Debatte über die Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz

Gesetzesinitiative in Deutschland
(Weitergeleitet von Deutsch ins Grundgesetz)

Die Debatte über die Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz ist die öffentliche Diskussion um Bemühungen für oder gegen die rechtliche Festschreibung der deutschen Sprache als Nationalsprache im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG). Beide Anliegen werden von Vereinen und Initiativen sowie zahlreichen Politikern und anderen Personen des öffentlichen Lebens vertreten.

Für und Wider einer Grundgesetzergänzung

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Unterschriftenliste an Bundestagspräsident Lammert

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Eine Initiative für das Festschreiben der deutschen Sprache im Grundgesetz trat 2010 in Erscheinung, als der Verein deutsche Sprache und der Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland[1] den Anstoß zu einer entsprechenden Unterschriftenaktion gaben. Laut Boulevardzeitung Bild wurden dem damaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert durch die beiden Vereine 46.317 Unterschriften überreicht. Bild unterstützte die Aktion.[2]

Initiative „Deutsch ins Grundgesetz“

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Betreiber der die Grundgesetzänderung befürwortenden Kampagne Deutsch ins Grundgesetz sind die Sprachpflegerzeitung Deutsche Sprachwelt und der die Zeitung herausgebende gemeinnützige[3] Verein für Sprachpflege[4]. Die Initiatoren fordern, Art. 22 GG um einen Absatz 3 mit dem Inhalt: „Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch.“ zu ergänzen.[5] Zu dem Zweck wird eine Petitionsseite[5] unterhalten, über die eine die Initiative begleitende Petition an den Bundestag ausgedruckt werden kann. Seit Juni 2018 besteht dort ferner die Möglichkeit des elektronischen Mitzeichnens der Eingabe. Zu den Unterstützern der Petition gehören Josef Kraus, Präsident des Deutschen Lehrerverbandes von 1987 bis 2017, und der ehemalige Präsident des Umweltbundesamtes Andreas Troge.[6]

Begründung für Grundgesetzänderung

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Als Begründung für das Bewerben des Deutschen als geschützter Staatssprache nennt Deutsch ins Grundgesetz eine solche Gesetzesänderung als wichtig für die „Wertschätzung unserer Sprache“, als „Aufruf zur Integration“, eine „Achtung der Sprache“ erwirkend. Zudem werde so der mehrheitliche „Volkswille“ umgesetzt.[7] Die Verankerung der deutschen Sprache im Grundgesetz würde „die Sonderrolle der Bundesrepublik beenden, als einziges deutschsprachiges Land nicht die deutsche Sprache in der Verfassung zu nennen“ (siehe hierzu auch: Deutsche Sprache in anderen Ländern), teilt die Initiative auf ihrer Petitionsseite mit.[5] Laut Holger Klatte vom Verein deutsche Sprache betont die Ergänzung des Grundgesetzartikels 22 „die herausragende Stellung des Deutschen als grundsätzliches Verständigungsmittel in unserer Gesellschaft“.[8]

Öffentliche Stimmen für die Ergänzung des Grundgesetzes

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Die CDU forderte 2008 auf ihrem Parteitag, die deutsche Sprache im Grundgesetz zu verankern.[9] Nach der Unterschriftenaktion 2010 äußerten sich Hartmut Koschyk (CDU), Peter Friedrich, Sebastian Edathy (beide SPD), der seinerzeitige bayerische Umweltminister Markus Söder und Alexander Dobrindt (beide CSU) entsprechend.[10][11]

2015 begründete der Deutsche Kulturrat dieselbe Forderung mit der Funktion der Sprache als „wesentliches kulturelles Bindeglied in Deutschland“, dem „eine besondere Beachtung“ beigemessen werden solle.[12]

