Schadges

Stadtteil von Herbstein
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Schadges ist ein Stadtteil von Herbstein im mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Schadges
Stadt Herbstein
Koordinaten: 50° 34′ N, 9° 25′ OKoordinaten: 50° 34′ 7″ N, 9° 25′ 5″ O
Höhe: 369 (357–384) m ü. NHN
Fläche: 4,84 km²[1]
Einwohner: 75 (30. Juni 2021)[2]
Bevölkerungsdichte: 15 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. August 1972
Postleitzahl: 36358
Vorwahl: 06647
Schadges
Schadges

Geschichte

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Die älteste erhaltene Erwähnung von Schadges Schadiges stammt von 1296.[1]

Mit der Gebietsreform in Hessen wurde Schadges durch Landesgesetz am 1. August 1972 ein Stadtteil von Herbstein.[3][4]

Territorialgeschichte und Verwaltung

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Die folgende Liste zeigt im Überblick die Territorien, in denen Schadges lag, bzw. die Verwaltungseinheiten, denen es unterstand:[1][5]

Materielles Recht

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In Schadges galten die Riedesel’schen Verordnungen als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit diese Verordnungen keine Bestimmungen enthielten. Dieses Sonderrecht behielt theoretisch seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, in der gerichtlichen Praxis wurden aber nur noch einzelne Bestimmungen angewandt. Das Partikularrecht wurde zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst.[8]

Gerichtsverfassung seit 1803

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In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Schadges ab 1806 das „Riedeselsche Patrimonialgericht Altenschlirf“ zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Altenschlirf“ war daher von 1821 bis 1853 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Altenschlierf, das für Schadges zuständig war. 1853 erfolgte die Verlegung des Landgerichts nach Herbstein.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Herbstein und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[9] Ab 1943 wurde das Amtsgericht Herbstein nur noch als Zweigstelle des Amtsgerichts Lauterbach betreiben, bevor es 1968 endgültig aufgelöst wurde und in dem Amtsgerichtsbereich von Lauterbach zugeschlagen wurde. In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Marburg, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Einwohnerentwicklung

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Quelle: Historisches Ortslexikon[1]

  • 1961: 74 evangelische und 33 katholische Einwohner
Schadges: Einwohnerzahlen von 1834 bis 1970
Jahr  Einwohner
1834
  
91
1840
  
110
1846
  
115
1852
  
115
1858
  
95
1864
  
92
1871
  
93
1875
  
93
1885
  
76
1895
  
90
1905
  
112
1910
  
111
1925
  
102
1939
  
84
1946
  
120
1950
  
108
1956
  
107
1961
  
107
1967
  
102
1970
  
82
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1]

Ortsvorsteherin ist Doris Kurz (Stand Juni 2016).[10]

Naturdenkmal

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Der Geotop „Dicke Steine“ liegt ca. 400 m nordöstlich des Dorfes am Rande des Brandwaldes in der Gemarkung Heiliges Kreuz. Er zählt zu den erdgeschichtlich bedeutenden Relikten des Vulkanismus im Vogelsberg. Der Aufschluss war früher ein kleiner Steinbruch, der stillgelegt und sich selbst überlassen wurde. Dies erklärt das schwer durchdringliche Dickicht, das die Felsen umgibt. Der Geotop wird von schwarzen, feinkörnig dichtem Alkalibasalt gebildet. Das Gestein ist kompakt und weist ein porphyrisches Gefüge mit Olivin und Klinopyroxen-Einsprenglingen auf. Die Felsen sind Reste von einem Gang und umgeben von Gesteinen aus verkieselten Sanden. Die 2–3 m hohe und 5 m lange Klippe wird von auffällig dünnen Säulen mit einem Durchmesser von lediglich 5 bis 15 cm gebildet.

Wirtschaft und Infrastruktur

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Durch den Ort verläuft die Landesstraße 3139. Den Öffentlichen Personennahverkehr stellt die Verkehrsgesellschaft Oberhessen mit den Buslinien VB-28 und VB-48 sicher.

Im Ort wachsen ca. 30 Weinreben. Für die Einwohner des kleinsten Stadtteils steht ein Dorfgemeinschaftshaus zur Verfügung.

Einzelnachweise

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  1. a b c d e Schadges, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 23. März 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. Stadt Herbstein – Zahlen, Daten, Fakten. Abgerufen am 28. November 2021.
  3. Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Alsfeld und Lauterbach (GVBl. II 330-12) vom 1. August 1972. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 215, § 7 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  4. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27. 5. 1970 bis 31. 12. 1982. W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart und Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 368.
  5. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  6. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 23 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  7. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 425 (online bei Google Books).
  8. Arthur B. Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 29, Anm. 92 und S. 103, Anm. 14.
  9. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  10. Ortsbeiräte. Stadt Herbstein, abgerufen am 15. Oktober 2017.
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