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     Hast du Fragen? Schreib mir auf meiner Diskussionsseite oder stelle deine Frage bei WP:Fragen von Neulingen! Viele Grüße, Heavytrader (Diskussion) 16:57, 31. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Problem mit Deiner Datei (01.08.2019)

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Hallo NicApicella,

bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch ein Problem:

  1. Datei:20Euro GrimmsMaerchen TapferesSchneiderlein Bildseite.jpg - Problem: Gezeigtes Werk, Hinweis
  • Gezeigtes Werk: Um ein Foto, das ein urheberrechtlich geschütztes Werk einer anderen Person (z. B. ein Foto eines Plakats oder eine Nachzeichnung eines Gemäldes) zeigt, hochzuladen brauchst du eine Erlaubnis. Bitte den Urheber um eine solche Erlaubnis wie hier beschrieben. Das ist nicht nötig, wenn sich das gezeigte Werk dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum befindet (z. B. in einem öffentlichen Park), gib dies auf der Dateibeschreibungsseite dann mit an.
  • Hinweis durch den DÜP-Bearbeiter: Freigabe des Künstlers und der Münzprägeanstalt notwendig.

Durch Klicken auf „Bearbeiten“ oben auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn das Problem nicht innerhalb von 14 Tagen behoben wird, muss die Datei leider gelöscht werden.

Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier in diesem Abschnitt antworten, damit dir individuell geholfen wird.