Auf ihrem Essener Parteitag 2016 beschloss die CDU eine identische wie die von der Initiative Deutsch ins Grundgesetz geforderte Ergänzung des Grundgesetzes als Parteiziel.[13] Der CDU-Bundestagsabgeordnete Volkmar Klein äußerte im Juni 2018 auf „abgeordnetenwatch.de“ dementsprechend, dass er das Anliegen des Vereins für Sprachpflege unterstützt.[14] Weitere Unterstützer sind Monika Grütters (CDU), Wolfgang Thierse (SPD), der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU)[15] und Stephan Brandner (AfD).[16]

Zum Tag der deutschen Sprache[17] am 8. September 2018 plädierten einen Tag zuvor der ehemalige Präsident des Deutschen Lehrerverbandes Josef Kraus, Uta Seewald-Heeg (Präsidentin der Neuen Fruchtbringenden Gesellschaft), Andreas Troge sowie der Kieler Gastwirt Andrew Onuegbu dafür, die deutsche Sprache im Grundgesetz festzuschreiben.[18]

Öffentliche Stimmen gegen die Ergänzung des Grundgesetzes

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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kritisierte 2008 den damaligen Vorstoß ihrer Partei für die Aufnahme des Deutschen ins Grundgesetz. Das Festschreiben zahlreicher Anliegen mit Verfassungsrang trage die Gefahr einer Inflation mit sich. Auch die Türkische Gemeinde und Teile von SPD, FDP, Grünen sowie der damalige CSU-Generalsekretär Karl-Theodor zu Guttenberg und der damalige NRW-Familienminister Armin Laschet (CDU) übten Kritik an dem CDU-Beschluss.[19][15] Der Sprachenexperte Rolf C. Peter sieht Sprache sich lediglich „verändern“ und betrachtet das Anliegen der Grundgesetzergänzung durch die Benennung der Staatssprache als auf einem „Aberglauben“ basierend, wobei „mit jedem neuen Fremdwort der Untergang der deutschen Sprache prophezeit“ werde.[20]

Während der Bundestagsdebatte am 2. März 2018 hielt der ostfriesische SPD-Abgeordnete Johann Saathoff eine Rede teilweise auf Platt, in der er die Forderung der AfD zurückwies, Deutsch als Landessprache im Grundgesetz festzuschreiben. Er betonte, dass Deutschland durch andere Sprachen nicht ärmer, sondern reicher werde: „Düütschland word neet armer dör anner Spraken, Düütschland word rieker.“[21][22][23]

Die taz veröffentlichte am 2. Dezember 2008 ein Pro und Contra zur Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz.[24] Der Journalist Bastian Sick schrieb in Spiegel Online in seiner Zwiebelfisch-Kolumne am 3. Dezember 2008 eine satirische Abhandlung zu dem Vorstoß der CDU und der Kritik daran aus den eigenen Reihen.[25]

Status quo

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Gesetzgebung in Deutschland

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Grundgesetz und Verwaltungsgesetze

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Das Grundgesetz und sämtliche Bundes- und Landesgesetze sind in deutscher Sprache geschrieben. Einige Erlasse wurden allerdings auch in anerkannte Minderheitensprachen übersetzt, so die mecklenburg-vorpommersche Landesverfassung[26] und das schleswig-holsteinische Friesisch-Gesetz[27]. Eine grundgesetzliche Festschreibung als Staats- oder Landessprache gibt es darüber hinaus nicht. Laut § 23 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist Deutsch die Amtssprache bei der Ausübung einer bestimmten Gruppe des Bundesrechts.[28] In anderen Bereichen der Ausübung von Bundesrecht gelten analoge Regelungen.[29] Auch die Landesverwaltungsverfahrensgesetze bestimmen Deutsch zur Amtssprache in Angelegenheiten der Länder.[30][31][32] Gänzlich auf Amtssprachenregelungen verzichten Berlin, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.

Weitere Sprachen in Deutschland

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Zusätzlich sind in der Bundesrepublik Deutschland gebietsbezogen die laut Europäischer Charta geschützten Minderheitensprachen Dänisch, Nordfriesisch, Saterfriesisch, Romanes, Obersorbisch und Niedersorbisch sowie (im Sprachgebiet nicht flächendeckend) die Regionalsprache Niederdeutsches Platt für die Verwendung im Schulunterricht, bei behördlichen Vorgängen, kulturellen Veranstaltungen sowie im sozialen und wirtschaftlichen Leben zugelassen.[33][34][35] Ähnliches gilt durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auch für die Deutsche Gebärdensprache (DGS).

