Desoxymethoxetamin
Desoxymethoxetamin (Trivialname, Abkürzungen: 3-Me-2'-oxo-PCE, DMXE, 3D-MXE) ist eine Substanz mit dissoziativer Wirkung, die wie Ketamin oder Methoxetamin strukturell zur Gruppe der Arylcyclohexylamine zählt. Der Stoff wirkt als Antagonist des NMDA-Rezeptors und wird als Forschungschemikalie vertrieben.[3] Strukturell handelt es sich um ein α,α-disubstituiertes Cyclohexanon. Die beiden Substituenten sind eine N-Ethylaminogruppe und eine m-Tolylgruppe.
Strukturformel | ||||||||||
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Allgemeines | ||||||||||
Name | Desoxymethoxetamin | |||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C15H21NO | |||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | ||||||||||
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Arzneistoffangaben | ||||||||||
Wirkstoffklasse |
Dissoziativa | |||||||||
Eigenschaften | ||||||||||
Molare Masse | 231,339 g·mol−1 | |||||||||
Löslichkeit | ||||||||||
Sicherheitshinweise | ||||||||||
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Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). |
Gefahren
BearbeitenDurch seine Wirkung als potenter NMDA-Blocker wird die Substanz als besonders besorgniserregend eingestuft, da der Rezeptor möglicherweise geschädigt werden könnte.[3]
Rechtsstatus
BearbeitenAls Abkömmling der Arylcyclohexylamine unterliegt DMXE in Deutschland seit dem 18. Juli 2019 dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz.[4] Bis auf die im Gesetz definierten Ausnahmen sind Handel, Inverkehrbringen, Herstellung, die Verabreichung sowie das Verbringen von DMXE grundsätzlich strafbar.[5]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ DMXE HCl Cayman Chemical Company; abgerufen am 1. September 2024.
- ↑ Dieser Stoff wurde in Bezug auf seine Gefährlichkeit entweder noch nicht eingestuft oder eine verlässliche und zitierfähige Quelle hierzu wurde noch nicht gefunden.
- ↑ a b Tomohiko Irie, Yuta Yanase, Yosuke Demizu, Makoto Usami, Ruri Kikura-Hanajiri: Derivatives of methoxetamine and major methoxetamine metabolites potently block NMDA receptors. In: Journal of Pharmacological Sciences. Band 150, Nr. 4, 1. Dezember 2022, S. 233–243, doi:10.1016/j.jphs.2022.09.005.
- ↑ Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag. Abgerufen am 18. Juni 2024.
- ↑ Anlage NpSG - Einzelnorm. Abgerufen am 18. Juni 2024.