Vielen Dank für deine Unterstützung, Xqbot (Diskussion) 00:52, 1. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Hallo Xqbot,
vielen Dank für deinen Hinweis. Ich wundere mich jedoch ein wenig: Alle 34 Bilder (von 17 Gedenkmünzen) im Abschnitt Gedenkmünzen_der_Bundesrepublik_Deutschland#20-Euro-Gedenkmünzen haben als Quelle "Eigenes Werk" angegeben – warum sind ausgerechnet meine beiden Bilder beanstandet worden?
Vielen Dank für die Aufklärung!
--NicApicella (Diskussion) 13:35, 1. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Moin! Moin!
Gute Frage und der schließe ich mich an: Als gesetzliches Zahlungsmittel ausgegebene Münzen sind doch per se „dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum befindlich“. Liegt es daran, dass die übrigen angesprochenen 34 Bilder auf commons.wikimedia.org veröffentlicht sind, beispielsweise [1] so? Wie geht man denn richtig vor? Interessiert mich auch.
Anbei: Danke NicApicella, für´s Bebildern! Beste Güße!--Heavytrader (Diskussion) 13:46, 1. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Hallo. Zahlungsmittel sind zwar dauerhaft verfügbar, jedoch nicht im öffentlichen Verkehrsraum ersichtlich, trägt ja keiner die Münzen sichtbar mit sich herum. Damit ist hier keine Begründung für Panoramafreiheit gegeben (im Gegensatz zu z. B. Verkehrsmitteln). Problem ist, dass grafische Werke keine Amtlichen Werke nach §5 Abs. 1 UrhG sind, das gilt nur für Textwerke (siehe dazu auch Wikipedia:Bildrechte#Amtliche_Werke. Zusätzlich erschwerend ist hier, dass neuerliche Euro-Münzen nicht amtlich hergestellt sind, sondern durch Verträge mit Künstlern gestaltet werden. Letztendlich sind Währungen in Deutschland daher i.d.R. urheberrechtlich geschützt. Es sei denn, es gibt Ausnahmen, wie z. B. die gemeinsame Seite der Euromünzen, welche per Erklärung der EU unter gewissen Bedingungen frei sind; ebenso wenn nur Designelemente ohne Schöpfungshöhe verwendet werden wie bei der anderen Seite dieser Münze. Daher brauchts hier eine Freigabe der Künstlerin Marianne Dietz. Weitere Infos siehe auch Commons:Commons:Copyright_rules_by_territory/Germany/de#Währung. Was andere Münzen angeht, kann ich nichts sagen, da ich diese nicht gesehen habe, sondern nur deinen frisch hochgeladenen Dateien. --Quedel Disk 15:35, 2. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Hey!
Ich bin sicherlich die Person, die sich hier am wenigsten auskennt – und ich vertraue auf eure Expertise. Ich möchte auch niemanden "verpfeiffen" oder so. Nur, die Situation ist wie folgt: Ich habe die geforderten Rechte nicht, daher wird – sollte sich nichts ändern – früher oder später das von mir erstellte Bild gelöscht werden. Daraus folgt, dass der Gedenkmünz-Artikel, insbesondere der 20-Euro Abschnitt, ein Liste von 18 Münzen haben (nächste Woche sind's dann 19), von denen 17 je ein Foto der Bild- und Wertseite haben und eine weitere Münze, wo nur die Wertseite angezeigt wird.
Und warum das Ganze? Alle genannten Bilder sind von Designern für eine Prägeanstalt entworfen worden (Bild- und auch Wertseite!), alle (!) Fotos davon sind als "eigenes Werk" auf Wikipedia angegeben. Nur dieses eine einzige Foto wurde – aus welchen Gründen auch immer – geflaggt, und wird also irgendwann entfernt.
Ich persönlich störe mich nicht daran, dass mein Beitrag wieder weg ist; auch vertraue ich darin, dass das so korrekt ist. Allerdings passiert wieder einmal das, was auf der deutschen Wikipedia so oft zu passieren schein: Reine Willkür. Ohne Begründung ist das eine Bild von mir OK, das andere aber nicht. Ohne Begründung sind die anderen 17 Münzabbildungen in Ordnung, die letzten aber nicht.
Das finde ich schade. :-(
Viele Grüße --NicApicella (Diskussion) 16:59, 3. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
PS: Ich habe grad nochmal stichprobenartig nachgeschaut: mindestens 50% aller Bilder auf der Seite sind "eigenes Werk"…
