Männer als Betroffene bewusst ausblenden oder nur kurz darauf hinweisen, dass auch Männer von sexualisierter Gewalt betroffen sind.
Es fehlt meines Erachtens noch eine Erklärung zur Definitionsmacht in der autonomen Szene und warum diese so kritisiert wird. Hier finden sich viele Texte, allerdings leider nur übers Internet verstreut. Interessierten Menschen sei empfohlen, einfach mal nach "definitionsmacht" + "(y)" zu googeln, wobei y = desperados, as_ism, les madeleines, arranca, mamba... (nicht signierter Beitrag von 94.219.63.222 (Diskussion) 13:06, 3. Nov. 2010 (CET)) Beantworten

Wie wäre es, einen Punkt "Kritik am Konzept der Definitionsmacht (sexualisierte Gewalt)" aufzunehmen? Man könnte beispielsweise erwähnen, daß dieses Konzept nicht im Einklang steht mit dem Konzept der Gewaltenteilung, da hier die Judikative und die Exekutive in einer Hand vereinigt werden. (nicht signierter Beitrag von 91.204.8.51 (Diskussion) 12:51, 4. Apr. 2012 (CEST)) Beantworten

Begriffsgeschichte

Bearbeiten

Der Begriff Definitionsmacht wurde von Johannes Feest und Erhard Blankenburg geprägt. In ihrem Buch "Die Definitionsmacht der Polizei" (Düsseldorf 1972) beschreiben sie diese als "die sozial vorstrukturierte Chance, eine Situation für andere verbindlich zu definieren" (19). Mit Hilfe dieses Konzeptes sollte die faktische Macht der Polizei empirisch untersuchbar und beschreibbar werden, Prozesse der Kriminalisierung selektiv einzuleiten oder dies zu unterlassen. "Definitionsmacht ist jedoch ein Konzept, mit dem die verschiedensten Stadien der gesellschaftlichen Produktion von Kriminalität analysiert werden können: das Verhalten der Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Gutachter, Richter und sogar Gesetzgeber" (20). Vgl. dazu auch den Beitrag von Rafael Behr in dem Sammelband "Schlüsselwerke der Kritischen Kriminologie" (Weinheim 2017, 167-174). Die Anwendung auf sexualisierte Gewalt, seit dem Jahre 2009, verwandelt den Begriff aus einem Werkzeug kritisch-empirischer Forschung in einen Kampfbegriff. Johann Nepomuk (Diskussion) 23:03, 30. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Wormser Prozesse

Bearbeiten

Die Wormser Prozesse als Beispiel für Definitionsmacht, das zweifle ich an. Begründung:

  • Das Konzept der Definitionsmacht zielt lt. Artikel nicht auf eine juristische Täterschaft ab, grenzt sich geradezu davon ab. Der Betroffene definiert Tat und Täter aus subjektivem Empfinden, auch wenn bzw. obwohl eine juristische Täterschaft nicht nachweisbar ist.
  • Bei den Wormser Prozessen gingen die Handelnden (Wildwasser) davon aus, Täter im juristischen Sinne ermittelt zu haben. Die vermeintlchen Straftaten ermittelte man aktiv, allerdings mit unzureichenden Methoden. Die vermeintlichen Opfer nahmen dabei keine bzw. nur in geringem Ausmaß Definitionen vor, vielmehr wurden in ihre Äußerungen und in ihr Spielverhalten von ehrgeizigen BeraterInnen Tatbestände hineininterpretiert.

Das sind doch recht unterschiedliche Sachverhalte, daher halte ich das Beispiel "Wormser Prozesse" in diesem Artikel für fehlplatziert. Ich würde das gern rausnehmen, es sei denn, es gibt Belege dafür, die Handelnden in Worms oder darüber berichtende relevante Publikationen hätten das Geschehen in den Kontext des Konzepts Definitionsmacht gestellt. Das ist wenig wahrscheinlich, jedenfalls bislang nicht belegt. --Superbass (Diskussion) 17:24, 2. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Ich habs raus genommen, wobei ich meine, dass das zusammenhängt. Trotzdem hast Du recht, dass zwischen eher Wertfragen und Tatsachenfrgen unterschieden werden solte. Die Definitionsmacht bezieht sich primär auf die Wertfragen: ist ein bestimmtes, objektiv feststellbares Verhalten "sexualisierte GEwalt", bzw Missbrauch.--olag disk 2cv 17:39, 2. Mai 2012 (CEST)Beantworten
Einverstanden & danke --Superbass (Diskussion) 18:26, 2. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Beispiele

Bearbeiten

Formen sexualisierter Gewalt, die nicht durch das Recht definiert sind

Können dafür Beispiele genannt werden? -- Spion und Spion (Diskussion) 19:01, 12. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

1. Sich den Beischlaf durch Lügen erschleichen ("ich liebe dich", "ich bin dir treu", )
2. die aktuelle 'Schutzlücken'-Debatte. Vergewaltigung setzt dem aktuellen Gesetz nach eine Form der Gegenwehr des Opfers vorraus, für die ein einfaches 'Nein' nicht ausreicht.
3. Grabschen ist kein Straftatbestand, sondern wird maximal als Beleidigung geahndet. (auch hier ist ja die Grenze zwischen konsensuellen Anfassen und nicht-konsensuellen Anfassen sehr fließend)
77.3.40.97 10:54, 10. Feb. 2016 (CET)Beantworten


Zirkelschluss

Bearbeiten

Der Eingangsatz ist meiner Ansicht nach sehr misslungen, da es sich um einen geradezu mustergültigen Zirkelschluss handelt: Wer von sexualisierter Gewalt betroffen ist, dürfe diese definieren. Die individuelle Voraussetzung zur Definition ist von der Definition selbst abhängig. (nicht signierter Beitrag von 94.218.220.0 (Diskussion) 19:34, 12. Jan. 2017 (CET))Beantworten

Verständnisfrage

Bearbeiten

Wenn ich definiere das, sagen wir einmal "Kaugummikauen" oder "falsch angucken", für mich sexualisierte Gewalt ist dann ist das so? Oder verstehe ich das Konzept der Definitionsmacht falsch? (nicht signierter Beitrag von 2003:E6:FF09:716B:E9E6:E1E4:ED75:4DCA (Diskussion) 21:46, 21. Apr. 2022 (CEST))Beantworten

Ist aber auch von Beliebtheit und Stalintreue abhängig. Reines Täterschutzkonzept. Eigene Erfahrtung. Hier läuft ein wirklicher Vergewaltiger frei rum und begeht Rufmord, weil ich so dämlich war und nicht zur Polizei gegangen bin! --2.204.142.208 18:02, 6. Aug. 2023 (CEST)Beantworten