Chan-jo Jun

deutscher Rechtsanwalt

Chan-jo Jun (* 10. Mai 1974 in Verden) ist ein deutscher Rechtsanwalt.

Chan-jo Jun

Jun wurde in der niedersächsischen Stadt Verden als Sohn südkoreanischer Einwanderer geboren.[1] Seine Mutter war Krankenschwester und sein Vater verkaufte als fliegender Händler typisch koreanische Lebensmittel. Die Familie sprach zu Hause ausschließlich Deutsch.[2] Koreanisch lernte Jun als Erwachsener in Abendkursen.[3]

Im Alter von zehn Jahren zog er mit seiner Familie nach Würzburg.[2] Seine Eltern eröffneten den ersten Asia-Laden der Stadt und später ein Restaurant in der nahegelegenen Gemeinde Waldbüttelbrunn.[3]

Jun studierte Jura an der Universität Würzburg. Er wollte eigentlich Journalist werden und arbeitete neben dem Studium für die regionale Tageszeitung Main-Post, entschied sich dann aber doch für eine Laufbahn als Rechtsanwalt.[2] Nach dem Studium war er mehrere Jahre für die Unternehmensberatung McKinsey & Company tätig. 2001 gründete er die Würzburger Kanzlei JunIT. Die Kanzlei berät u. a. Software- und Automobilhersteller in IT-rechtlichen Fragestellungen und entwickelt Expertensysteme zur automatisierten Lösung von rechtlichen Problemen mittels Künstlicher Intelligenz.[4]

Tätigkeiten

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Im Jahr 2016 erzeugte Jun weltweite Aufmerksamkeit, als er Ermittlungsverfahren im Fall Anas Modamani gegen Facebook-CEO Mark Zuckerberg und weitere Top-Manager, darunter auch COO Sheryl Sandberg, wegen Beihilfe zur Volksverhetzung ins Rollen brachte.[5] Ein Jahr später gelang es ihm, Facebook zum ersten Mal vor ein deutsches Gericht zu bringen.[6][7] Das einstweilige Verfügungsverfahren, das Jun für den syrischen Geflüchteten wegen verleumderischer Inhalte auf dem sozialen Netzwerk anstrengte, scheiterte jedoch vor dem Landgericht Würzburg.[8] Seither machte er im Kampf gegen Hate Speech mehrfach Schlagzeilen mit Gerichtsverfahren gegen internationale Social-Media-Plattformen. So erwirkte er in einer einstweiligen Verfügung am Landgericht Frankfurt am Main im Dezember 2022 im Fall des Antisemitismusbeauftragten für Baden-Württemberg, Michael Blume, dass der Kurznachrichtendienst Twitter illegale Inhalte nach Kenntnis dauerhaft entfernen und die Plattform nach „kerngleichen“ Inhalten absuchen muss.[9][10] Twitter legte Berufung ein und gewann vor dem OLG Frankfurt im Juni 2024. Mit seinem Urteil gab das OLG der Berufung der Plattform Twitter (heute X) statt und wies das Unterlassungsbegehren des Antisemitismusbeauftragten in zweiter und im Eilverfahren letzter Instanz ab.[11]

In einem ähnlichen Prozess wurde die Bundestagsabgeordnete Renate Künast, von Jun gegen Meta vertreten.[12]

Jun tritt regelmäßig in TV-Talkshows und Expertenrunden zum Thema Internetkriminalität und der Verbreitung von Fake News auf.[13] 2022 erhielt er den mit 5.000 Euro dotierten Max-Dortu-Preis für Zivilcourage und gelebte Demokratie der Stadt Potsdam[14] und den FACTS HEROES Award der gemeinnützigen Organisation „Der goldene Aluhut“.[15]

Am 23. November 2022 wurde Jun auf Vorschlag der Fraktion der Grünen vom Bayerischen Landtag zu einem stellvertretenden nichtberufsrichterlichen Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt.[16] Jun ist überdies Mitglied des Ausschusses für IT-Recht bei der Bundesrechtsanwaltskammer.

2023 wurde ihm der Bayerische Verfassungsorden verliehen.[17]

Herausgeberschaft

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  • mit Christian Galetzka, Yvonne Roßmann: Praxishandbuch Open Source: Technische und rechtliche Rahmenbedingungen für einen lizenzkonformen Einsatz von FOSS im Unternehmen. Fachmedien Recht und Wirtschaft in Deutscher Fachverlag GmbH, Frankfurt 2021, ISBN 978-3-8005-1763-3.
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Einzelnachweise

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  1. Uwe Ebbinghaus: Anwalt Chan-jo Jun kämpft gegen Facebook & Mark Zuckerberg. In: FAZ.NET. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, 2. Februar 2017, abgerufen am 13. November 2023.
  2. a b c Anna Zacharias: Anwalt Chan-jo Jun: „Wir waren die Exoten“. In: Weser-Kurier.de. Bremer Tageszeitungen AG, 8. April 2017, abgerufen am 13. November 2023.
  3. a b Maria Goblirsch: „Wenn es leicht wäre, würde es jeder machen“. (PDF) In: BJV-Report 1/2023. Bayerischer Journalisten-Verband e. V., Februar 2023, S. 20, abgerufen am 13. November 2023.
  4. Website der Kanzlei JunIT. Abgerufen am 26. April 2019.
  5. Die Hass-Maschine. In: Der Spiegel, 1. Oktober 2016; abgerufen am 26. April 2019.
  6. Uwe Ebbinghaus: Ein Mann gegen Facebook. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2. Februar 2017, abgerufen am 26. April 2019.
  7. Milena Merten: Anwalt Chan-jo Jun: Die Akte Facebook. Handelsblatt, 3. Februar 2017, abgerufen am 26. April 2019.
  8. Johannes Gernert: Das Selfie und sein Anwalt. Zeit Online, 9. Februar 2017, abgerufen am 26. April 2019.
  9. Landgericht Frankfurt am Main: Ehrverletzung durch herabwürdigenden Tweet. 14. Dezember 2022, abgerufen am 10. Juli 2023.
  10. LTO: LG: Twitter muss ehrverletzende Tweets löschen. Abgerufen am 10. Juli 2023.
  11. Beschluss des OLG Frankfurt vom Juni 2024, veröffentlicht auf heise.de, abgerufen am 9. November 2024.
  12. Tobias Dorfer: Twitter muss stärker gegen illegale Inhalte vorgehen. Zeit Online, 14. Dezember 2022, abgerufen am 15. Dezember 2022.
  13. JunIT: TV-Auftritte. Abgerufen am 26. April 2019.
  14. Max-Dortu-Preis. Abgerufen am 16. September 2022.
  15. Der goldene Aluhut + Facts Heroes 2022 - Die Verleihung. In: Der goldene Aluhut. Abgerufen am 3. November 2022 (deutsch).
  16. Wahl eines stellvertretenden nichtberufsrichterlichen Mitglieds des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
  17. Verleihung der Verfassungsorden 2023. In: bayern.landtag.de. 29. Februar 2024, abgerufen am 6. März 2024.