Diskussion:Abt

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Launus in Abschnitt Äbtissin

Ein Abtpräses ist der Obere einer monastischen Kongregation, vor allem im Benediktinerorden.
Kann das eingearbeitet werden --StillesGrinsen 16:08, 30. Dez 2005 (CET)


Reichklöster in Deutschland

Seit 1648 war die Eidgenossenschaft aus dem Reichsverband auch völkerrechtlich ausgeschieden. Sollte man deshalb die Fürstäbte von Eisiedeln und St. Gallen (und z.B. auch Muri) nicht aus der Aufzählung herausnehmen? Sicherlich, gerade der Abt von St. Gallen besaß noch Territorien im Reichsgebiet, aber er saß, so weit ich informiert bin, nicht im Immerwährenden Reichstag zu Regensburg. --- FoxFoxFox, 04.03.2006


naturgemäß

Der Abt wird von allen stimmberechtigten Professen des Klosters gewählt. Das Ergebnis der Wahl wird dem Diözesanbischof und dem Apostolischen Stuhl sowie der Ordensleitung mitgeteilt. Eine Bestätigung der Wahl durch den Ordensoberen oder den Papst ist nicht nötig. Anschließend erhält der gewählte Abt von einem Bischof oder einem anderen Abt die Benediktion und die Pontifikalien (Krummstab, Ring) und der Abt (naturgemäß nicht die Äbtissin) oft auch die Mitra.

"Naturgemäß" ist allerdings gut. 217.231.99.222 20:16, 7. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Exemtion

"Diese sind Souveräne über die Abtei und direkt dem Papst unterstellt." - Ist das noch so? Ich dachte, eine Exemtion sei heute eher eine Ausnahme. Minimind 22:25, 15. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Vereinfacht gesagt: In Instituten ›päpstlichen Rechts‹ ist dies natürlich immer noch so, es heiß aber seit dem CIC 1983 nicht mehr so. -- Siard 11:06, 16. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Buddhismus

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Im heutigen und auch englischen Sprachgebrauch werden auch die Vorsteher buddhistischer Klöster Äbte genannt, selbst Wikipedia macht das, Beispiel hier http://de.wikipedia.org/wiki/Antai-ji. Hier fehlen sie. Müsste eigentlich der Fairness halber nachgetragen werden. Schön wäre auch zu wissen, ob die katholischen Äbtissinnen entsprechende Befugnisse haben oder ob sie eingeschränkt sind in ihren Funktionen. Die Fürstäbtissinnen von Essen zum Beispiel waren ja im Mittelalter mit die einflussreichsten Frauen in Deutschland. (nicht signierter Beitrag von 78.50.29.233 (Diskussion) 09:20, 5. Nov. 2012 (CET))Beantworten

Siehe: Ōi Saidan wurde 1948 Abt (住職, jūshoku) am Moshō-ji. So auch Buddhistischer Abt in Japan

Auch [[1]] wird diese Funktion erläutert. Jushoku wird allgemein mit dem Wort "Abt" übertragen und entspricht auch in etwa der Funktion.--Widipedia (Diskussion) 16:59, 6. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Domina (Kloster)

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ist eine Weiterleitung hierhin. Allerdings gibt es keine Erklärung. Gruss --Nightflyer (Diskussion) 22:20, 31. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

die Abtsweihe verleiht trotzdem ein unauslöschliches Prägemal?

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also ein character indelibilis, um gleichmal den Fachbegriff hervorzukramen? Das ist ein Spezifikum der charakterisierenden Sakramente, also Taufe, Firmung und Weihesakrament, und da die Abtsweihe allgemein nicht als Sakrament (wie Diakonen-, Priester- und Bischofsweihe) und "nicht einmal" wie die alten niederen Weihen und der Subdiakonat als "zwar nur Sakramentale aber trotzdem zum Weihesakrament gehörig" gilt, dürfte das zumindest nicht so einfachhin zu behaupten sein. Ist das ein Zitat eines Theologen?--2001:A61:20C8:C801:5028:A004:F64D:20D7 22:42, 10. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Ich teile deine Bedenken und habe die Passage mal auskommentiert, bis jemand die Aussage belegt.--Der wahre Jakob (Diskussion) 23:15, 10. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Hauptartikel Fürstabt

