Diskussion:Absturz eines Learjet 35 im Sauerland
Bild in der Infobox
BearbeitenEs gibt in den Commons das nebenstehende Bild der abgestürzten Maschine. Bitte entscheidet doch, welches Foto wir hier haben wollen; ich persönlich tendiere eher zum Foto des Learjets, einfach weil der Laie damit mehr anfangen kann als mit den Trümmerteilen. Das Trümmerteil-Foto würde ich unter die Positionskarte setzen, wenn der Artikel ein wenig mehr an Umfang gewonnen hat. --Filterkaffee Talk! 09:28, 29. Jun. 2014 (CEST)
Gedenkstätte
BearbeitenHallo zusammen, ich finde die Bezeichnung als „Gedenkstätte“ ein wenig unpassend, weil es sich derzeit „lediglich“ um ein Holzkreuz handelt, dass auch bei Verkehrsunfällen etc. aufgestellt wird und nichts mit einer Gedenkstätte gemäß des Wikipedia-Artikels zu tun hat; ich würde den Abschnitt eher in „Erinnerungsstätte“ oder einen anderen Begriff umbenennen, der klar macht, dass es sich hier nicht um eine Gedenkstätte wie in einem ehemaligen Konzentrationslager o. ä. handelt. Andere Meinungen? Viele Grüße --Filterkaffee (Diskussion) 18:27, 11. Aug. 2015 (CEST)
- Ich klebe nicht am Begriff aber Erinnerungsstätte gefällt mir noch weniger. Demnächst mache ich noch Foto vom Kreuz.--Falkmart (Diskussion) 17:21, 12. Aug. 2015 (CEST)
- Welche alternativen Begriffe wären denn noch möglich? Ein Denkmal ist es ja nun auch nicht… Im Zweifelsfalle belassen wir es einfach bei der aktuellen Formulierung, So wichtig ist ein einzelnes Wort im Artikel ja nun auch nicht. Weißt du denn jetzt schon, von wem das Kreuz aufgestellt worden ist? Von den Angehörigen oder der GFD? --Filterkaffee (Diskussion) 19:48, 12. Aug. 2015 (CEST)
- Die ersten kleinen Kreuze waren von Angehörigen. Das neue große Kreuz ist von der Dorfgemeinschaft.--Falkmart (Diskussion) 17:49, 13. Aug. 2015 (CEST)
- Welche alternativen Begriffe wären denn noch möglich? Ein Denkmal ist es ja nun auch nicht… Im Zweifelsfalle belassen wir es einfach bei der aktuellen Formulierung, So wichtig ist ein einzelnes Wort im Artikel ja nun auch nicht. Weißt du denn jetzt schon, von wem das Kreuz aufgestellt worden ist? Von den Angehörigen oder der GFD? --Filterkaffee (Diskussion) 19:48, 12. Aug. 2015 (CEST)
"Luftwaffen-Piloten"
BearbeitenEs ist natürlich angesichts der Tragödie, die immer mit einem solchen Unfall verbunden ist, ein nebensächliches Detail. Dennoch sei erwähnt, dass es sich beim Kapitän des verunglückten Learjets um einen Korvettenkapitän a.D. handelte, der während seiner aktiven Zeit im Marinefliegergeschwader 2 Tornado flog. Der Copilot, Major a.D., war ursprünglich ebenfalls Angehöriger des MFG 2 und wechselte nach dessen Auflösung zur Luftwaffe, wo er im AG 51 weiter Luftfahrzeugführer auf Tornado war und schließlich in den letzten Jahren vor seiner Pensionierung als Fluglehrer auf der Sheppard AFB in Texas diente.
Detail am Rande: bereits der Vater des Copiloten flog bei der Marine Starfighter und Tornado und kam 2002 bei einem Flugunfall mit einem Ultraleichtflugzeug ums Leben.
