Ein Bundestagswahlkreis ist ein Wahlkreis zur Bundestagswahl in Deutschland.
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 2002 in 299 Wahlkreise eingeteilt. Diese werden durch das Bundeswahlgesetz festgesetzt. In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter durch einfache Mehrheit der Erststimmen gewählt. Die so gewonnenen Sitze erhält eine Partei auch dann, wenn sie die Sperrklausel verfehlt, also weder Fünf Prozent der Zweitstimmen erhält noch drei Direktmandate gewinnen kann. Theoretisch kann so auch ein unabhängiger Kandidat ohne Unterstützung einer Partei in den Bundestag einziehen, das kam aber bisher nicht vor. Zwar gab es mehrere parteilose Bundestagsabgeordnete, diese wurden aber jeweils von einer oder mehreren Parteien unterstützt.
Einteilung
BearbeitenDie Einteilung des Wahlgebietes wird im Bundeswahlgesetz (BWahlG) geregelt und liegt diesem als Anlage bei. Wenn eine Neueinteilung notwendig wird, wird diese auf Empfehlung der ständigen Wahlkreiskommission vom Bundestag beschlossen. Die Wahlkreiskommission besteht aus dem Präsidenten des Statistischen Bundesamts, einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts sowie fünf weiteren Mitgliedern und wird vom Bundeapräsidenten ernannt.
§ 3 des BWahlG legt fest, dass die Wahlkreise proportional zur Wohnbevölkerung auf die Länder verteilt werden, wobei Ausländer nicht mitgezählt werden. Die Bevölkerungsgröße der Wahlkreise soll nicht um mehr als 15 % vom Durchschnitt abweichen, mehr als 25 % Abweichung ist unzulässig. Wahlkreise sollen ein zusammenhängendes Gebiet bilden. Die Grenzen der Länder müssen eingehalten werden, die von Gemeinden, Kreisen und kreifreien Städte soweit möglich.