Der Mittelwertsatz der Integralrechnung (auch Cauchyscher Mittelwertsatz genannt) ist ein wichtiger Satz der Analysis. Er erlaubt es, Integrale abzuschätzen, ohne den tatsächlichen Wert auszurechnen, und liefert einen einfachen Beweis des Fundamentalsatzes der Analysis.
gilt. Manche Autoren bezeichnen die obige Aussage als erweiterten Mittelwertsatz und die Aussage für als Mittelwertsatz oder ersten Mittelwertsatz. Für bekommt man den wichtigen Spezialfall:
,
der sich geometrisch leicht deuten lässt: Die Fläche unter der Kurve zwischen und ist gleich dem Inhalt eines Rechtecks mittlerer Höhe.
Die Bedingung, dass oder gilt, ist wichtig.
In der Tat gilt der Mittelwertsatz für Funktionen ohne diese Bedingung im Allgemeinen nicht, wie das folgende Beispiel zeigt: Für und ist
Seien Funktionen, monoton und stetig. Dann existiert ein , so dass
.
Im Fall, dass sogar stetig differenzierbar ist, kann man wählen. Der Beweis erfordert partielle Integration, den Fundamentalsatz der Analysis und den obigen Satz.
Die Integrale werden hierbei als Lebesgue-Integral aufgefasst, können jedoch auch als mehrdimensionale Riemann-Integrale aufgefasst werden, falls stetig ist. Da für kompakt, gilt und nach der Hölder-Ungleichung auch , womit auch das Integral auf der linken Seite wohldefiniert ist.
Der Beweis läuft ähnlich zum oben angegebenen Beweis in einer Dimension. Dabei gilt aufgrund der Monotonie des Integrals analog zu (1)
(2)
mit und , welche beide existieren wegen kompakt und stetig. Der Fall ist wieder trivial mit beliebig. Ist so muss wiederum ein Wert gefunden werden mit . Seien hierzu mit und , sowie ein Weg in mit und . Dann ist eine stetige Funktion mit für alle . Nach dem Zwischenwertsatz und Ungleichung (2) gibt es ein mit
,
womit ein möglicher Zwischenwert ist.
Man kann sich anhand einfacher (eindimensionaler) Gegenbeispiele klarmachen, dass zusammenhängend eine notwendige Voraussetzung ist. Die Annahmen kompakt und stetig stellen in erster Linie die Integrierbarkeit von und die Beschränktheit von sicher.