Schnelllöschung deines Eintrags „Peter Udo Brückner“

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Hallo, du hast den Artikel „Peter Udo Brückner“ eingestellt, der nach unseren Vereinbarungen über Schnelllöschungen entfernt wurde.

Im Rahmen einer Enzyklopädie gibt es gewisse Anforderungen, die Textbeiträge erfüllen sollten. In deinem Textbeitrag wurden folgende Mängel vollständig oder teilweise festgestellt:

  • Das Artikelthema ist für eine Enzyklopädie zweifellos nicht relevant. Beachte bitte, dass Wikipedia kein allgemeines Personen-, Vereins-, Organisations- oder Firmenverzeichnis ist. Ein Anhaltspunkt für die Bedeutung ist beispielsweise, ob eine Person oder eine Organisation auch in anderen Nachschlagewerken vorkommt. Die Kriterien für viele Themen findest du in den Relevanzkriterien. Wenn du dir bei deren Anwendung unsicher bist, wende dich vor dem Schreiben eines Artikels an den Relevanzcheck.
  • Der Text ist so kurz oder so unenzyklopädisch geschrieben, dass Überarbeiten aufwändiger als Neuschreiben wäre.

Was nun?

Stelle deinen Textbeitrag, z. B. aus Protest gegen die Löschung, nicht erneut ein. Täglich werden hunderte von Neueinträgen im Rahmen der Eingangskontrolle gelöscht. Dabei sind Fehler natürlich nicht auszuschließen. Bitte prüfe aber zunächst deinen Text kritisch nach den oben genannten Punkten. Schaue dann ins allgemeine Lösch-Logbuch, ins Löschlog des Artikels, zu dem dir ein Link nach der Löschung angezeigt wird, und frage bei Unklarheiten den löschenden Administrator nach dem genauen Grund, bzw. bitte um Wiederherstellung, sofern keine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Falls nicht mangelnde Relevanz, ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, oder Was Wikipedia nicht ist ein Löschgrund war, kannst du deinen Artikel als angemeldeter Benutzer auch in deinem Benutzernamensraum soweit vorbereiten, dass er unseren Kriterien entspricht. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 22:57, 4. Mär. 2014 (CET)Beantworten

Warnung

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Hallo Gh312! Solltest Du den Artikel "Peter Udo Brückner" erneut einstellen, wird Dein Account gesperrt. Warte das Ergebnis der Löschprüfung ab. -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 23:36, 4. Mär. 2014 (CET)Beantworten