Benutzer Diskussion:THWZ/Baustelle/Entwurf Sperrregeln

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Bdk in Abschnitt CheckUser

Bitte beachten:

Diese Seite dient ausschließlich der Diskussion der von mir auf der Projektseite vorgeschlagenen Sperrregeln. Hier darf jeder gerne seinen Beitrag leisten, sinnvolle Änderungen und Ergänzungen arbeite ich gerne in den Entwurf ein.

Themafremde Beiträge erlaube ich mir kommentarlos zu entfernen.

SG

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"Im Gegensatz zur bisherigen Praxis sind Schiedsgerichtsentscheidungen in Sperrangelegenheiten bindend." Dieser Gegensatz existiert nicht wirklich, die Entscheidungen des SG bei Sperrangelegenheiten sind genaus bindend wie alle anderen Entscheidungen des SG. sebmol ? ! 13:28, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Sorry, ich hatte das so verstanden, dass das Schiedsgericht Empfehlungen abgibt, die ohnen wichtigen Grund nicht ignoriert werden sollen. Wiedeer was gelernt, ich ändere das. --Thomas, der Bader (TH?WZRM) 13:35, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Overruling

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Den Punkt finde ich nicht so gut. Es finden sich zu fast allen Problemen drei Admins, die anderer Meinung sind als die Mehrheit. Mehrheitsentscheidung ist Mehrheitsentscheidung, das sollte nicht überstimmt werden können. Ich wäre allerdings für die Abschaffung der 2/3-Mehrheit. Warum soll eine Sperrminorität den Fortgang des Projektes bestimmen? Es sollte in Zukunft die einfache Mehrheit bei Sperre-Meinungsbilder gelten. Marcus Cyron 14:24, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Marcus, ich sehe das aus dem Blickwinkel, den du selbst auch immer wieder offenbarst: Wikipedia kann keine "Demokratie" sein. Daher die letztendliche Stärkung der Admin-Funktion in meinem Vorschlag. Daher die Einschränkung der Stimmberechtigung auf Admin-Wahl-Stimmrecht. Daher der Overruling-Vorschlag. Dieser wird ohnehin nur in sehr strittigen Fällen zur Anwendung kommen, wo ohnehin schon eine große Zahl von Admins die Sache beobachtet. Mein Vorschlag soll absolut keine Admin-Rechte beschneiden, sondern den Admins gerade "Rechtssicherheit" an die Hand geben. Mit der absoluten Mehrheit könnte ich persönlich auch leben, wollte aber einen so radikalen Umbruch hier nicht vorschlagen. --Thomas, der Bader (TH?WZRM) 16:02, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Ich hab nochmal über die Mehrheiten nachgedacht: es stimmt, einfache Mehrheit ist besser, da besteht weniger die Gefahr, dass sinnvolle Sperren durch eine Handvoll Parteigängern blockiert werden. Die SP-Gefahr ist ja schon durch das Stimmrecht weitgehend gebannt (ich kann mir nicht vorstellen, dass es sehr viele Socken mit Admin-Wahlrecht gibt, und wenn, dann gehören sie wahrscheinlich Benutzern, die mit ihren Socken kkeinen Unfug treiben, sonst fallen sie früher oder später auf). Das Overruling habe ich als bewusste Stärkung der Admin-Funktion aufgenommen; da Overruling begründet werden muss, fürchte ich eigentlich keinen Missbrauch. Ich glaube nicht, dass Admins scharf darauf sind, vor dem SG auf die Nase zu fallen.--Thomas, der Bader (TH?WZRM) 19:51, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

PA

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PA können meiner Meinung nach geahndet werden wie bisher. Wenn hier etwas so sicher ist, wie das Amen in der Kirche, dann eine Sperre wegen irgendwie gearteten PA. Und zwar auch ganz einfache wie "ja, ja" oder "du spinnst" wird mit absolut sicherer Sperre geahndet und das ist für jeden Wikipedianer völlig verlässlich. Ich finde es deshalb nicht notwendig, dass wahrscheinlich einzig absolut Sichere in der Entscheidungskultur der Admins nun aufzuweichen. ;-) --micha Frage/Antwort 15:51, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

So gesehen hast Du nicht unrecht. Es geht darum, einerseits Admin-Willkür zu unterbinden und andererseits Admin-Entscheidungen vom Willkür-Vorwurf freizuschalten. IMHO ist dafür die einzige Möglichkeit, stimmberechtigte Benutzer nur nach korrektem VM-Verfahren sperren zu können. Diese Pflicht beinhaltet natürlich auch die Idee, dass Streithähne vor einer VM durch einen mäßigend eingreifenden Admin zur Raison gebracht werden könnten.--Thomas, der Bader (TH?WZRM) 16:08, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Öhm ..

