Hiermit gratuliere ich Benutzer
Julez A.
zu 10 Jahren ehrenamtlicher Arbeit
im Dienst der Verbesserung unserer Enzyklopädie
und verleihe ihm den

Wikiläums-Verdienstorden in Silber
gez. Wolfgang Rieger (Diskussion) 12:32, 20. Sep. 2018 (CEST)

Archiv: Benutzer Diskussion:Julez A./Archiv

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Wikiläum

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Hiermit gratuliere ich Benutzer
Julez A.
zu 15 Jahren ehrenamtlicher Arbeit
im Dienst der Verbesserung unserer Enzyklopädie
und verleihe ihm den
 
Wikiläums-Verdienstorden in Rubin
gez. Wolfgang Rieger (Diskussion) 12:27, 20. Sep. 2023 (CEST)

Hallo Julez! 5 Jahre sind es schon wieder, seit Dir zuletzt zum silbernen Wikiläum gratuliert werden konnte. Heute sind es nun genau 15 Jahre, seit Du am 20. September 2008 hier zum ersten Mal editiert hast. Inzwischen hast Du über 14.800 Edits gemacht und 473(!!) Artikel erstellt, wofür ich Dir heute erneut danken will. Ich hoffe, dass Du weiter dabei bist und dabei bleibst und dass die Arbeit hier Dir weiterhin Spaß macht. Beste Grüße und frohes Schaffen -- Wolfgang Rieger (Diskussion) 12:27, 20. Sep. 2023 (CEST) PS: Wenn Du es wünschst, kann Dir auch eine Wikiläums-Medaille zugeschickt werden. Details siehe hier.Beantworten

Dein Revert bei Flughafen Beauvais-Tillé

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Guten Morgen. Für den Inhalt von Artikeln ist es nicht entscheidend, ob ein einzelner Bearbeiter meint, irgend etwas sei "eine Erwähnung wert".

Entscheidend sind stattdessen die verbindlichen Formatvorlagen, die ich in meiner gestrigen Bearbeitung von 09:37 Uhr sogar wörtlich zitiert habe.

In der Regel "Wikipedia Formatvorlage/Musterartikel" heißt es ausdrücklich: "*Für besondere Themenbereiche bitte immer auch die Wikipedia:Formatvorlagen beachten."

Daher bitte ich dich, die Reklame für Ryanair umgehend wieder zu entfernen, damit ich mir weitere Mühen ersparen kann. Vielen Dank. --Uli Elch (Diskussion) 10:59, 31. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Guten Abend.
Abgesehen davon, dass das erstens kein Revert, sondern eine Umformulierung und Ergänzung war, und zweitens Formatvorlagen (etwa im Gegensatz zu Namenskonventionen) nicht bindend sind, ist die Erwähnung einer Airline, die auf einem Flughafen etwa 90% der Flüge ausmacht und damit der Grund für dessen Fortbestand ist, m.E. nicht nur zulässig, sondern sogar geboten. Das als Werbung zu bezeichnen ist völlig abstrus. Bei vergleichbaren Fällen ("Frankfurt" Hahn, "London" Stansted Airport) steht Ryanair sogar in der Einleitung. --Julez A. 23:38, 31. Jan. 2024 (CET)Beantworten
PS: Laut Formatvorlage: "Allgemeinere Informationen (wie Hub für die Lufthansa, Heimatflughafen der dba…) sind aber als Fließtext erwünscht" - genau eine solche Information habe ich ergänzt. --Julez A. 23:49, 31. Jan. 2024 (CET)Beantworten