Diskussion:Ülpenich
Namensherkunft
Bearbeitenz. B. : in diesem Satz auf gallisch lesen wir typische lateinischen Personennamen, die von den Galliern benutzt worden sind : « lopites snIeððdic sos brixtia anderon c lucion floron nigrinon adgarion aemilI on paterin claudIon legitumon caelion ».C. Cottereau (Diskussion) 17:35, 10. Mär. 2012 (CET)
- Gut möglich, aber es gibt Quellen, die besagen, dass es sich bei Ulpius tatsächlich um einen Römer gehandelt hat: „Der Ort Ülpenich ist keltischen Ursprungs. Sein Name war Ulpiacum und geht auf den Römer namens Ulpius zurück. Der Name dieses sehr vornehmen Römers ist aus mehreren rheinischen Inschriften bekannt. Auf dem Schiefelsberg war eine römische Villa oder Militärbefestigung, da der Ort in der Nähe der römischen Zweigstraße von Belgica (Billig) nach Tolbiacum (Zülpich) lag.“[1] Dass es sich um einen Gallier gehandelt haben könnte, ist in meinen Augen nur Spekulation. Gruß -- KAgamemnon (Diskussion) 21:09, 11. Mär. 2012 (CET)
- KAgamemnon, hören Sie mal, Spekulation ist auch der Römer Ulpius. Wer war er ? Woher kam er ? Information über diesen Mann ? Identität ? Natürlich keine. Die Identität der Villae rusticae- Besitzer ist fast immer unbekannt. Die einzige Sache, die wir wissen : der Personenname ist zwar Lateinisch, aber konnte gleichfalls der Name eines romanisierten Kelten sein, was logisch ist, weil das Suffix keltisch ist und nicht lateinisch. Wo die richtigen Römer (d. h. aus Italien) sich niedergelassen haben, haben sie nur das Suffix -anum (gleiche Bedeutung. Italien -ano, Südfrankreich -an) benutzt (wie zum Beispiel in der Provence, östlich des Rhône). Gruß.C. Cottereau (Diskussion) 21:42, 12. Mär. 2012 (CET)
Zu Eurer Kontroverse:
- @KAgamemnon: die von Dir verlinkte Webseite zuelpich.de ist als Quelle historischer Information ungeeignet, und ihre Formulierung "Der Name dieses sehr vornehmen Römers ist aus mehreren rheinischen Inschriften bekannt" ist auch ziemlich daneben, da der Name "Ulpius" weder nur in rheinischen Inschriften erscheint noch in rheinischen Inschriften jeweils auf die gleiche Person zu beziehen ist. Ob der Eponym von Ülpenich überhaupt Ulpius oder vielmehr Ulpinius hieß, ist fraglich, die römische Villa auf dem Schievelsberg ist Phantasy (der älteste dortige Fund ist m.W. ein Sax aus merowingischer Zeit), und auch die römische Villa Ulpi(ni)acum ist letztlich nur durch den Ortsnamen und den Glasfund von Gut Dürffenthal indiziert (außer der im Artikel jetzt beschriebenen Glasflasche kam 1905 durch den Erwerb der Sammlung Merken noch ein weiterer Fund von Gut Dürffenthal ins heutige Bonner Landesmuseum, mit der Inventarnummer 17341, bei dem es sich nach einer Bemerkung von 1907 ebenfalls um einen Glasfund handelt, zu dem ich aber noch keine weiteren Angaben finden konnte).
- @Normannus/C. Cottereau: die keltische Suffigierung des Ortsnamens ist typisch für die Region und besagt deshalb noch nichts über die Ethnie und Sprache des Besitzers, der den Namen ja nicht selbst geschaffen haben muß und ein römischer Legionär anderer Provenienz und Sprache gewesen sein kann. Aber wie Du selbst schon sagst, sind solche Spekulationen müßig.
Ansonsten:
- @KAgamemnon: Schönen Dank für die freundliche Ansprache auf meienr Benutzerseite. Aber die Angaben, die ich bei meiner heutigen teilweisen Neufassung weggelassen hatte, hatte ich nicht ohne Grund weggelassen. Du hast jetzt teils wieder teils neu eingefügt:
- Angebliche mundartliche Aussprache "Ölepenich": wenn ein Karnevalsverein auf seiner Webseite als Eigenkreation den Spruch "Ül ben ich us Ölepenich" publiziert, dann ist das noch kein Grund und keine Quelle, um in einem enzyklopädischen Artikel "Ölepenich" als mundartliche Namensform zum Ortsnamen zu stellen, insbesondere dann nicht, wenn es sich um eine silbisch erweiterte Form mit entsprechendem Erklärungsbearf handelt.
- Ich habe keine Ahnung, wie viele "Kapellen" im Zeitraum von immerhin gut 600 Jahren der Siegburger Probstei unterstanden, und welche davon tatsächlich als "Kapellen" anzusprechen wären, es ist für den Artikel aber unerheblich. Wenn Du selbst keine anderen Quellen als zuelpich.de dafür hast, gehört es erst recht nicht dahin.
