Benutzer:Verwaltungsgliederung/Kreisreform in Nordrhein-Westfalen
Bei der Kreisreform in Nordrhein-Westfalen wurde die Anzahl der Landkreise von ... auf ... verringert. Die Anzahl der kreisfreien Städte verringerte sich um .... Aufgrund der folgenden Gesetze wurde sie durchgeführt:
- Aachen-Gesetz: §§ 35 bis 38
- Bielefeld-Gesetz: §§ 19 bis 21
- Düsseldorf-Gesetz: §§ 22 bis 24
- Köln-Gesetz: §§ 24 bis 26
- Münster/Hamm-Gesetz: §§ 53 bis 57
- Niederrhein-Gesetz: §§ 11 und 12
- Ruhrgebiet-Gesetz: §§ 19 bis 21
- Sauerland/Paderborn-Gesetz: §§ 36 bis 40
Bielefeld-Gesetz
BearbeitenErweiterte Landkreise
BearbeitenKreis Herford
BearbeitenDer Kreis Herford mit der Kreisstadt Herford wurde um die Gemeinde Uffeln des bisherigen Kreises Minden erweitert.
Neue Kreise
BearbeitenKreis Gütersloh
BearbeitenDer Kreis Gütersloh mit der Kreisstadt Gütersloh wurde neu gebildet aus:
- dem bisherigen Kreis Halle mit Ausnahme des Großteils der Gemeinde Schröttinghausen
- dem bisherigen Kreis Wiedenbrück mit Ausnahme der Gemeinde Lette
- den Gemeinden Greffen, Harsewinkel und Marienfeld des bisherigen Kreises Warendorf
- der Gemeinden Schloß Holte-Stukenbrock des bisherigen Kreises Bielefeld
- der Gemeinde Benteler des bisherigen Kreises Beckum
Erweiterte kreisfreie Stadt
BearbeitenBielefeld
BearbeitenIn die kreisfreie Stadt Bielefeld wurden um die Ämter Dornberg, Heepen und Jöllenbeck, die Gemeinden Gadderbaum und Senne sowie die Städte Brackwede und Sennestadt des bisherigen Kreises Bielefeld eingegliedert.