Diskussion:Abmahnung

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 217.238.135.77 in Abschnitt BKS Link Geschäftsbetrieb
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90 bis 95 Prozent

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"Im Wettbewerbsrecht werden 90 bis 95 Prozent aller Verstöße bereits im Abmahnverfahren, also außergerichtlich erledigt." Woher stammt diese Zahl? Das müsste doch belegt werden. -- Lapp (Diskussion) 09:46, 20. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Der fragliche Text ist mit dieser Bearbeitung in den Artikel gekommen. Als Quelle ist dort „Teplitzky, S. 535ff“ genannt. Vermutlich ist Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren von Otto Teplitzky) gemeint. --Count Count (Diskussion) 18:26, 20. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Treffer, Danke. Teplitzky, Wettbewerbsrechtl. Ansprüche u. Verfahren, 10. Aufl. 2011, Kap. 41 Rn. 3; Fezer/Büscher, UWG, 2. Aufl. 2010, § 12 Rn. 2, ich habe den Teplitzki nicht, aber er wird zitiert bei Frey: Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung, JuS 2014, 968 - bei Gelegnehit schau ich im Original nach und füge dann das Zitat ein.--Lapp (Diskussion) 17:53, 23. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Stark Deutschland-lastig

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"In Österreich spricht man von einer Unterlassungsaufforderung." -- Und ansonsten ist alles identisch zu Deutschland? Das kann ja wohl nicht sein ... -- Alexey Topol (Diskussion) 16:11, 1. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

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Die BKS hilft nicht wirklich weiter! Ich entferne daher den Link. --217.238.135.77 19:04, 17. Dez. 2021 (CET)Beantworten