→ Hauptartikel: Amtssprachen innerhalb Deutschlands; Minderheitensprachen in Deutschland

Bundestag

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Am 2. März 2006 erschien die Ausarbeitung „Sprache im Grundgesetz“, verfasst vom Fachbereich III Verfassung und Verwaltung des Deutschen Bundestages.[36] Am 7. November 2011 stieß die im Petitionsausschuss behandelte Petition für die Grundgesetzänderung auf Reserviertheit. Ferner wurde über eine Petition mit gegenteiligem Anliegen debattiert. Der Ausschuss konnte sich dabei keine einhellige Meinung bilden.[37] 2018, ebenfalls am 2. März, war das Thema Aufnahme der deutschen Sprache ins Grundgesetz Gegenstand der parlamentarischen Arbeit des Bundestages.[38] Der von der AfD-Fraktion eingebrachte Gesetzesentwurf[39][40] stieß trotz ähnlicher Forderungen aus der CDU/CSU[41] auch auf Widerspruch aus allen anderen Fraktionen.[42] Er wurde an den zuständigen Innenausschuss, den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.[43][44] Die parlamentarische Abhandlung des Themas befindet sich seither in der Schwebe. (Stand: 10. Oktober 2019)

Deutsche Sprache in anderen Ländern

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Einzelnachweise

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  1. Verein deutsche Sprache“ und „Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland<sic> sind Original-Eigenschreibweisen.
  2. 46.317 Unterschriften für Deutsch ins Grundgesetz an Norbert Lammert überreicht, „Bild“ vom 9. November 2010
  3. Der Verein für Sprachpflege (Vereinsregisternummer 21539 bei dem Amtsgericht Fürth (Bayern)) bei firmenwissen.de
  4. „Wer wir sind“, deutsch-ins-grundgesetz.de
  5. a b c d Verein für Sprachpflege: Initiative „Deutsch ins Grundgesetz“, Petition und Positionen (deutsch-ins-grundgesetz.de)
  6. „Unterstützer“, deutsch-ins-grundgesetz.de, abgerufen am 28. September 2018
  7. TU Dresden: 85 % der Deutschen für Aufnahme der deutschen Sprache im GG (2009)
  8. Holger Klatte: Staatsziel Deutsch, Bundeszentrale für politische Bildung (15. Oktober 2010)
  9. CDU fordert: Deutsche Sprache im Grundgesetz verankern, Der Tagesspiegel (2. Dezember 2008)
  10. Bild: „Abgeordnete wollen Deutsch ins Grundgesetz schreiben“, vom 9. November 2011
  11. Markus Söder: „Deutsch muss endlich ins Grundgesetz“, Bild vom 30. November 2010
  12. Deutscher Kulturrat: „Deutsch als gemeinsame Sprache im Grundgesetz“, vom 5. Oktober 2015
  13. Stuttgarter Nachrichten: CDU will Deutsch im Grundgesetz haben, (7. Dezember 2016)
  14. abgeordnetenwatch.de: CDU-MdB Volkmar Klein unterstützt „Deutsch ins Grundgesetz“ (28. Juni 2018)
  15. a b RP Online: Argumente für und gegen die Festschreibung des Deutschen im GG, mit Pro- (Norbert Lammert) und Kontra-Argumenten (Armin Laschet, beide CDU), vom 4. Dezember 2008
  16. Verein deutsche Sprache: Auflistung von Befürwortern der Sprachkampagne − Infobrief 404 (10/2018) vom 9. März 2018
  17. Verein deutsche Sprache: Tag der deutschen Sprache jeden zweiten Sonnabend im September
  18. Prominente unterstützen „Deutsch ins Grundgesetz“, presseportal.de vom 7. September 2018
  19. Focus: „Merkel bedauert CDU-Entscheidung“ und Auflistung verschiedener Kritiker (2. Dezember 2008)
