Flussgebietseinheit Eider
Die Flussgebietseinheit Eider (FGE Eider) fasst im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie die Oberflächenwasserkörper und Küstengewässer im westlichen Teil Schleswig-Holsteins zu einer Flussgebietseinheit zusammen.
Beschreibung der Flussgebietseinheit Eider
BearbeitenDie Flussgebietseinheit Eider umfasst den westlichen Teil Schleswig-Holsteins. Neben der Eider sind der Flussgebietseinheit weitere Fließgewässer zugeordnet, die alle in die Nordsee entwässern.
Außerdem umfasst die FGE Eider die Küstengewässer der Nordsee von der Grenze zum Küstengewässer der Wiedau (dänisch: Vidå) bis zum südlich angrenzenden Küstengewässer der FGE Elbe. Seewärtig reicht das Küstengewässer bis eine Seemeile seewärts der Basislinie, d. h., es gehören auch die Nordfriesischen Inseln und Halligen zur FGE, und damit der Teil des Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, der nicht zur FGE Elbe gehört.[1]
Im Norden befindet sich das grenzüberschreitende Gewässereinzugsgebiet der Wiedau[2], im Osten die Flussgebietseinheit Schlei/Trave und im Süden die Flussgebietseinheit Elbe.[3]
Aktuell zuständige Behörde ist das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein.
Wichtigste Gewässer
BearbeitenIn der Karte in der Anlage eines Berichts des Bundesministeriums für Umwelt sind als wichtigste Gewässer hervorgehoben:[4]
Wasser- und Bodenverbände (Auswahl)
BearbeitenDeich- und Hauptsielverbände im Bereich der FGE Eider:
- Südwesthörn-Bongsiel
- Deich- und Hauptsielverband Sönke-Nissen-Koog-Schleuse
- Deich- und Hauptsielverband Arlau
- Eiderstedt
- Dithmarschen
Weblinks
Bearbeiten- Erster Bericht zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie: Flussgebietseinheit Eider. (PDF) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 18. Juni 2004, archiviert vom am 7. Dezember 2008; abgerufen am 30. Mai 2010.
- Fachinformationen zur EG-Wasserrahmenrichtlinie. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 30. Mai 2010.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ formale Festlegung in § 2a LWaG SH und Anlage zu § 2a LWaG SH. Abgerufen am 14. Juni 2010.
- ↑ WRRL-Bericht Anlage 1: Liste der zuständigen Behörden ( vom 7. Dezember 2008 im Internet Archive) (PDF; 137 kB)
- ↑ Karte der zuständigen Behörden. In: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Bericht der Bundesrepublik Deutschland. 18. Juni 2004, S. 2 (bmu.de [PDF; 238 kB]). Karte der zuständigen Behörden ( des vom 7. Dezember 2008 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Flussgebietseinheit Eider. In: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Hrsg.): Bericht der Bundesrepublik Deutschland. 18. Juni 2004, S. 6 (abrufen ( vom 7. Dezember 2008 im Internet Archive) [PDF; 1,5 MB]). Flussgebietseinheit Eider ( des vom 7. Dezember 2008 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.