Diskussion:Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Bitte kein Newsportal zu COP 10
BearbeitenDer Artikel wird immer unausgewogener. Fokus ist nicht COP 10, sondern die CBD! Bitte beachten. --Katach 07:12, 30. Okt. 2010 (CEST)
Weitere Lücken
BearbeitenUnter den Einzelnachweisen finde ich keinen einzigen begutachteten Fachartikel. Auch fehlt die Literatur zur CBD komplett. Dieser Artikel hat noch viel offenes Potenzial. --Katach 07:35, 30. Okt. 2010 (CEST)
WP 101
BearbeitenBitte WP:Q beachten und Aussagen belegen! "das weltweit bedeutenste und weitreichenste Abkommen zum Naturschutz" oder "Die CBD gilt als das internationales Schlüsselinstrument für die Erhaltung, die nachhaltige Nutzung sowie die Sicherstellung eines angemessenen Zugangs zu den biologischen Ressourcen der Erde." sind sehr starke Aussagen und erfordern handfeste Beweise. Zumindest also einen breiten Konsens von Fachwissenschaftlern (die sich mit diesem Abkommen wissenschaftlich auseinandergesetzt haben!). Ansonsten bleibt nur, die Ansichten von relevanten Personen/Organisationen wiederzugeben und unzweideutig als solche Meinungen zu kennzeichnen. --Katach 00:55, 29. Dez. 2010 (CET)
- Belege sind natürlich immer gut; der beigefügte Link zum BfN würde m.E. ausreichen, wenn die Formulierung etwas abgeschwächt würde (z.B. "eines der bedeutendsten Abkommen zum weltweiten Naturschutz"). Nils Simon T/\LK? 09:17, 29. Dez. 2010 (CET)
- Eine PM des BfN soll dies nachweisen? Da sollte schon was handfesteres her. Du wirst auf vielen Websites zu internationalen Abkommen Dinge lesen können wie "Schlüsselinstrument"/"Zielerreichung"/"enorme Wichtigkeit" etc. In Punkto NPOV unterscheidet sich dies nicht von einer Produktwerbung. Notwendig ist die unabhängige Einschätzung durch Fachwissenschaftler. Und zwar mit einem breiten Konsens (wenn man auf Standpunktzuschreibungen verzichten will). Ansonsten bleibt nur, die Meinung von relevanten Personen als solche wiederzugeben und entsprechend zu kennzeichnen. Diese zweite Option ist natürlich nur zweite Wahl. Besser wäre es, Artikel vorrangig auf der Fachliteratur zu basieren. Dann ergibt sich bestimmt auch ein realistischeres, weniger selbstbeweihräucherndes Bild. --Katach 09:49, 29. Dez. 2010 (CET)
- „Eine PM des BfN soll dies nachweisen?“ Genau - das fachlich zuständige Bundesamt reicht als Quelle aus, um darauf zu verweisen dass wir es bei der CBD mit einem der weltweit bedeutendsten Naturschutzabkommen zu tun haben (auch wenn ich die Konvention eher als Umweltabkommen bezeichnen würde, aber seis drum). So etwas muss nicht "bewiesen" werden, genauso wenig wie man "beweisen" muss dass die Vereinten Nationen eines der bedeutendsten Foren multilateraler Zusammenarbeit sind. Belegen ja, beweisen nein. Was die Engländer so unprätentiös als "common sense" bezeichnen, ist auch hier ausreichend. Anders sähe die Sache freilich aus, wenn es erheblichen Widerspruch gegen eine solche Einordnung gäbe. Den sehe ich aber nicht. Man kann vortrefflich darüber streiten wie effektiv die CBD funktioniert, aber ganz zweifellos bildet sie mit CITES, Ramsar, CMS und der WHC das Rückgrat der globalen Biodiversitäts-Politik. Nils Simon T/\LK? 10:47, 29. Dez. 2010 (CET)
- Du drehst mit deiner "common sense"-Argumentation eine zentrale WP-Richtlinie auf den Kopf: Die Pflicht, Informationen zu belegen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte, nicht bei dem, der sie in Frage stellt. (wo wir aber dabei sind: Sagt dir dein common sense, dass die CBD ihre Ziele [Erhaltung, die nachhaltige Nutzung sowie die Sicherstellung eines angemessenen Zugangs zu und des gerechten Vorteilsausgleich aus der Nutzung der biologischen Ressourcen der Erde] erreichen wird und dass eine Erreichung dieser Ziele unabdingbar ist für nachhaltige Entwicklung, für die Überwindung von Armut sowie die Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen? Weiter gefragt: Wenn dieser common sense wirklich so common wäre, dürfte es doch keine Problem sein, eine reputable Quelle aufzutreiben, oder?) Der Widerspruch, die Strittigkeit, der Zweifel muss nicht nachgewiesen werden. Alles was nachgewiesen werden muss, ist die Korrektheit der Aussagen in der WP. Was bleibt? Das BfN bezeichnet die CBD "als internationales Schlüsselinstrument für die Erhaltung, die nachhaltige Nutzung sowie die Sicherstellung eines angemessenen Zugangs zu und des gerechten Vorteilsausgleich aus der Nutzung der biologischen Ressourcen der Erde." Wenn wir das so in den Artikel schreiben, wäre ich einverstanden. --Katach 11:24, 29. Dez. 2010 (CET)
Übereinkommen über die biologische Vielfalt[2]
BearbeitenWarum wird o.g. offizielle Bez. nicht weitergel.? -- 217.224.231.91 14:09, 5. Feb. 2015 (CET)
- bei mir funzt's: Übereinkommen über die biologische Vielfalt. --Hungchaka (Diskussion) 14:49, 5. Feb. 2015 (CET)
Lemma
BearbeitenFugen-S und Bindestrich ist ja eigentlich unmöglich. Schreibt man das tatsächlich so? Hier z.B. lese ich etwas anderes. --Zollernalb (Diskussion) 11:11, 30. Apr. 2015 (CEST)
- das sehe ich ebenso kritisch, auch der Spiegel von 2003. Leider kann man keine Weiterleitung herstellen, weil der Artikel Biodiversitätskonvention schon besteht und zuvor gelöscht werden müsste - weiß jemand, wie das geht? --Kuhni74 (Diskussion) 13:39, 24. Aug. 2017 (CEST)
- habe soeben für den Artikel Biodiversitätskonvention einen Löschantrag gestellt, um die Weiterleitung realisieren zu können. --Kuhni74 (Diskussion) 13:50, 24. Aug. 2017 (CEST)
Obacht! COP 1 usw. gibt es auch bei den UN-Klimakonferenzen!
