Willkommen in der Wikipedia!

Bearbeiten
Hallo Herbert Bloche! Herzlich willkommen in der deutschsprachigen Wikipedia!
Die Wikipedia ist eine Enzyklopädie aus freien Inhalten, die seit Mai 2001 besteht und ständig weiter wächst.

Die Wikipedia-Gemeinschaft hat einige Grundprinzipien entwickelt und Hilfeseiten erstellt, mit denen dir die ersten Schritte als Autor leichter fallen sollen. Bitte nimm Dir etwas Zeit zum Lesen.

  Grundprinzipien der Wikipedia
Die grundlegenden Prinzipien des Projekts
  Hilfe
Allgemeine Anleitung zur Wikipedia
  Mentorenprogramm.
Persönliche Hilfe bei deinen ersten Schritten
  Mitmachen
Wie du in der Wikipedia eine Seite bearbeiten kannst
  Tutorial
Schritt-für-Schritt-Anleitung für Einsteiger
  FAQ
Fragen, die oft gestellt werden
  Dinge, die man vermeiden sollte
Häufige vermeidbare Fehler
  Spielwiese
Zum Testen der Wikipedia-Editierfunktionen
  Richtlinien der Wikipedia
Von der Gemeinschaft beschlossene Standards und Richtlinien
  Relevanzcheck
Hier kannst du vor dem Anlegen eines neuen Artikels eine Einschätzung einholen, ob ein potenzieller Artikelgegenstand aufgenommen werden kann

Diese Seite hier ist deine Diskussionsseite, auf der dir andere Wikipedianer Nachrichten hinterlassen können. Wenn du selbst auf Diskussionsseiten schreibst, füge bitte immer deine Unterschrift durch Eingabe von ~~~~, oder mit dem Signatur-Icon, das du oberhalb des Bearbeitungsfensters findest, ein.
Viel Spaß in der Wikipedia wünscht dir Cherryx sprich! 01:17, 20. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

 

Fehlende Arbeitnehmervertretung bei Papier-Mettler

Bearbeiten

Hallo Herbert Bloche! Ich hatte deinen Eintrag zu den fehlenden Arbeitnehmervertretungen bei Papier-Mettler revertiert und einen Eintrag bei der Diskussion:Papier-Mettler gemacht. Das Thema muss etwas genauer beleuchtet werden, insbesondere ist es von Belang, ob es für P-M eine Verpflichtung gibt. Ist dem nicht so, dann ist das nur wenig relevant (leider!), ist es so, dann ist es ein Fall für den Staatsanwalt. Ich selbst kann es nicht beurteilen. Daher der Ansatz über die Diskussion. Man wird damit eine Lösung finden. Bitte etwas Geduld! Grüße, --Bueckler (Diskussion) 19:53, 23. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Papier-Mettler, Betriebsrat - Jugend- und Auszubildenvertretung

Bearbeiten

In § 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG, vergl. http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/BJNR000130972.html#BJNR000130972BJNG001003308 ) steht ganz deutlich formuliert:

"(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen."

Und in § 60 heißt es genauso deutlich:

"(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Arbeitnehmer) oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden Jugend- und Auszubildendenvertretungen gewählt. (2) Die Jugend- und Auszubildendenvertretung nimmt nach Maßgabe der folgenden Vorschriften die besonderen Belange der in Absatz 1 genannten Arbeitnehmer wahr.

Insofern ist es - mit Blick auf diese gesetzlichen Bestimmungen, die auf nichts weniger als die betriebliche Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb eines Unternehmens abzielen - schon bemerkenswert, dass ein solch großes Unternehmen wie Papier-Mettler (alleine am Stammsitz in Morbach 1550 Beschäftigte, 100 Auszubildende) seit Jahren ohne diese Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen auskommt.

Warum dies so ist, lässt sich nur vermuten.

Fakt ist, dass ein Unternehmen dieser Größenordnung - wird betriebliche Demokratie wirklich Ernst genommen - einen Betriebsrat mit 17 Mitgliedern haben müsste (BetrVG § 9), darüber hinaus sogar einen Betriebsausschuss (BetrVG § 27) und eine Jugend- und Auszubildendenvertretung mit 5 Mitgliedern (BetrVG § 62). Von den Betriebsratsmitgliedern müssten nach Gesetz (BetrVG § 38) mindestens 4 ganz von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt werden.

Die Vermutung liegt nahe, dass Kostengründe und Vorbehalte gegen die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Geschäftsleitung nicht gerade dazu nötigen, sich gegenüber der Errichtung der Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen wohlwollend zu verhalten.

Die Sache ist aber keine Sache für die Staatsanwaltschaft sondern schlicht eine des Kräfteverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Sollten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angstfrei und ernsthaft an die Bildung eines Betriebsrates heranwagen, so könnte die Betriebsleitung eines solche nicht verhindern (u. a. BetrVG §§ 14, 17, 20).

In letzter Instanz kann - wenn alle Stricke reißen - sogar das Arbeitsgericht auf Antrag einer im Betrieb (durch mindestens ein Mitglied, das sich nicht einmal outen muss) vertretenen Gewerkschaft (BetrVG § 16) einen Wahlvorstand zur Durchführung einer Betriebsratswahl einsetzen.

Alles in allem ist das Fehlen der gesetzlichen betrieblichen Mitbestimmung eine nicht unwesentliche, den Betrieb betreffende Information.

--Herbert Bloche (Diskussion) 18:10, 27. Jun. 2013 (CEST) --Herbert Bloche (Diskussion) 18:13, 27. Jun. 2013 (CEST)Beantworten