Willkür zu unterstellen ist falsch, ebenso auf andere zu zeigen mit "die machen das auch falsch". Ich selber schaue mir systematisch nur neu hochgeladene Dateien an, daher hats deine Datei erwischt. Du kannst gerne die anderen Dateien checken und schauen, ob Schöpfungshöhe der Abbildungen gegeben ist bzw. die Motive gemeinfrei sind. --Quedel Disk 14:46, 4. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Willkür deshalb, weil ich zwei Bilder hochgeladen habe, aber nur eines "erwischt" wurde. --NicApicella (Diskussion) 16:11, 4. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Hallo NicApicella, ah jetzt verstehe ich das. Aber nein, auch das ist und war keine Willkür, sondern bewusst. Denn das Foto von der Wertseite (Datei:20Euro GrimmsMaerchen TapferesSchneiderlein Wertseite.jpg) ist unproblematisch. Hier sieht man nur Text, und diese konkrete Adlerabbildung selbst ist nicht schützbar, zusätzlich ergibt auch die Zusammenstellung an sich keine Schöpfungshöhe. Insofern ist diese Seite der Medaille problemlos fotografier- und hier verwendbar. --Quedel Disk 19:23, 4. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Hallo Quedel!
Hm, ich muss dir widersprechen: Sowohl die Bild- als auch die Wertseite sind von der gleichen Person gestaltet. Du kannst selbst schauen – keine zwei Adlerabbildungen sind gleich! Wenn deine Argumentation, dass eine Adlerabbildung nicht schützbar ist, dann frage ich mich wieso dann aber (im Falle des Schneiderleins) die Abbildung eines Schneiders und eines Schlosses schützbar sind? Was unterscheidet eine Schneiderabbildung von einer Adlerabbildung, dass das eine OK ist und das andere nicht? So sehr es diese Diskussion ad absurdum führt, da ich ja eigentlich beide Bilder erhalten würde: Entweder beide oder keines… --NicApicella (Diskussion) 20:15, 4. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Dass beide Seiten von der gleichen Person gestaltet wurden, ist in dieser Argumentation unerheblich. Es ist richtig, dass keine zwei Adlerabbildungen exakt gleich sind, jedoch ist bei dieser konkreten Abbildung keine Besonderheit, keine künstlerische (!) Eigenheit zu beobachten, eine einfache Suche nach "Bundesadler" bei Bing bringt hunderte fast gleichaussehende Adlerabbildungen zutage. Das heißt, hier hat der Künstler nicht was eigenes neues kreatives geschaffen, sondern auf etwas bestehendes zurückgegriffen, auf ein gängiges Symbol. Und überall das, was keine kreative neuschöpferische Leistung ist, ist urheberrechtlich auch nicht schützbar. Daher ist die Adlerabbildung problemlos verwendbar m.M.n. Die Schneiderabbildung hingegen ist kein bekanntes Werk, sondern vielmehr künstlerische Neuschöpfung (selbst wenn sie auf einem farbigen Gemälde basiert), da man hier Elemente ausgewählt, die Struktur für eine Münze passend wählen musste etc (ich weiß ja nicht, obs eine Vorlage gab). Kurzum: der Künstler war hier kreativ schöpferisch tätig und damit unterliegt dieses Werk dem Urheberschutz, eben weil es Schöpfungshöhe aufweist. Rein urheberrechtlich sind halt beide Seiten unterschiedlich zu behandeln, da gibt's kein "beide oder keines". Beim Euro ist das übrigens genauso, die europaweit einheitliche Seite ist urheberrechtlich ungeschützt, und die länderspezifische Seite ist (in vielen Ländern) urheberrechtlich geschützt, daher ist die Euro-Seite grundsätzlich erlaubt, die Länderseite meist nicht. Es ist nunmal so. --Quedel Disk 22:08, 5. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Hallo!
Diese Unterscheidung, was welcher schöpferischen Tat unterliegt – ist das objektiv nachprüfbar oder ist das deine Meinung? Ein Vergleich zu den "normalen" Euromünzen ist irrelevant, da einerseits die unterschiedlichen Seiten von unterschiedlichen Gestalter erzeugt worden sind (und daher durchaus unterschiedliche Rechte vereinbart worden sein können; es handelt sich nicht um "ein" Werk) und andrerseits weil Euromünzen "dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum befindlich" sind und daher ohnehin nicht geschützt werden (können). --NicApicella (Diskussion) 23:29, 5. Aug. 2019 (CEST)Beantworten
Artikel Schöpfungshöhe durchgelesen? Und nein, die Euro-Seite der Münzen hat nichts mit im öffentlichen Verkehrsraum (Panoramafreiheit) zu tun! Grundlage hier ist die gesetzliche Regelung der EU (eigentlich der EZB), die die Münzabbildungen als frei verwendbar deklarieren (mit wenigen, für Wikipedia irrelevanten Einschränkungen). Denn wie gesagt, die länderspezifische Seite ist auch geschützt, obwohl sie gleichermaßen wie die EU-Seite im Verkehr ist. Du kannst auch gerne unter c:Commons:Currency/de#Europäische_Union bzw. c:Commons:Copyright_rules_by_territory/European_Union/de#Währung. Du kannst aber gerne unter WP:Urheberrechtsfragen nachfragen. --Quedel Disk 10:50, 6. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Problem mit Deiner Datei (06.09.2019)