  20. Rolf C. Peters: Von Schimären und andere <sic> Aberglauben, Bundeszentrale für politische Bildung (15. Oktober 2010)
  21. NDR Niedersachsen: „So ernst, so heiter: AfD-Konter auf Plattdüütsch“
  22.   YouTube: „Bundestag-Antrag: Johann Saathoff (SPD) kontert AfD auf Plattdeutsch aus“ <sic>
  23. Sätze des Jahres. In: Der Spiegel 49a/2018, 5. Dezember 2018, S. 202 (Chronik 2018).
  24. Die CDU macht sich wichtig ... Aber hat dieser tendenziell volkstümelnde Gedanke nicht auch etwas für sich?“, taz.de vom 2. Dezember 2008
  25. Bastian Sick: „Deutch ins Grundgesätz!“ „Zwiebelfisch“-Kolumne, www.spiegel.de vom 3. Dezember 2008
  26. Verfatung von dat Land Mäkelborg-Vörpommern; vgl. 20 Jahre Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern, S. 53 f.
  27. Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid (Friisk-Gesäts – FriiskG).
  28. Deutschland  Wortlaut § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz, www.gesetze-im-internet.de, abgerufen am 17. August 2018
  29. Deutschland  Analoge Regelungen in anderen Bereichen der Ausübung von Bundesrecht § 19 SGB X und in § 87 AO.
  30. Nordrhein-Westfalen  Hessen  Baden-Württemberg  Bayern  Deutsch als Amtssprache von Bundesländern(1): in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg je in § 23 Abs. 1 und in Bayern in Art. 23 Abs. 1 ihrer Verwaltungsverfahrensgesetze.
  31. Saarland  Thüringen  Mecklenburg-Vorpommern  Sachsen  Deutsch als Amtssprache von Bundesländern(2): im Saarland, in Thüringen und in Mecklenburg-Vorpommern je in § 23 Abs. 1 der Verwaltungsverfahrensgesetze, in Sachsen via VwV Dienstordnung vom 28. Juni 2018, unter I. Allgemeines, 2. Amtssprache
  32. Hamburg  Bremen  Deutsch als Amtssprache von Bundesländern(3): in Hamburg und Bremen (PDF; S. 26) je in § 23 Abs. 1 der Verwaltungsverfahrensgesetze
  33. Europaische Union  Deutschland  Bundesministerium des Innern: Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (Memento des Originals vom 13. November 2022 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bmi.bund.de, aus Nationales und internationales Minderheitenrecht, bezogen auch auf Art. 3 Abs. (3) Satz 1 GG (abgerufen am 17. August 2018)
  34. Schleswig-Holstein  Neben Amtssprache Deutsch einige regionale Sprachen zugelassen, etwa in § 82 b des Allg. Verwaltungsgesetzes Schlesw.-Holsteins
  35. Sachsen  VwV Dienstordnung Sachsen (I. Allgemeines, 2. Amtssprache, a+b): Amtssprache Deutsch; Eingänge in sorbischer wie solche in deutscher Sprache zu behandeln (vom 28. Juni 2018)
  36.   Deutscher Bundestag (Fachbereich III Verfassung und Verwaltung): „Sprache im Grundgesetz“ (2. März 2006)
  37.   Deutscher Bundestag (Dokumente): „‚Deutsch ins Grundgesetz‘-Petition stößt auf Skepsis“, zur Bundestagsdebatte am 7. November 2011
  38. Verein deutsche Sprache: Bundestag debattiert über „Deutsch ins Grundgesetz“, Infobrief 404 (10/2018) vom 9. März 2018
  39.   Deutscher Bundestag (Dokumente): „AfD will Deutsch als Landes­sprache gesetzlich fest­schreiben“
  40.   Bundestags-Drucksache 19/951 vom 27. Februar 2018 (PDF; 208 kB)
  41. Die AfD will − und die Union eigentlich auch, ntv zu der geplanten Grundgesetzergänzung um die Nationalsprache Deutsch, vom 2. März 2018
