Kantenfilter werden laut Hilfsmittel-Richtlinie als therapeutische Sehhilfe eingeordnet und sind unabhängig vom Visus und Alter der betroffenen Person verordnungsfähig. Die Bezeichnung Kantenfilter leitet sich aufgrund der exakten Absorbtionskante in der Transmissionskurve ab, an der der undurchlässige Bereich in den durchlässigen übergeht. Die technischen Möglichkeiten erlauben es, bestimmte Wellenbereiche komplett zu absorbieren und den Filter für andere Wellenbereiche durchlässig zu lassen (Gelb-Löcher) wie zum Beispiel für kontraststeigernde Sonnenschutzgläser. Somit ist die Benutzung von Kantenfiltern nicht nur bei bestimmten Augenerkrankungen sinnvoll sondern eine Möglichkeit zum Schutz vor schädlichem blauen Licht, Blendschutz sowie zur Kontraststeigerung für alle Personen.

Transmission von Kantenfilter

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Schutz vor sichtbaren blauen Licht und UV-Licht

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Nachweislich kann sichtbares blaues Licht im Wellenbereich von 400-430 nm bleibende Schäden in den Rezeptoren der Netzhaut verursachen. Zusätzlich führt der kurzwellige Bereich des Lichtes zu Streulicht und somit zu Blendung. Zunehmende altersbedingte Trübungen der Augenlinse, mögliche Trübungen der Hornhaut oder im Glaskörper, erhöhen den Streulichtanteil und verstärken die Blendung. Zusätzliche Blendung, verursacht durch Ablagerungen an Kontaktlinsen oder zerkratzte Brillengläser können einfach durch Erneuerung beseitigt werden, Streulicht im Auge wird durch gezieltes Filtern des kurzwelligen Lichtes mit Kantenfiltern beseitigt.

Steigerung des Kontrastsehen

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In der menschlichen Retina befinden sich zwei unterschiedliche Typen an Photorezeptoren, Stäbchen und Zapfen. Stäbchen sind farbuntüchtig, reagieren bei geringen Leuchtdichten und sind im Zentrum der Fovea nicht vorhanden. Die Zapfen haben in Sehzentrum eine besonders hohe Dichte und reagieren auf bohe Leuchtdichte. Zapfen ermöglichen das Farbsehen und generieren aufgrund der hohen Dichte im Sehzentrum die Sehschärfe.