Bild:Fenster-dom-koeln-richter.jpg

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Sorry für die schlechte Nachricht, aber ich musste gegen das Bild soeben einen Löschantrag stellen und es aus dem Artikel rausnehmen. Dieses Bild verletzt unsere Richtlinien. Das Fenster ist urheberrechtlich geschützt, dein Foto ist eine Bearbeitung (Urheberrecht) für die du die Genehmigung des Künstlers brauchst. Und es zeigt den Blick von Innen, kann daher nicht durch Panoramafreiheit rechtfertigt werden. --h-stt !? 19:41, 15. Sep. 2007 (CEST)Beantworten