Daniel Krause (Jurist)

deutscher Jurist

Daniel Krause (* 2. Juli 1964 in Berlin) ist ein deutscher Rechtsanwalt. Er ist schwerpunktmäßig als Strafverteidiger in Wirtschaftsstrafsachen tätig.[1]

Krause stammt aus einer Juristenfamilie, bereits seine Mutter und sein Großvater waren Rechtsanwälte, sein Vater dagegen Pfarrer.[2] Krause wuchs in Berlin auf und studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bonn, Freiburg, und der Columbia University in New York.[3] 1995 promovierte er bei Urs Kindhäuser zu einem wirtschaftsstrafrechtlichen Thema und ist seitdem Rechtsanwalt in Berlin.[4]

Krause ist Mitglied des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer[5], Mitherausgeber der im C.H.Beck Verlag erscheinenden Neuen Zeitschrift für Strafrecht (NStZ)[6] und Autor in dem vom Ewald Löwe begründeten Kommentar zur Strafprozessordnung (Löwe/Rosenberg).[7]

Bekanntheit[8] erreichte Krause durch sein Auftreten in verschiedenen vielbeachteten Wirtschaftsstrafprozessen. Er vertrat unter anderem Klaus Esser im Mannesmann-Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf.[9] Er vertrat auch Wolfgang Vogel[10], Herbert Grönemeyer,[11] Stefan Krause,[12] Markus Frick[13] und Manfred Schmidt.[14] Im Korruptionsverfahren um Ferrostaal verteidigte er den Vorstandsvorsitzenden, Matthias Mitscherlich.[15] Matthias Graf von Krockow, früheres Mitglied der Geschäftsleitung des Bankhauses Sal. Oppenheim & Cie., verteidigte Krause in verschiedenen Strafverfahren betreffend die Bank.[16] Im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bezüglich der Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland vertrat Krause den Deutschen Fußball-Bund.[17] In der sogenannten Böhmermann-Affäre verteidigte Krause den Moderator Jan Böhmermann in dem aufgrund der Strafanzeige des türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan eingeleiteten Strafverfahren wegen eines satirischen Gedichts u. a. wegen des Verdachts der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten nach § 103 StGB a.F. Das Verfahren wurde eingestellt.[18] Krause verteidigte die Hauptaktionärin der Volkswagen AG, die Porsche SE, vor dem Landgericht Stuttgart im Verfahren betreffend Vorwürfe unrichtiger Unterrichtungen des Kapitalmarkts im Rahmen des gescheiterten Übernahmeversuchs des Volkswagen-Konzerns durch Porsche.[19] Das Verfahren endete mit einem Freispruch.[20]

Krause vertritt die Interessen der Volkswagen AG und anderer Gesellschaften des VW-Konzerns in der sogenannten Diesel-Affäre im Zusammenhang mit diversen in Deutschland und in zahlreichen anderen Ländern geführten staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen.[21][22]

Krause führt eine auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Berlin,[23] in der derzeit (2024) elf Rechtsanwälte tätig sind.[24]

Veröffentlichungen

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  • Ordnungsgemäßes Wirtschaften und Erlaubtes Risiko: Grund- und Einzelfragen des Bankrotts (§ 283 StGB) – zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des Konkursstrafrechts (1995)
  • Kommentierung der §§ 72 – 93 StPO in: Löwe/Rosenberg, Kommentar zur Strafprozessordnung, 25. Aufl. (2003) und 26. Aufl. (2008)
  • Hauptverhandlung in: Münchener Anwaltshandbuch: Strafverteidigung, hrsg. von Widmaier, 1. Aufl. (2006) und 2. Aufl. (2014)
  • Strafrechtliche Haftung von Geschäftsleitern in: Krieger/Schneider (Hrsg.), Handbuch Managerhaftung, 2. Aufl. (2010)
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Einzelnachweise

