Parteivorstand § 23 (1) Die Leitung der Partei obliegt dem Parteivorstand. Er besteht aus a) dem oder der Vorsitzenden, b) vier stellvertretenden Vorsitzenden, c) dem Generalsekretär oder der Generalsekretärin, d) dem Kassierer oder der Kassiererin (Schatzmei ster bzw. Schatzmeisterin), e) dem oder der Verantwortlichen des Parteivorstandes für die Europäische Union und f) einer vom Parteitag festzusetzenden Zahl weite-rer Mitglieder. Die Zahl der Mitglieder des Parteivorstandes darf insgesamt nicht mehr als 45 betragen. Unter den in Einzelwahl zu wählenden Mitgliedern sollen, unter den Mitgliedern des Parteivorstandes insgesamt müssen Männer und Frauen mindestens zu je 40 % vertreten sein. (2) Zur Durchführung der Parteivorstandsbeschlüsse und zur laufenden politischen und organisatorischen Geschäftsführung der Partei wählt der Parteivorstand aus seiner Mitte den geschäftsführenden Vorstand (Parteipräsidium). Dem Präsidium gehören die Parteivorstandsmitglieder nach Abs. 1 lit. a-e sowie eine vom Parteivorstand festzulegende Zahl weiterer Mitglieder an. (3) Die Wahl des Parteivorstandes erfolgt durch den Parteitag in getrennten Wahlgängen in der Reihenfolge der Nennung in Abs. 1. Die Wahlen zu a) bis e) erfolgen in Einzelwahl, zu f) in Listenwahl. (4) Im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. (5) Der amtierende Vorstand soll zwei Wochen vor dem Parteitag den Delegierten einen Vorschlag zur Wahl des Vorstandes unterbreiten. (6) Aus den Reihen des Parteitages können zusätzliche Vorschläge unterbreitet werden. (7) Der ergänzte Wahlvorschlag soll die Namen der Kandidierenden in alphabetischer Folge aufführen und am Morgen des Wahltages den Delegierten vorliegen. (8) Der Parteivorstand bleibt bis zur Konstituierung des neu gewählten Parteivorstandes im Amt. (9) Der oder die Vorsitzende des Parteirats und der oder die Vorsitzende der Kontrollkommission nehmen an den Sitzungen des Parteivorstandes mit beratender Stimme teil. Beratende Vorstandsmitglieder sind nicht Parteivorstandsmitglieder im Sinne des § 11 Abs. 2 des Parteiengesetzes
Abgeordnete
BearbeitenName | geb. | Parteifunktion | Eintritt | Austritt | Bemerkungen |
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Doris Ahnen | |||||
Klaus Uwe Benneter | |||||
Karlheinz Blessing | |||||
Herta Däubler-Gmelin | |||||
Björn Engholm | |||||
Elke Ferner | |||||
Egon Franke | |||||
Sigmar Gabriel | Parteivorsitzender | ||||
Herta Gotthelf | |||||
Hubertus Heil | |||||
Fritz Heine | |||||
Barbara Hendricks | Schatzmeisterin | ||||
Hans-Ulrich Klose | |||||
Hannelore Kraft | stellv. Parteivorsitzende | ||||
Herbert Kriedemann | |||||
Oskar Lafontaine | |||||
Heiko Maas | |||||
Christoph Matschie | |||||
Franz Müntefering | |||||
Andrea Nahles | Generalsekretärin | ||||
Alfred Nau | |||||
Erich Ollenhauer | |||||
Joachim Poß | |||||
Florian Pronold | |||||
Johannes Rau | |||||
Thorsten Schäfer-Gümbel | |||||
Olaf Scholz | stellv. Parteivorsitzender | ||||
Kurt Schumacher | |||||
Manuela Schwesig | stellv. Parteivorsitzende | ||||
Martin Schulz | |||||
Ralf Stegner | |||||
Wolfgang Thierse | |||||
Ute Vogt | |||||
Klaus Wowereit | stellv. Parteivorsitzender |