Diskussion:Ärztekammer Westfalen-Lippe

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Dr. Hartwig Raeder in Abschnitt Steuervermeidung

Steuervermeidung

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bitte belegen, dass reputable Medien in größerer Zahl sich eingehend (und damit meine ich nicht eine Erwähung in einem Nebensatz) mit dem Sachverhalt beschäftigt haben. Bis dahin hat das hier nichts zu suchen.--LdlV (Diskussion) 20:46, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten

ist durch die Belege 7,8 und 9 in dieser Version belegt Das Thema ist auch im Landtag behandelt worden. .--Färber (Diskussion) 20:55, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Der Abschnitt ist erstens belegt und war zweitens Thema im Landtag. Drittens ist es Fakt, dass bei einer Investition von 100 Mio Euro in einen Fonds in Luxemburg das Geschäftsmodell der Ärztekammer charakterisiert wird. Die Beschreibung von Geschäftsmodellen ist Ziel der Wikipedia. Anderenfalls bräuchte es keine Artikel über Unternehmen und Institutionen wie die Ärztekammern. Die Löschung ist daher in keiner Weise begründet. -- Neudabei (Diskussion) 22:05, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten
Ich sehe hier außreichende Rezeption. Belegt noch dazu. Ziel der Wikipedia ist es jedoch eine Enzyklopädie zu schreiben und nicht Geschäftsmodelle zu veröffentlichen. --Der-Wir-Ing (Diskussion) 22:09, 25. Nov. 2014 (CET)Beantworten
ich habe den Absatz auskommentiert. Die ÄK ist nicht identisch mit der ÄV. Gruß, --Sti (Diskussion) 13:18, 1. Dez. 2014 (CET)Beantworten
@Sti: Die Ärzteversorgung ist eine Einrichtung der Ärztekammer[sv 1]
Das weiß ich wohl :-), ich war selbst mal Mitglied der ÄKWL. Es handelt sich aber nicht um die Anlage von Mitteln der Ärztekammer, sondern von Rentenversicherungsbeiträgen der Mitglieder der ÄVWL (die nicht notwendigerweise Mitglieder der ÄKWL sind). Gruß, --Sti (Diskussion) 13:32, 1. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Der Abschnitt müsste vermutlich in den Artikel Ärzteversorgung Westfalen-Lippe. Den Sachverhalt habe ich schon angesprochen unter Benutzer_Diskussion:Dr._Hartwig_Raeder. Mit fehlt nur gerade die Zeit mich zu kümmern. -- Neudabei (Diskussion) 13:46, 1. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Ja, falls er überhaupt relevant ist für WP, dann in den ÄVWL-Artikel. Dort steht übrigens: "Die ÄVWL übernimmt die Kapitalanlage für das Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen und des Landtags Brandenburg." Gruß, --Sti (Diskussion) 14:22, 1. Dez. 2014 (CET)Beantworten
In erster Linie übernimmt die ÄVWL die Kapitalanlage ihrer eigenen ärztlichen Mitglieder. Offenbar haben zwei Landtage ein weiteres Versorgungswerk gegründet, welches ihre Gelder von der ÄVWL anlegen lässt. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 14:52, 1. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Aus dem Artikel des WDR: "Versorgungswerke der Ärzte sind Körperschaften des Öffentlichen Rechts und bei Investitionen in Deutschland von Steuern befreit." [1] Es kann sich hier also rein sachlogisch gar nicht um Steuervermeidung handeln. --LdlV (Diskussion) 14:50, 1. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Die Steuerbefreiung gilt nur für Kapitalanlagen im Inland. Steuervermeidung und Steuerumgehung sind übrigens auch nicht verboten, im Gegensatz zur Steuerhinterziehung, von der hier keine Rede ist. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 15:03, 1. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Natürlich gilt die Steuerbefreiung nur im Inland. Nächster Satz in der Quelle: "Wenn sie allerdings Geld im Ausland anlegen, müssten sie die Gewinne nach ausländischem Recht versteuern." Wenn die Körperschaft in D ohnehin von der KSt befreit ist, kann dem Gang ins Ausland rein sachlogisch nicht das Motiv Steuervermeidung zugrunde liegen. --LdlV (Diskussion) 15:12, 1. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Der Grund für den Gang ins Ausland könnte eine dort höhere Rendite sein. Der Grund für den Gang nach Luxemburg könnte in einer kleinen Ertragsbesteuerung liegen. Insofern könnten höhere Steuern in anderen Ländern vermieden werden. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 15:46, 1. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Ebent. Da die KSt im INland null beträgt, wird der ganze Steuervermeidungsquatsch hinfällig. Gilt dann auch für den Versrogungswerk-Artikel. Hoffe dass das damit geklärt ist und wir hier nicht noch mehr von unserer Zeit verschwenden müssen.--LdlV (Diskussion) 15:52, 1. Dez. 2014 (CET)Beantworten
Nein. Wenn das Geschäftsmodell von maximaler Rendite und minimaler Steuer in Luxemburg von der Ärzteversorgung genutzt wird, dann darf das schon bei Wikipedia erwähnt werden. Besonders dann, wenn es ungewöhnlich wäre. Eine ausländische Steuerminimierung kann auch bei inländischer Steuerbefreiung lohnend sein. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 16:17, 1. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Anmerkungen

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  1. http://www.aevwl.de/profil/die-aevwl/