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Fürstabt nennt als Hauptartikel Reichsprälat. Dort ist der Begriff aber kaum erklärt und scheint diesen auch höchstens gering zu umfassen (wenn ich es richtig rausgelesen habe, steht der Fürstabt noch einmal über den Reichsprälaten?) Es gibt (inzwischen?) einen eigenen Artikel: Fürstabt. Sollte keine Gegenwehr kommen, würde ich diesen demnächst verlinken. Vielleicht vertu' ich mich aber auch und das Reichsprälat hat an dieser Stelle seine Daseinsberechtigung, dann korrigiert mich bitte! Liebe Grüße, --Fallen Sheep (Diskussion) 16:57, 26. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Durch diese Bearbeitung von PaterMcFly erledigt.  --Fallen Sheep (Diskussion) 23:50, 9. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Äbtissin

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Der Artikel behandelt nur unzureichend das Amt der Äbtissin. Er stellt diese dar, als sei das eben nur die weibliche Bezeichnung. Das ist unzureichend, denn die Beschreibung für den Abt lassen sich nicht einfach übertragen. So ist zum Beispiel eine Äbtissin in der katholischen Kirche niemals Priesterin.

Auch ist es heutzutage eigentlich nicht mehr hinnehmbar, dass der Titel des Artikels sich nur auf den männlichen "Abt" bezieht. --2003:DA:7F09:5F00:BD8D:618A:296C:D576 00:12, 8. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Das Amt des Abtes und der Äbtissin ist quasi identisch. Man kann die Begriffe jeweils gleichsetzen, auch in der Regel des Hl. Benedikt wird das so gehandhabt. Mit der Priesterweihe hat der Abt zwar einige Kompetenzen mehr, aber die Priesterweihe ist ja seit Papst Franziskus auch keine grundlegende Voraussetzung mehr. Grüße --Launus (Diskussion) 09:24, 8. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Sorry - man kann es sich auch einfach machen. Erst seit sehr kurzer Zeit ist die Priesterweihe keine grundlegende Voraussetzung mehr. Dennoch war sie das über viele Jahrhunderte lang und auch heute ist das Fehlen der Priesterweihe immer noch die absolute Ausnahme und wohl aus der schieren Not geboren.. Ein Nonnenkloster braucht bis heute einen männlichen Seelsorger und männliche Priester für die Beichte, die Heilige Messe etc.. Sie kommen von AUSSERHALB des Klosters, denn die selbst die Äbtissin kann diese Aufgabe nicht übernehmen. Das würde zwar auch für ein Männerkloster gelten, wenn es dort keinen Mönch mit Priesterweihe gäbe, entspricht aber nicht deren Realität.
"Quasi identisch" ist halt nicht identisch mit "identisch", sondern eben nur quasi.
Und noch ein völlig anderer Aspekt: Wenn die Ämter quasi identisch sind - mit welcher Rechtfertigung tituliert der Artikel dann mit der männlichen Form "Abt"? --2003:DA:7F05:8700:4907:EF12:BF1F:2FAC 13:04, 9. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Die Änderung von Franziskus geht auf die Ursprünglichkeit des Amtes des Abtes zurück, und ja, leider bleibt es eine Ausnahme. Es wurde erst im Laufe der Jahrhunderte, vor allem im Mittelalter, zunehmend klerikalisiert. Aber die Priesterweihe braucht es nicht notwendig für die Ausübung des Amtes, weshalb auch eine Äbtissin keine Priesterweihe benötigt. Das Amt kann und muss man getrennt von der sakramentalen Weihe sehen. In Bezug auf deine Aussage über männliche Seelsorger/Priester: Auch in Männerklöstern heißt das nicht, dass automatisch der Abt diese Funktion erfüllen muss. Vor allem in Bezug auf die Beichte muss jemand von außerhalb kommen, da der Ordinarius nie oder in äußersten Fällen die Beichte abnehmen darf. Dass die Realität insgesamt anders aussieht ist historisch gschuldet. Wie gesagt kann man den Titel Abt/Äbtissin als identisch betrachten, dem Abt kommen mit der Priesterweihe nur zusätzliche Kompetenzen kraft Rechts und Weihe zu. Hierzu gibt es unzählige Literatur, die ich dir sehr anempfehle. Und noch bezüglich der Frauenklöster: Beschäftige dich mal mit den Äbtissinnen im Mittelalter (Las Huelgas etc.), die Quasi-Bischöfinnen waren, die Jurisdiktion innehatten und Beichtvollmachten, Erlaubnisse und Dispensen erteilt haben usw. Die waren oft mächtiger als so mancher Abt in Europa... Launus (Diskussion) 14:52, 9. Mär. 2023 (CET)Beantworten