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Hallo NicApicella,

bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch ein Problem:

  1. Datei:20euro alexandervonhumboldt bildseite.jpg - Problem: Gezeigtes Werk, Hinweis
  • Gezeigtes Werk: Um ein Foto, das ein urheberrechtlich geschütztes Werk einer anderen Person (z. B. ein Foto eines Plakats oder eine Nachzeichnung eines Gemäldes) zeigt, hochzuladen brauchst du eine Erlaubnis. Bitte den Urheber um eine solche Erlaubnis wie hier beschrieben. Das ist nicht nötig, wenn sich das gezeigte Werk dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum befindet (z. B. in einem öffentlichen Park), gib dies auf der Dateibeschreibungsseite dann mit an.
  • Hinweis durch den DÜP-Bearbeiter: Freigabe vom Designer bzw. Münzprägeanstalt bzw. sonstigem Rechteinhaber notwendig.

Durch Klicken auf „Bearbeiten“ oben auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn das Problem nicht innerhalb von 14 Tagen behoben wird, muss die Datei leider gelöscht werden.

Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier in diesem Abschnitt antworten, damit dir individuell geholfen wird.

Vielen Dank für deine Unterstützung, Xqbot (Diskussion) 00:52, 6. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Hallo Xqbot,
ich bitte um Erklärung, was an diesem Bild nicht korrekt ist. Bei einem früheren Bild wurde mir erklärt, dass bestimmte Elemente nicht schützbar seien und eine Schöpfungshöhe vorhanden sein müsse. Neben Text ist ein Molekül dargestellt (beides laut meinem Verständnis nicht schützbar). Ebenso sind die Darstellung einer Gebirgskette (?) und die Unterschrift sowie das Profil von Alexander von Humboldt zu sehen – unterliegen Profile bzw. die Unterschrift von real existierende Menschen dem Urheberrecht? Ich denke nicht. Liegt Schöpfungshöhe für die Anordnung dieser Elemente vielleicht vor? Kann ich mir nicht vorstellen…
Erneut stehe ich vor der Frage: Was sind genau die Bedingungen? Wo stehen die Regeln? Was unterscheidet dieses Bild von allen anderen auf der gleichen Seite verlinkten? (Vgl. z.B. die zeitlich am nächsten liegenden,   oder Datei:20Euro Bauhaus100.jpg, die nicht beanstandet wurden.) (nicht signierter Beitrag von NicApicella (Diskussion | Beiträge) 00:33, 9. Sep. 2019 (CEST))Beantworten
Hallo. Die Beurteilung der Schöpfungshöhe ist tatsächlich ein ziemlich schwieriges Thema. Eine Unterschrift einzeln ist nicht schützbar, eine chemische Darstellung kann - wenn vom üblichen abweichend - durchaus schützbar sein. Eine Gebirgskette als Abstraktion ist vermutlich schon eher geschützt. Man darf aber nicht nur die Einzelbauteile beurteilen, sondern muss auch schauen, ob die Zusammenstellung an sich was künstlerisches hat. Dafür gibt es leider nichts konkret nachlesbares, denn Schöpfungshöhe ist, wenn ein der Kunst zugeneigter Mensch hier von einem künstlerischen Werk ausgehen würde. Sowohl der doch sehr eigenwilligen Gebirgskette als auch dem Schattenriss würde ich ebenso wie dieser konkreten Zusammenstellung daher Schöpfungshöhe zusprechen wollen, da das nicht ein einfacher Handwerker einfach mal so hinbekommen könnte.
Im Übrigen ist es hier nicht immer hilfreich, sich bei der Beurteilung von anderen Dateien zu bedienen, denn gerade die beiden von dir exemplarisch genannten Dateien hat schlichtweg noch niemand überprüft, gerade bei Commons sind so viele Uploads, dass die keiner systematisch durchschaut - im Gegensatz zu uns hier, wo wir doch ziemlich viele uns anschauen. Bei der ersten Münze an sich sind nur die Worte des Grundgesetzes und eine Deutschlandflagge. Einfache Elemente und auch die Kombination ist jetzt nichts wahrlich besonderes, auf diese Idee das genauso zu machen, würden vermutlich viele kommen. Im zweiten Fall des Bauhauses danke ich für den Hinweis, diese Datei habe ich nun als Problemfall dank dir markiert, denn hier findet sich auch ein künstlerisches Werk, dessen Urheber sicher noch keine 70 Jahre tot ist. --Quedel Disk 19:55, 10. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Das war dann ja ein klassischer Fall von WP:BNS. Also da haben wir die Lösung: lade auf Commons hoch! Beste Grüße! --Heavytrader (Diskussion) 20:51, 10. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Hallo Heavytrader,
ja, mir tut der Fall mit dem Bauhaus-Motiv leid – immerhin hat es mir geholfen, etwas zu verstehen: Dass bei der DE-Wikipedia leider noch immer das herrscht, was ich in einem früheren Fall Willkür genannt habe. :-( Meine Absicht war (und ist noch immer) zu Versuchen zu verstehen, was ein "problematisches" Bild ist und was nicht; idealerweise an halbwegs objektiven Kriterien. Ich weiß es noch immer nicht.
Denn laut der mir nun vorgelegten Erklärung müsste eigentlich so gut wie jedes Bild von (nicht nur dieser) der Seite gelöscht werden… Und warum das Ganze? Weil eventuell womöglich vielleicht jemand ein potentielles Argument formulieren könnte, wo die Auslegung der Definition von Schöpfungshöhe so verdreht werden könnte, dass … ja, keine Ahnung, was die Folge sein könnte. Stören scheint es zumindest niemanden.
Und ja, die zweite Lehre ist, dass ich etwaige Beiträge nun auf Commons hochzuladen. Hast du eventuell eine Anleitung dafür, wie ich Dinge dort hochladen kann? Die Trennung zwischen (DE-)Wiki und Commons ist mir nicht ganz geläufig; woran erkenne ich zum Beispiel, ob ein Bild im (DE-)Wiki liegt oder in Commons? Habe ich das schon mehrfach übersehen?? (Passiert mir manchmal, besonders wenn ich was im Kühlschrank suche! ;-) )
