Diskussion:Ölpreisbindung

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von TheDoktorchen in Abschnitt Ein Bärendienst?

6/1/3-Bildung

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Ist die 6/1/3-Bildung nicht immer quartalsweise? Also zu Januar / April / Juni / Oktober ? Hier wird der Preis zu November festgesetzt, ist das wirklich möglich? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 217.7.227.251 (DiskussionBeiträge) 16:35, 12. Feb. 2008 (CET)) Beantworten

Du hast recht, die Tabelle ist falsch. Auch bei 6/1/3 werden die Preise zu Beginn eines Quartals neu bestimmt. Für Oktober z.B. ist der Mittelwert der Notierungen des StaBuA vom März bis August maßgeblich. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 84.62.75.107 (DiskussionBeiträge) 9:56, 11. Mai. 2008 (CEST))

Versuch einer Ordnung

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Ich habe mal versucht, den Artikel ein bisschen zu ordnen. Dabei sollten meines Erachtens erst die Tatsachen und dann unter Kritik die Bewertungen kommen. Der Artikel hat wenig Belege und insbesondere die Bewertungen kommen unbelegt. Bei unbelegten Aussagen zu üblicher Vertragsgestaltung will ich nicht kleinlich sein, wenn der eine oder andere Beleg fehlt. So etwas steht nicht in Google, die Leute, die sich die Mühe machen, so einen technischen Artikel zu schreiben, haben wohl Branchenerfahrung. Unbelegte Bewertungen habe ich aber teils gelöscht:

Generelles, unbelegtes OPEC-Bashing ist hier Off-Topic. Es ist hier nicht die Frage, ob die OPEC die Ölpreise treibt (oder ob es nicht vielmehr die Knappheit und der wachsende Bedarf junger Industrieländer wie China ist). Die Frage ist hier nur, ob möglicherweise Ölpreisbindungen zu einer Verfestigung von unangemessenen Margen und Preisniveaus im Gasmarkt führen können. Wenn es eine solche Diskussion gegeben hat, sollte sie mit einer Quelle belegt werden. Heute glaube ich nichts davon. Verträge werden bei Abschluss so eingestellt, dass sie marktgerecht sind. Nachher kann der Gas-Öl-Spread für oder gegen einen laufen. Natürlich beschwert sich der Verlierer dann.--Arianndi (Diskussion) 19:04, 24. Aug. 2021 (CEST)Beantworten

Gesetzliches Verbot verankern?

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Welche Auswirkungen hätte ein gesetzlich verankertes Koppelungsverbot in Deutschland für den Verbraucher? und wie sind die Erfahrungen in anderen Ländern, wo es einen echten Wettbewerb gibt, und die Preisbindung nicht stattfindet? --Holger 09:30, 9. Mär. 2008 (CET)Beantworten


Stadtwerke sind keine Importeure

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Die Ölpreisbindung der Gasimporteure scheint tatsächlich eine andere zu sein als die beschriebene 6/1/3-Kopplung an das Heizöl. Wenn man die Grenzübergangspreise ansieht, stellt man fest, dass sie nur mit einer größeren Verzögerung den Heizölpreisen folgen. In den Grenzübergangspreisen sind auch Schlussabrechnungen von Take-or-Pay-Verträgen enthalten, die den Preis in den Monaten beeinflussen. Deshalb ist der der Grenzübergangswert auch nicht besonders gut als Bezugsgröße für Indexierung geeignet. Stadtwerke, die die überwiegende Zahl der Endkunden beliefern haben, haben jedoch einen Gasbezugsvertrag mit einer festen HEL-Klausel. Von daher betrifft die Kritik in dem Artikel die Gasimporteure und nicht die Stadtwerke. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 84.62.75.107 (DiskussionBeiträge) 9:56, 11. Mai. 2008 (CEST))

Die Stadtwerke schließen oft immer noch Verträge mit Heizölbindung ab, obschon sie klar erkennen können, dass eine solche durch die internationale Ölpreisbindung nicht gerechtfertigt sein kann. Nichts und niemand hindert die Stadtwerke, die ihre Branchenverbände VKU und BDEW majorisieren, sich politisch und wirtschaftlich für eine Neuregelung einzusetzen, wonach die Gasbezugspreise an die BAFA- Erdgasimportpreise gekoppelt werden, eine Indexierung, welche die Energiekonzerne bisher bereits bei den Erdgas- Speichervertägen praktizieren. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 89.246.202.26 (DiskussionBeiträge) 15:25, 18. Aug. 2008 (CEST)) Beantworten

Wie hängt das ganze mit anderen Gassorten zusammen?

