Deich- und Hauptsielverband Südwesthörn-Bongsiel

Der Deich- und Hauptsielverband Südwesthörn-Bongsiel (DHSV Südwesthörn-Bongsiel) ist ein Wasser- und Bodenverband, dessen Verbandsgebiet etwa 500 km² der Ämter Südtondern und Mittleres Nordfriesland im Nordwesten des Kreises Nordfriesland umfasst. Das Verbandsgebiet verteilt sich etwa zu gleich großen Teilen auf die Entwässerungsgebiete Südwesthörn im Norden und Bongsiel im Süden.[1]

Der DHSV Südwesthörn-Bongsiel entstand im Jahr 1956 aus der Fusion der beiden Deich- und Hauptsielverbände Ruttebüll-Südwesthörn und Bongsiel mit Sitz in Niebüll. Er ist Oberverband von 39 Sielverbänden. Der DHSV ist Geschäftsstelle für die Bearbeitungsgebiete 1–3 im Rahmen der Flussgebietseinheit Eider.[2][3][4][5]

Der Vorstand führt die Bezeichnung Deichgrafschaft, die Verbandsversammlung Deichversammlung und der Vorsteher Oberdeichgraf. Die Rechtsaufsicht über den DHSV Südwesthörn-Bongsiel übt der Landrat des Kreises Nordfriesland aus.

Aufgabe des DHSV Südwesthörn-Bongsiel und seiner Unterverbände sind Hochwasserschutz, Unterhaltung von Gewässern, Schöpfwerksbetrieb, Naturschutz und Landschaftspflege. Mit der Änderung des Wassergesetzes von 1971 übernahm das Land Schleswig-Holstein die Verantwortung für die Landesschutzdeiche vom DHSV.

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Einzelnachweise

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  1. Der Deich- und Hauptsielverband Südwesthörn-Bongsiel. Gesetzliche Grundlagen und Organisation. Abgerufen am 18. Oktober 2022.
  2. Vgl. § 2a LWaG Schleswig-Holstein (Memento vom 17. September 2009 im Internet Archive) i. V. m. Anlage I zu § 2a LWaG Schleswig-Holstein (Memento vom 17. September 2009 im Internet Archive)
  3. Wasserrahmenrichtlinie – Organisation – Arbeitsgruppen – 1. In: www.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 18. März 2023.@1@2Vorlage:Toter Link/www.schleswig-holstein.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  4. Wasserrahmenrichtlinie – Organisation – Arbeitsgruppen – 2. In: www.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 18. März 2023.@1@2Vorlage:Toter Link/www.schleswig-holstein.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  5. Wasserrahmenrichtlinie – Organisation – Arbeitsgruppen – 3. In: www.schleswig-holstein.de. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 18. März 2023.@1@2Vorlage:Toter Link/www.schleswig-holstein.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)