Grüße, --NicApicella (Diskussion) 22:42, 10. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Moin, ich gebe dir Recht. Es wirkt auch auf mich sehr subjektiv und schwammig. Abhängig davon, wer sowas beurteilt, fällt das Urteil unterschiedlich aus. Aus meiner Sicht, (weiter oben schrieb ich das schon einmal) Als gesetzliches Zahlungsmittel ausgegebene Münzen sind doch per se „dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum befindlich“. Dies wurde zwar verneint, jedoch unzutreffend begründet. Die Motive von gesetzlichen Zahlungsmitteln müssen veröffentlicht sein und dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum befindlich. Die Bundesbank und in dem Fall auch durch die VfS müssen die Motive veröffentlichen, da ich jederzeit mit diesen Münzen im Aldi oder an der Tankstelle bezahlen können muss und der Kassierer, welcher zur Annahme von gesetzlichen Zahlungsmitteln verpflichtet ist, muss sich von der Echtheit von Noten und Münzen überzeugen können. Dazu werden Sicherheitserkennungszeichen und auch die Motive öffentlich gemacht. Ohne diese durch die Bundesrepublik Deutschland garantierte Eigenschaft, verlieren sie ihren Status als Zahlungsmittel. Also Quedel führt aus: „…nicht im öffentlichen Verkehrsraum ersichtlich, trägt ja keiner die Münzen sichtbar mit sich herum.“ Das ist auch nicht notwendig, die Motive müssen dennoch zur Verifizierung oder Falsifizierung von Zahlungsmitteln öffentlich sein. Daher sind die Motive zur Münzausgabe in den Filialen der Bundesbank und ich den regelmäßig erscheinenden Publikationen der VfS ersichtlich und natürlich öffentlich. Alles andere wäre Unsinn. Die Schöfungshöhe oder -tiefe erreichen sicher regelmäßig auch die Motive von Banknoten, man stelle sich nur vor, diese wären unter Verschluss, bis ich sie im Portemonnaie habe. (Die Überraschung aus dem Geldautomaten.)
Zum Fall Wikimedia Commons kann ich leider auch nichts sagen. Ich habe noch nie ein Bild hochgeladen, da hast du mehr Erfahrung als ich. Aber die meisten Bilder, die mir begegnen sind dort und auf https://commons.wikimedia.org/wiki/Hauptseite ist eine Schaltfläche „Hochladen“. Beste Grüße! --Heavytrader (Diskussion) 15:56, 12. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Hallo @Heavytrader:. Ja, Zahlungsmittel werden in entsprechenden Amtsblättern veröffentlicht, ebenso wie auch Briefmarken, damit sie bekannt gemacht werden. Was uns allerdings der Loriot-Fall beschert hat, ist die (bis damals in Wikipedia auch nicht bekannter Sachverhalt), dass zwar dort erscheinende Texte gemeinfrei sind, jedoch dies für die Fotos, Abbildungen etc. nicht gilt. Damals mussten zig tausend Bilder von Briefmarken gelöscht werden. Ich zitiere mal das Landgericht Berlin zu den Briefmarken, was man analog auch auf Münzen übertragen kann:
Auch § 5 Abs. 2 UrhG ist für Postwertzeichen nicht einschlägig. Postwertzeichen werden nicht "im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht", da kein amtliches Interesse an der freien Verwertung besteht. Denn sie werden nicht zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht, sondern zum allgemeinen Gebrauch im Geldverkehr herausgebracht [...] Das amtliche Interesse muss nach Art und Bedeutung der Information gerade darauf gerichtet sein, dass der Nachdruck oder die sonstige Verwertung des Information vermittelnden Werkes jedermann freigegeben wird [...]. Postwertzeichen sind nach ihrem Hauptzweck Wertzeichen, nicht Informationsträger; die Wertzeichenfunktion würde durch eine freie Verwertung nicht gefördert, sondern beeinträchtigt“ (File:Loriot_decision.pdf)
Ansonsten siehe auch die oberen Abschnitte auf dieser Diskussionsseite. Falls du gerne was für Münzen erreichen willst, dann versuch das. Es haben schon aus verschiedenen Ländern Wikipedianer versucht, da was zu retten. In Zusammenarbeit mit der EU wurde das ja auch untersucht, die ERgebnisse sind unter https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/euro-area/euro-coins-and-notes/copyright-and-reproduction-rules-euro-coins-and-notes_en#reproduction-rules-for-coins zu erreichen, dort insbesondere auch die verlinkte Excel-Tabelle anschauen, die man quasi für Wikimedia erstellt hat.
Und nein, NicApicella, das hat nichts mit Willkür zu tun, wie ich bereits ausführte, sondern schlichtweg mit der Eingangskontrolle. Nur durchsucht keiner von uns wenigen Leuten im Bildbereich sämtliche Artikel nach problematischen Bildern, sondern wenn wir (wie du es getan hast), auf konkrete Bilder angesprochen werden, bzw. diese in der üblichen Wikipediaarbeit uns auffallen. Und ich kann schlecht wegsehen, wenn man mich konkret nach diesem Bild und seinem rechtlichen Status fragt. --Quedel Disk 20:56, 12. Sep. 2019 (CEST)Beantworten
Hallo zusammen, die Münzenbilder sind von mir. Ich verstehe nach wie vor nicht, daß etwas, was im öffentlichen Raum im Umlauf ist (bspw. Geld, Briefmarken), hier auf Wiki nicht wiedergegeben werden dürfen sollte. Der "Loriot-Fall" ist mir bekannt. Es ist schon einigermaßen paradox, aber auch grenzwertig bei wiedergegebenen Kunstwerken - nur: Es wird etwas in den öffentlichen Raum gegeben, darf hier aber nicht dargestellt werden … "Sie lassen jetzt die Ente zu Wasser!" - Beste Grüße --KarleHorn (Diskussion) 18:21, 14. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Problem mit Deiner Datei (08.09.2019)