- Für den Neubau der Kapelle nennt die von mir referenzierte Publikation (Harald Herzog / Norbert Nussbaum, Stadt Zülpich, Köln: Rheinland-Verlag, 1988 (= Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Denkmäler im Rheinland, 9.5), S. 267-269) das Jahr 1701. Die dortige Darstellung verdient zwar auch sonst einige Fragezeichen, ist aber jedenfalls maßgeblicher als zuelpich.de mit der dortigen Angabe "um 1710", zumal auch der dort behauptete "Erlaß" Clemens XI. vom 17. Juli 1710 so nicht zu verifizieren ist.
- Bau der neuen Pfarrkirche "auf einem geschenkten Grundstück": soll mir eigentlich egal sein, und ich bezweifle in diesem Fall auch nicht, daß die dort vollständigere Information auf zuelpich.de "auf einem von den Gebrüdern Maus geschenkten Grundstück" richtig sein wird, aber um sie in den Artikel einzubringen, wäre sie doch wohl vollständig und dann auch mit genaueren Angabe der Stifter einzubringen.
- Ich nehme Deine Änderungen deshalb erst einmal wieder raus.
Weggelassen habe ich ansonsten noch u.a. verschiedene Angaben zu den beiden Burgen. Speziell zu der älteren heißt es bei Herzog/Nussbaum:
- Sitz war die in den Rotbachauen erbaute zweiteilige Wasserburg, die 1385 vom durch seine Heirat mit Katharina von Ulpech in ihren Besitz gekommenen Dietrich Schinnemann von Aue, einem der einflußreichsten Jülicher Ritter seiner Zeit, an das Stift Nideggen verkauft wurde. Seither hieß die Burg Ülpenich Nideggener Hof, wurde im 16. Jh. zerstört und wohl nur als einfacher Gutshof wiederaufgebaut. 1808 waren noch einige bauliche Reste und die versumpften Wassergräben sichtbar; heute erinnert nur der Flurname „In der Alten Burg" an den ehemaligen Rittersitz.
Das wirkt auf den ersten Blick sehr kundig und könnte man eigentlich inhaltlich übernehmen, aber ich wüßte doch gerne, auf welche Quellen es sich stützt. Gefunden habe ich zwei von Esser veröffentlichte Urkunden vom 27. März 1384 und 19. Mai 1384, denenzufolge Dietrich und seine Ehefrau "castrum et curtem nostram" an das Stift Nideggen verkauften, es handelt sich aber um das Jülicher Lehnsgut Dietrichis in Aue ("in villa de Auwe situata", "sijn hüys zo Auwe bynnen deme kirspel van Auwe"), d.h. in Kreuzau, und nicht um eine Burg in den Rotbachauen von Ülpenich. Katharina soll außerdem 1385 gemeinsam mit ihrem Mann einen Verkauf von Besitz in Ülpenich an Nideggen beurkundet und besiegelt haben, laut Stieldorf (Rheinische Frauensiegel, p.372 Nr.17) handelte es sich um 'den Oberhof in Ülpenich', Schorn (Eifilia sacra, II, p.249) spricht von "dessen [Dietrichs] Hof zu Uelpenich", auch anderweitig habe ich hierzu nur die Bezeichnung "Hof" und keinen Hinweis auf eine Burg oder gar "zweiteilige Wasserburg" als Gegenstand des Verkaufs gefunden, und die Dokumente, die sich offenbar dazu und zu zwei vorhergehenden Verpfändungen desselben Besitzes im Düsseldorfer Landesarchiv befinden, scheinen unveröffentlicht und waren für mich auch im Findebuch noch nicht zu ermitteln. --Otfried Lieberknecht (Diskussion) 12:51, 27. Apr. 2012 (CEST)
- Hallo Otfried, zuerst muss ich sagen, dass ich nicht annähernd solche historische Kenntnisse und auch derart umfangreiche Literatur zur Verfügung habe wie Du. Selbstverständlich ist zuelpich.de, die offizielle Homepage der Stadt Zülpich, als historische Quelle vollkommen unzureichend. Da dort aber gerade der Erlass von Clemens XI. mit dem genauen Datum aufgeführt wird, was sich sicherlich auch irgendwie nachvollziehen lassen sollte, wäre es in meinen Augen zumindest nicht grundlegend verkehrt, dies aufzunehmen, zumal Du selbst die Darstellung in Deiner Quelle mit „einigen Fragezeichen“ versiehst.
- Zur „angeblichen“ mundartlichen Aussprache: Es ist sehr schwierig, dies bei einem 1000-Seelen-Ort mit einer enzyklopädie-tauglichen Quelle nachzuweisen, besonders da hier das Ripuarische kaum noch im Alltag gesprochen wird, sondern hauptsächlich von älteren Menschen und im Karneval. In geschriebener Form ist auch keine große Auswahl an Quellen vorhanden, eine Auflistung der mundartlichen Ortsnamen im Rheinland beispielsweise ist mir zumindest nicht bekannt. Da fällt die Quellensuche bei einer Stadt wie Kölle grundsätzlich schon leichter. Aber gut, ich hätte es gerne im Artikel drin, also liegt hier die „Beweislast“ auch auf meiner Seite. Ich kann hier leider nicht mehr als die schon angeführte Quelle nennen, und dies aus dem täglichen Sprachgebrauch bestätigen, aber wenn dies nicht ausreichend ist, muss diese Information halt draußen bleiben. Gruß, -- KAgamemnon (Diskussion) 21:50, 27. Apr. 2012 (CEST)