Mittelwertsatz der Integralrechnung

mathematischer Satz
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Der Mittelwertsatz der Integralrechnung (auch Cauchyscher Mittelwertsatz genannt) ist ein wichtiger Satz der Analysis. Er erlaubt es, Integrale abzuschätzen, ohne den tatsächlichen Wert auszurechnen, und liefert einen einfachen Beweis des Fundamentalsatzes der Analysis.

 
Zur geometrischen Deutung des Mittelwertsatzes für  .

Hier wird das Riemann-Integral betrachtet. Die Aussage lautet:

Sei   eine stetige Funktion, sowie   integrierbar und entweder   oder   (d. h. ohne Vorzeichenwechsel). Dann existiert ein  , so dass

 

gilt. Manche Autoren bezeichnen die obige Aussage als erweiterten Mittelwertsatz und die Aussage für   als Mittelwertsatz oder ersten Mittelwertsatz. Für   bekommt man den wichtigen Spezialfall:

 ,

der sich geometrisch leicht deuten lässt: Die Fläche unter der Kurve zwischen   und   ist gleich dem Inhalt eines Rechtecks mittlerer Höhe.

Sei   auf dem Intervall  . Der andere Fall kann durch Übergang zu   auf diesen zurückgeführt werden.

Wegen Stetigkeit nimmt   in   nach dem Satz vom Minimum und Maximum ein Minimum   und ein Maximum   an. Mit   und   ist

 ;

mit Monotonie und Linearität des Riemann-Integrals weiter

 .

Mit   gilt somit

  (1).

Es gilt nun folgende Fälle zu unterscheiden:

Fall I:  . - Dann hat die Behauptung die äquivalente Form

 ;

die rechte Seite dieser Gleichung ist eine Zahl, und zu zeigen ist, dass   für ein   diese Zahl als Wert annimmt (2).

Wegen   ist  , und (1) hat nach Division durch   die Form

 ;

hieraus folgt (2) mit dem Zwischenwertsatz für stetige Funktionen, q. e. d.


Fall II:  . - Dann folgt aus (1):

 ,

und die Behauptung gewinnt die für jedes   gültige Form


 .

Bedingung an g

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Die Bedingung, dass   oder   gilt, ist wichtig. In der Tat gilt der Mittelwertsatz für Funktionen   ohne diese Bedingung im Allgemeinen nicht, wie das folgende Beispiel zeigt: Für   und   ist

 ,

jedoch

  für alle  .

Zweiter Mittelwertsatz der Integralrechnung

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Seien   Funktionen,   monoton und   stetig. Dann existiert ein  , so dass

 .

Im Fall, dass   sogar stetig differenzierbar ist, kann man   wählen. Der Beweis erfordert partielle Integration, den Fundamentalsatz der Analysis und den obigen Satz.

Verallgemeinerung auf mehrdimensionale Integrale

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Sei   kompakt und wegzusammenhängend   mit   (oder  ) fast überall. Dann existiert ein  , so dass

 .

Die Integrale werden hierbei als Lebesgue-Integral aufgefasst, können jedoch auch als mehrdimensionale Riemann-Integrale aufgefasst werden, falls   stetig ist. Da   für   kompakt, gilt   und nach der Hölder-Ungleichung auch  , womit auch das Integral auf der linken Seite wohldefiniert ist.

Der Beweis läuft ähnlich zum oben angegebenen Beweis in einer Dimension. Dabei gilt aufgrund der Monotonie des Integrals analog zu (1)

  (2)

mit   und  , welche beide existieren wegen   kompakt und   stetig. Der Fall   ist wieder trivial mit   beliebig. Ist   so muss wiederum ein Wert   gefunden werden mit  . Seien hierzu   mit   und  , sowie   ein Weg in   mit   und  . Dann ist   eine stetige Funktion mit   für alle  . Nach dem Zwischenwertsatz und Ungleichung (2) gibt es ein   mit

 ,

womit   ein möglicher Zwischenwert ist.

Man kann sich anhand einfacher (eindimensionaler) Gegenbeispiele klarmachen, dass   zusammenhängend eine notwendige Voraussetzung ist. Die Annahmen   kompakt und   stetig stellen in erster Linie die Integrierbarkeit von   und die Beschränktheit von   sicher.

Siehe auch

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Literatur

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  • Otto Forster: Analysis 1. Differential- und Integralrechnung einer Veränderlichen. 7. Auflage. Vieweg, Braunschweig 2004, ISBN 3-528-67224-2.
  • Harro Heuser: Lehrbuch der Analysis. Teil 1. 8. Auflage. B. G. Teubner, Stuttgart 1990, ISBN 3-519-12231-6.