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Hallo NicApicella,

bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch ein Problem:

  1. Datei:20Euro GrimmsMaerchen TapferesSchneiderlein Bildseite crop.jpg - Problem: Gezeigtes Werk, Hinweis
  • Gezeigtes Werk: Um ein Foto, das ein urheberrechtlich geschütztes Werk einer anderen Person (z. B. ein Foto eines Plakats oder eine Nachzeichnung eines Gemäldes) zeigt, hochzuladen brauchst du eine Erlaubnis. Bitte den Urheber um eine solche Erlaubnis wie hier beschrieben. Das ist nicht nötig, wenn sich das gezeigte Werk dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum befindet (z. B. in einem öffentlichen Park), gib dies auf der Dateibeschreibungsseite dann mit an.
  • Hinweis durch den DÜP-Bearbeiter: Freigabe des Medaillenkünstlers und/oder der Münzprägeanstalt notwendig.

Durch Klicken auf „Bearbeiten“ oben auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn das Problem nicht innerhalb von 14 Tagen behoben wird, muss die Datei leider gelöscht werden.

Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier in diesem Abschnitt antworten, damit dir individuell geholfen wird.

Vielen Dank für deine Unterstützung, Xqbot (Diskussion) 00:55, 8. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Hallo!
Mein Fehler, war nur ein Test. Datei kann gelöscht werden (Verlinkungen auf das Bild habe ich schon korrigiert).
--NicApicella (Diskussion) 00:25, 9. Sep. 2019 (CEST)Beantworten