  42. AfD will deutsche Sprache verteidigen – dann belehrt sie ein Deutschtürke. In: Huffington Post. 2. März 2018, abgerufen am 16. Oktober 2018.
  43.   Deutscher Bundestag: „Überweisung beschlossen“ (betr. 2. März 2018, 18. Sitzung, als Tagesordnungspunkt 14 für 9.50 Uhr angesetzt)
  44.   Deutscher Bundestag: Überweisungsbeschluss zu Tagesordnungspunkt 14 (Amtliche Protokolle)
  45. Osterreich  Österreich: Artikel 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) schützt Deutsch und Minderheitensprachen, Rechtsinformationssystem des Bundes
  46. Schweiz  Schweiz: Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Memento des Originals vom 21. Mai 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.admin.ch, unter Artikel 4: „Landessprachen“
  47. Liechtenstein  Fürstentum Liechtenstein: Verfassung des Fürstentumes Liechtenstein (Art. 6, auf Seite 2) (PDF; 306 kB) − ausgegeben am 24. Oktober 1921
  48. Luxemburg  Luxemburg: Deutsche Sprache in Verwaltungs-, Gerichts-, Verwaltungsanfragen-Anliegen u. im Parlament dem Französischen und Luxemburgischen gleichgestellt (Memento des Originals vom 9. August 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/luxembourg.public.lu, luxembourg.public.lu (offizielle Regierungsseite), abgerufen am 17.08.2018
  49. Loi du 24 février 1984 sur le régime des langues (Memento vom 12. Februar 2006 im Internet Archive; PDF; 178 kB)
  50. Belgien  Belgien(1) − siehe auch: Sprachen in Belgien
  51. Belgien(2): „Jede Gemeinde des Königreichs gehört einem dieser Sprachgebiete an.“, betr.: Sprachgebiete, aus Artikel 4 der belgischen Verfassung (deutsches, französisches, niederländisches und zweisprachiges Sprachgebiet); „Der Gebrauch der in Belgien gesprochenen Sprachen ist frei; ...“, Artikel 30 der belgischen Verfassung
  52. Italien  Sudtirol  Südtirol Italien (Südtirol): Artikel 99: Deutsche Sprache für Bürger der Prov. Bozen dem Italienischen gleichgestellt (Memento des Originals vom 26. November 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.regione.taa.it, aus: Sonderstatut für Trentino-Südtirol, vom 31. August 1972 (Tag der Dekretfassung)
  53. Frankreich  Frankreich: Deutschsprachige Onlinesparte der Elsässischen Neuesten Nachrichten (Dernières Nouvelles d'Alsace)
  54. Danemark    Dänemark (insb. Nordschleswig): Deutsche Minderheit (Memento des Originals vom 13. Oktober 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/agdm.fuen.org in der „Arbeitsgemeinschaft deutscher Minderheiten in der FUEN
  55. Rumänien  Rumänien: „Multikulti − Rumäniens Völkervielfalt“; 18 anerkannte Minderheiten, jede im Parlament vertreten, betrifft u. a. Rumäniendeutsche in Siebenbürgen und dem Banat„Das Recht auf Unterricht in der jeweiligen Muttersprache ist seit 1999 gesetzlich verankert“ (planet-wissen.de, Stand: 2017)
  56. Namibia  Namibia(1): Englisch alleinige Amtssprache, Chapter 1, Article 3-1 (Language), orusovo.com, auf Englisch abrufbar; abgerufen am 20. August 2018
  57. Namibia(2): Namibia 2011 Population & Housing Census Main Report, Ergebnisse der Volkszählung 2011, Seite 68
  58. Namibia(3): verfassungsmäßige Ausnahmen vom Englischen für die ansässigen Sprecher anderer Sprachen, Chapter 1, Article 3-2 und 3-3 (Language), orusovo.com, auf Englisch abrufbar; abgerufen am 20. August 2018