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  1. Fachgebiete von Daniel Krause
  2. Daniela Kuhr: Der Neue im Team der Verteidiger. In: sueddeutsche.de. 2010, ISSN 0174-4917 (sueddeutsche.de [abgerufen am 18. April 2018]).
  3. Rechtsanwälte der Kanzlei (Memento des Originals vom 22. Dezember 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.kralaw.de
  4. Ordnungsgemäßes Wirtschaften und Erlaubtes Risiko: Grund- und Einzelfragen des Bankrotts (§ 283 StGB) - zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des Konkursstrafrechts, Duncker & Humblot, ISBN 978-3428083756.
  5. Weblink zur Bundesrechtsanwaltskammer (Memento des Originals vom 22. Dezember 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.brak.de
  6. Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Strafrecht
  7. Kommentar zur Strafprozessordnung (Memento des Originals vom 22. Dezember 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.beck-shop.de (Löwe/Rosenberg)
  8. Bilanz, „Deutschlands beste Strafverteidiger“, Ausgabe Februar 2015
  9. Der Neue im Team der Verteidiger im Mannesmann-Prozess@1@2Vorlage:Toter Link/www.sueddeutsche.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., Süddeutsche Zeitung 19. Mai 2010
  10. Vor dem Berliner Landgericht begann der zweite Prozeß gegen Wolfgang Vogel, Berliner Zeitung vom 7. Mai 1996
  11. In die Falle gelockt - Gutachten entlasten Grönemeyer,Stern vom 2. Oktober 2015
  12. Durchsuchung bei der Deutschen Bank: Auch Chef der Prozessabteilung verhaftet, JUVE vom 14. Dezember 2012
  13. Markus Frick muss ins Gefängnis, Handelsblatt vom 25. Februar 2014
  14. Bestechlichkeit: Anklage gegen Wulffs Ex-Sprecher, Das Erste vom 7. März 2013
  15. Ex-Ferrostaal-Chef zahlt Bußgeld, Handelsblatt vom 12. Dezember 2012
  16. Christoph Driessen: Sal. Oppenheim: Verteidigung fordert milde Strafen für Ex-Banker. In: DIE WELT. 3. Juni 2015 (welt.de [abgerufen am 17. April 2018]).
  17. Hans Leyendecker, Klaus Ott: Unruhe im DFB-Paradies. In: sueddeutsche.de. 2015, ISSN 0174-4917 (sueddeutsche.de [abgerufen am 17. April 2018]).
  18. Mainzer Verfahren eingestellt: Böhmermanns Anwalt wirft Kanzlerin Vorverurteilung vor. In: FAZ.NET. 4. Oktober 2016, ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 17. April 2018]).
  19. Südwest Presse Online-Dienste GmbH: Stuttgart: Verteidigung will Freispruch im Prozess gegen Ex-Porsche-Chefs. In: swp.de. 14. März 2016 (swp.de [abgerufen am 17. April 2018]).
  20. Stuttgarter Nachrichten, Stuttgart, Germany: Ex-Porsche-Chef: Erst jetzt ist Wiedeking ein freier Mann. In: stuttgarter-nachrichten.de. (stuttgarter-nachrichten.de [abgerufen am 17. April 2018]).
  21. JUVE - www.juve.de: Nächster Schritt: Ermittler leiten Bußgeldverfahren gegen VW ein «  JUVE. Abgerufen am 17. April 2018 (deutsch).
  22. VW-Dieselaffäre: Die Angst der Manager. (handelsblatt.com [abgerufen am 17. April 2018]).
  23. The Legal 500 Deutschland 2018 > Deutschland 2018 > Wirtschaftsstrafrecht > recommended Law firms, Lawyers. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. April 2018; abgerufen am 17. April 2018 (amerikanisches Englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.legal500.de
  24. Krause und Kollegen Rechtsanwälte: KRAUSE & KOLLEGEN. Abgerufen am 17. April 2018.