Bearbeiten-> zB COP 21! Demgemäß müssten wir die beiden COPs differenzieren?! Die hier mit COP xy (CBD)? Die COP-Bezeichnungen ohne Zusatz bei den Klimakonferenzen sind gebräuchlicher?! --Hungchaka (Diskussion) 16:01, 3. Dez. 2016 (CET)
- Gesagt, getan: --Hungchaka (Diskussion) 17:46, 3. Dez. 2016 (CET)
Namen
BearbeitenDas Vertragswerk heißt im Deutschen "Übereinkommen über die biologische Vielfalt" und so sollte auch dieser Artikel heißen. "Biodiversitätskonvention" ist eine kaum weniger umständliche Wortschöpfung für den allgemeinen Sprachgebrauch und kann als Weiterleitung erhalten bleiben. --TheOneAndOlli (Diskussion) 16:45, 30. Sep. 2020 (CEST)
- Stimmt! Da du es nicht geändert hast, mache ich das mal ;-) --Fährtenleser (Diskussion) 17:00, 30. Sep. 2020 (CEST)
- Ah, aufgelaufen! Jetzt verstehe ich, warum das Lemma noch nicht aktualisert wurde... --Fährtenleser (Diskussion) 17:02, 30. Sep. 2020 (CEST)
- Danke für die Verschiebung!--TheOneAndOlli (Diskussion) 14:49, 1. Okt. 2020 (CEST)
- Ah, aufgelaufen! Jetzt verstehe ich, warum das Lemma noch nicht aktualisert wurde... --Fährtenleser (Diskussion) 17:02, 30. Sep. 2020 (CEST)
Nagoya – Kuala Lumpur Supplementary Protocol on Liability and Redress
BearbeitenFehlanzeige, siehe: The Nagoya – Kuala Lumpur Supplementary Protocol on Liability and Redress to the Cartagena Protocol on Biosafety--Ciao • Bestoernesto • ✉ 06:04, 9. Jul. 2021 (CEST)
Beitritte und Ratifizierungen
BearbeitenAugenscheinlich ist das Übereinkommen eine mehrstufige Angelegenheit. Es wird offensichtlich durch (bisher drei) Protokolle von Zeit zu Zeit erweitert. Die Mitgliedsstaaten des ursprünglichen Übereinkommens müssen anscheinend diesen Protokollen jeweils von neuem beitreten und sie ggf. von neuem ratifizieren. So wurde das im Artikel bisher nicht erwähnte "Nagoya – Kuala Lumpur Supplementary Protocol on Liability and Redress" (siehe ein Abschnitt höher) wohl bisher erst von 49 Mitgliedern ratifiziert. So gibt es z.B. auch Mitglieder des ursprünglichen Übereinkommens, welche diesen Protokollen zwar ebenfalls beigetreten sind, aber keines davon mehr ratifiziert haben, wie beispielsweise Eswatini.--Ciao • Bestoernesto • ✉ 06:36, 9. Jul. 2021 (CEST)
Ratifzierungen
Bearbeitenbis 2020 haben im internationalen Kontext lediglich Andorra, der Irak, Somalia und die Vereinigten Staaten das Vertragswerk nicht ratifiziert.
Gemäß der Liste List of Parties (cbd.int) haben Andorra, der Irak und Somalia zumindest das ursprüngliche Abkommen durch Accession (Annahme nach der Unterschriftsperiode) angenommen. Außer den USA und dem Vatikan haben gemäß der genannten Liste alle Teilnehmer ratifiziert, sind beigetreten (Accession) o.ä. --91.198.67.77 18:09, 23. Nov. 2023 (CET)