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Die Kopplung scheint ja nur das Erdgas zu betreffen. Aber gibt es auch paralellen respektive vertragliche Preisbindungen an andere Gasorten oder sonstige fossile Brennstoffe für Gassorten wie Butan, Propan etc.? Biogas wird es ja wohl noch nicht betreffen ;) Wie steht es eigentlich um das Argument das Erdgas nur ein Abfallprodukt der Erdölföderung ist? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 91.6.116.98 (DiskussionBeiträge) 18:20, 23. Aug. 2008 (CEST)) Beantworten

Schwurbeligen Satz entfernen?

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Zitat: Am weltweiten Wärmemarkt, soweit ein solcher existieren sollte, soll Heizöl die wichtigste Konkurrenzenergie zum Erdgas sein.

Zweimal "soll" bzw. "sollte"? Also Hörensagen? Aber woher? Das heißt, es ist unklar, ob überhaupt ein weltweiter Wärmemarkt existiert, aber wenn, dann ist weiterhin unklar, ob Heizöl die Konkurrenzenergie ist? Nach dem Motto: Sollte es einen Osterhasen geben, dann könnte dieser vielleicht ein rosa Fell haben. --Turdus 10:09, 21. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Neugliederung

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Hallo, es wäre schön wenn sich einer der Autoren um eine Neugliedederung bemüht. Der Abschnitt Definition ist sehr lang und beinhaltet neben einer Erklärung der Grundvereinbarung auch eine Entwicklungsgeschichte, wirtschaftliche Folgen und bewertende Informationen durch Schilderungen der Verhältnisse in anderen Ländern. Hier sollte besser getrennt werden, so dass interessierte sich konkret über bestimmte Sachverhalte informieren können ohne mehrere Bildschirmseiten zu lesen. --Cepheiden 12:58, 27. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Dem stimme ich unbedingt zu: seit wann und besonders warum es die Ölpreisbindung gibt, wird z. B. erst im dritten Absatz erklärt, das ist aber das, was mich als Leser, neben einer kurzen Definition, am meisten interessiert. Ich hoffe, der Beitrag wird jetzt, wo das BGH die Ölpresbildung gekippt hat, überarbeitet. --Prud 11:32, 24. Mär. 2010 (CET)Beantworten

BGH kippt Ölpreisbindung

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Der BGH hat die Ölpreisbindung für Privatkunden gekippt, siehe hier --H.A. 10:52, 24. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Hier ist die Pressemitteilung vom Bundesgerichtshof. HEL bedeutet "Heizöl Extra Leicht". Das sollte unbedingt in einen überarbeiteten Artikel rein. --H.A. 11:54, 24. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Aktuell?

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Ist der Artikel überhaupt noch aktuell? Dem 2010er Urteil zufolge dürfte es die Ölpreisbindung in dieser Form doch nicht mehr geben, oder? Auf jeden Fall müsste in den Artikel,wie sich die Preisbildung seitdem geändert oder, wenn nicht, warum sie sich nicht geändert hat. Habe leider keine Ahnung von diesem Thema, aber villeicht kann das ja jemand übernehmen. Asdrubal (Diskussion) 15:53, 23. Jan. 2015 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 01:53, 22. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Ein Bärendienst?

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Dieser Artikel ist inzwischen (2022) ziemlich alt. Gleiches gilt für die verlinkten Seiten bzw. Tabellen zum Gaspreis. Retrospektiv stellt sich die Frage, ob die durch Gier nach billiger Energie getriebenen BGH-Prozesse nicht doch die Tür für Preismanipulationen durch dominante Gaserzeuger geöffnet haben. Zwar ist Wikipedia kein Platz für originalen wissenschaftlichen Diskurs, aber etwas aktuellere Preisvergleiche für Gas, Öl oder andere Energie würden helfen. Vielleicht findet jemand auch zitierbare Veröffentlichungen zum Thema. TheDoktorchen (Diskussion) 01:04, 21. Jun. 2022 (CEST)Beantworten