Benutzer:Perrak/Direktmandatsorientierte Proporzanpassung
Als Direktmandatsorientierte Proporzanpassung bezeichnet man ein Sitzzuteilungsverfahren, das vom Augsburger Professor Friedrich Pukelsheim 2012 vorgeschlagen wurde, um die vom Bundesverfassungsgericht verworfenen Regeln des deutschen Wahlgesetzes zu ersetzen. Mitautoren der Studie waren Richard Pfeifer, Daniel Lübbert und Kai-Friederike Oelbermann. Gelegentlich wird das Verfahren in Anlehnung an den Doppelten Pukelsheim auch mit Pukelsheim 3 bezeichnet.
Das Verfahren gewährleistet einerseits, dass alle direkt gewählten Abgeordneten ihr Mandat erhalten, vermeidet andererseits aber das mögliche negative Stimmengewicht und die nicht ausgeglichenen Überhangmandate, die das Bundesverfassunsgericht gerügt hatte. Dies wird in der Hauptsache dadurch erreicht, dass die Anzahl der zu vergebenden Sitze des Bundestages bei Bedarf so weit erhöht wird, dass alle Direktmandate zum Zuge kommen und gleichzeitig das Verhältnis der Zahl der Sitze dem Verhältnis der Zweitstimmenzahl der Parteien entspricht. Der Unterschied zwischen normalen, Überhang- und Ausgleichsmandaten entfällt.
Um die Anzahl der zu vergebenden Sitze zu ermitteln, wird für jede Partei eine Mindestanzahl an Sitzen ermittelt. Bei Parteien, die nur in einem Bundesland antreten, ist dies die Zahl der errungenen Direktmandate. Das betrifft zur zeit nur die CSU. Bei Parteien, die in mehreren Bundesländern antreten, ist dies die Zahl der errungenen Direktmandate erhöht um 10 %. Dies soll gewährleisten, dass bei einer Partei, die in einem Land viele Direktmandate erreicht hat, auch Listenkandidaten aus anderen Bundesländern zum Zuge kommen. Der Aufschlag von 10 % ist laut den Autoren willkürlich und könnte vom Gesetzgeber auch anders festgelegt werden.
Anschließend wird die gesetzliche Zahl der Mandate im Verhältnis der Zweitstimmen auf die Parteien verteilt. Ergibt sich bei einer oder mehreren Parteien eine kleinere Zahl als die Mindestsitzzahl, wird die Gesamtzahl der Mandate so weit erhöht, dass jede Partei mindestens diese Zahl an Mandaten erhält. Nach den Modellrechnungen der Autoren hätten in den Bundestagswahlen bis 2005 die 598 normalen Sitze ausgereicht, nur 2009 wäre es zu einer Erhöhung der Sitzzahl auf 653 gekommen. Tatsächlich hatte der Bundestag nach der Wahl 2009 durch nicht ausgeglichene Überhangmandate 622 Sitze.
Die auf die Parteien entfallenden Sitze werden anschließend entsprechend der Zweitstimmenzahlen in den einzelnen Bundesländern verteilt, wobei nur so viele Sitze an Listenbewerber verteilt werden, wie nach Abzug der Direktmandate übrig bleiben.
Quellen
Bearbeiten- Direktmandatsorientierte Proporzanpassung, Deutsches Verwaltungsblatt, Heft 12/2012, S. 725