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Die effektivste Form der Ahndung von Regelverstößen ist die Sperrung eines Benutzers. Die effektivste sicher nicht. Die härteste oder ultimative vielleicht, aber "effektiv"? Denis Barthel 11:35, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Da hast Du recht. Effektiv ist in dem Zusammenhang ein fragwürdiger Begriff. Ich denke, viele Benutzer, die ahnen, dass auch sie sich irgendwann eine Sperre einfangen, irgendwelche wenig aktiven braven Schläfersocken haben. Ich änere mal auf "härteste". -- Thomas, der Bader (TH?WZRM) 11:46, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Andys Kommentar

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Im Prinzip sind solche Regeln eine ganz gute Idee. Wenn Du das Thema weiter vorantreiben willst, wäre es sicher sinnvoll die Sperrpraxis der Admins eine Weile zu beobachten, sich wichtige Fälle im Archiv anzugucken, daraus praxisnahe Regeln für dem Abschnitt "Sperrdauer und Sperrgründe" abzuleiten und dann das ganze als MB anzukündigen. Dann wirst Du sicher mehr Response bekommen und sehen, was passiert. Also: noch ein bischen recherchieren und einfach mal machen. Kann nicht mehr als schiefgehen. Liebe Grüße -- Andreas Werle 21:05, 29. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

CheckUser

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Hallo THWZ, Du schreibst umseitig: „Der gesperrte Benutzer kann im Rahmen der Sperrprüfung Einspruch einlegen und z.B. darlegen, dass kein SP-Missbrauch vorliegt. Zu diesem Zweck steht ihm das Recht auf eine CUAnfrage zu.“

Hierzu einige Hinweise:
Eine CU-Anfrage kann jeder stellen, unabhängig von der individuellen Vorgeschichte, auch IPs – wesentlich ist immer eine taugliche Begründung. Mit der obigen Formulierung („Recht auf“) meinst Du aber vermutlich die Ausführung einer CU-Abfrage. Dazu kann ich nur feststellen, dass es
a) kein „(An-)Recht“ auf meist weitgehende und außerdem fast immer auch (damit nicht einverstandene) Dritte betreffende Datenschutzeingriffe geben kann (das gebietet nicht nur die Wikimedia-CU-Policy, sondern auch der allg. Datenschutz), und dass
b) im Sinne des von Dir gewählten Zusammenhangs („Einspruch … dass kein SP-Missbrauch vorliegt“, ergo Unschuldsbeweis gesucht) CheckUser keine brauchbare Option darstellt. Dies ist i.W. so, weil sich IP-Ungleichheiten auch willentlich herbeiführen lassen (einfachstes Beispiel: Nutzung zweier verschiedener Internetzugänge für zwei Accounts, zu Hause und auf der Arbeit o.ä.). Ein Rückschluss auf tatsächliche Nicht-Identität ist mit IP-Abfragen demnach kaum möglich/nicht zulässig (siehe dazu auch die Hinweise unter Wikipedia:Checkuser#Anfragen). Anders ist dies bei festgestellten, hinreichend eindeutigen IP-Übereinstimmungen in Kombination mit dem in der Einleitung der CU-Anfrageseite hervorgehobenen „Sockenpuppen-Anfangsverdacht“ sowie ggf. weiteren Merkmalen (dann ist ein „positiver“ Rückschluss zulässig).

Die vorstehend beschriebene Sachlage ist übrigens gar nicht – wie manchmal kolportiert wird – ein „für unser CU-Tool typischer Mangel“ (sinngemäß), sondern sie ist schlicht logisch begründet. Um das zentrale Schema dahinter zu erkennen, ist es hilfreich, sich eine grob vergleichbare Real-Life-Situation vorzustellen: Welche Schlussfolgerung triffst Du bspw., wenn bei zwei Überfällen auf unterschiedlichen Banken beide Täter (wie wohl viele Bankräuber) schwarze Sturmhauben [~allg. dynamische IPs aus Deutschland] trugen, der eine aber weiße, der andere rote Schuhe [~unterschiedliche Provider/IP-Bereiche] trug? Sind das dann automatisch zwei verschiedene Bankräuber? Und wenn einer gefasst wird, ist er dewegen dann notwendigerweise vom Verdacht, auch den anderen Überfall auf dem Konto zu haben, entlastet? Desweiteren: Was könnte umgekehrt ziemlich sicher darauf hindeuten, dass beide Überfälle einer Person zuzuschreiben sind? [z.B. eindeutiger Schuhabdruck, gleiche Laufmasche an der Sturmhaube, whatever] … ja, ich weiß, es gibt sicher anschaulichere Beispiele, das fiel mir nur so auf die Schnelle ein ;-)

In diesem Sinne möchte ich Dich bitten, die entsprechende Passage Deines Entwurfs anzupassen. Grüße --:bdk: 03:23, 2. Aug. 2008 (CEST)Beantworten