http://trauer.shz.de/gedenken/korvettenkapitan-a-d-olaf-peltzer/38498436 http://www.shz.de/lokales/landeszeitung/abschied-von-verunglueckten-piloten-id7034881.html http://www.flugzeugforum.de/threads/78049-Absturz-Learjet-GFD-nach-Kollision-mit-Jet-EF-im-Sauerland/page27 (nicht signierter Beitrag von 2003:6C:CC29:54CA:E002:6978:E728:11ED (Diskussion | Beiträge) 20:34, 2. Dez. 2015 (CET))
- Du kannst es ja einbauen.--Falkmart (Diskussion) 00:54, 4. Dez. 2015 (CET)
Dokumentation
BearbeitenDie Dorfgemeinschaft erstellte eine Doku [1].--Falkmart (Diskussion) 15:59, 31. Dez. 2015 (CET)
- Wenn sie auf DVD erscheint bzw. im Fernsehen ausgestrahlt wurde und die Relevanzkriterien für Filme erreicht, dann sollte man das in den Artikel einbauen.--JTCEPB (Diskussion) 17:22, 31. Dez. 2015 (CET)
- Soweit ich es verstehe ist dies nur eine schriftliche Dokumentation. Da sie vermutlich von der Dorfgemeinschaft herausgebracht wurde kann man sie wahrscheinlich nicht zitieren. Ich werde aber bei den Autoren per Telefon nachfragen. Werde auch nach Bildern fragen. Muss zudem noch das Kreuz fotografieren.--Falkmart (Diskussion) 19:30, 31. Dez. 2015 (CET)
Olsberg als nächstgrößeren Ort in die Einleitung hinzufügen?
BearbeitenNach diesem Revert und einer anschließenden Diskussion hätte ich gerne eine dritte Meinung, ob es sinnvoll ist, zusätzlich zum Ort Elpe "bei Olsberg" zu ergänzen. Ich freue mich auf eure Meinung. --Der Buckesfelder Disk. bewerten E-Mail 20:53, 9. Jan. 2016 (CET)
- Wenn du eine 3M haben willst, dann musst du sie auch dort beantragen.--JTCEPB (Diskussion) 21:39, 9. Jan. 2016 (CET)
- Eine dritte Meinung muss nicht beantragt werden, sie kann auch von anderen Mitlesern dieser Seite kommen. --Der Buckesfelder Disk. bewerten E-Mail 22:12, 9. Jan. 2016 (CET)
- Theoretisch, aber ich bin mir ziemlich sicher das dies nicht so viele tun. Filterkaffee als Ersteller bestimmt, ansonsten wirds eng.--JTCEPB (Diskussion) 23:32, 9. Jan. 2016 (CET)
- Ich halte den Punkt nicht für so wichtig. Vielleicht ein Kompromiss "Elpe, Stadtgebiet Olsberg im Hochsauerlandkreis".--Falkmart (Diskussion) 00:14, 10. Jan. 2016 (CET)
- Theoretisch, aber ich bin mir ziemlich sicher das dies nicht so viele tun. Filterkaffee als Ersteller bestimmt, ansonsten wirds eng.--JTCEPB (Diskussion) 23:32, 9. Jan. 2016 (CET)
- Eine dritte Meinung muss nicht beantragt werden, sie kann auch von anderen Mitlesern dieser Seite kommen. --Der Buckesfelder Disk. bewerten E-Mail 22:12, 9. Jan. 2016 (CET)
Namen und Daten der Piloten auf dem Foto belassen?
BearbeitenDas Foto des Gedenkkreuzes zeigt klar erkennbar Namen und Geburtstage der Piloten. Ist das gewollt/zulässig/akzeptabel? (nicht signierter Beitrag von 217.85.225.98 (Diskussion) 22:30, 1. Aug. 2020 (CEST))
- Das Gedenkkreuz bzw. beide zeigen schon immer den Namen. Warum sollten nun hier die Namen geheim gehalten werden?--Falkmart (Diskussion) 09:00, 2. Aug. 2020 (CEST)
- Ja, das ist zulässig. Art 1 der DSGVO schränkt den Anwendungsbereich auf natürliche Personen ein. Eine natrülicher Person ist rechtsfähig, die existenz beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod. Erwägungsgrund 27 der DSGVO schließt die Anwendung auf Verstorbene explizit aus. Dies bedeutet, dass Ansprüche auf die Anwendung der DSGVO nicht vererbt werden. Dies bedeutet aber nicht, dass die Daten Verstorbener nun für alle Zwecke freigegeben sind; § 203 Abs. 4 Nr. 3 StGB findet nach wie vor sein Anwendung. Bei Gedenkstätten ist es ähnlich wie bei Grabmalen: Durch die Anbringung durch die Angehörigen mit entsprechenden personenbezogenen Daten findet eine zugestimmte Veröffentlichung statt. Dies darf natürlich durch Fotografie weiterverbreitet werden. Für die Nennung ausschließlich des vollen Namens (z.B. im Rahmen einer Gedenkstätte) ist noch nicht einmal die Zustimmung der Angehörigen erforderlich. 87.155.240.200 21:26, 19. Mai 2024 (CEST)